fahrrad rahmen gefunden mitgenommen und in der Abstellkammer vergessen?
Hallo neue Frage mal wieder rechtliches
ich habe im Sommer 2014 einen fahrrad rahmen auf der straße vor meiner Wohnung gefunden ich wollte ihn eigentlich zur Polizei bringen weder wollte ich ihn verkaufen noch selbst benutzen wenn denn nach der 6 Monate Frist.
doch denn kam alles anders ich habe ihm beim aufräumen in meine Abstellkammer gelegt und 1 Tag später kamen leider zwei witzfiguren zu mir die behaupteten ich habe deren Angelruten geklaut da ich diese bei ebay verkauft habe (nun wie es sich raus stellt haben sie keinerlei Beweise) die ich wiederum abgestellt auf dem öffentlichen Straßen Land mit genommen habe diesbezüglich kam es natürlich zu einer hausdurchsuchung da sie mir sagten entweder gebe ich Ihnen 500 Euro oder sie rufen die Polizei
Rest könnt ihr euch ja denken fahrradrahmen in der Kammer und dieser War gestohlen wie sollte es auch anders in Berlin sein.
nun muss ich vor Gericht und wurde angeklagt wegen fundunterschlagung obwohl ich niemals den Rahmen für meine Zwecke nutzen wollte oder verkaufen wollte also kann die Anklage garnicht mit dem BGB übereinstimmen oder sehe ich hier irgendetwas falsch ich glaube meine Anwältin befasst sich nicht so sehr mit diesen Fall und sie sagt auch nur das es bei fundunterschlagung bleiben wird
wie sieht ihr das?
3 Antworten
habe mein leben schon lange im griff zumindest bin ich nicht mehr Wohnungslos und eine Ausbildung wird nun auch vom Arbeitsamt bezahlt !
und welche Zufälle denn? habe zeugen die es bestätigen können das ich den Rahmen abgeben wollte es nur an diesen Tag nicht geschafft hab.
mit dem Sperrmüll stimmt nicht ganz so Es kommt immer auf dem Bundesland an hier Berlin
wenn ein Eigentümer eine sache bewußt der Öffentlichkeit bereitstellt ist diese im Moment herrenlos
Wie wir das sehen tut nichts zur Sache. Einzig die Rechtslage ist entscheidend.
Rein rechtlich gesehen darfst Du gar nichts von der Straße mitnehmen, auch kenien Sperrmüll. In dem Augenblick, in dem er dort im öffentlichen Raum abgestellt ist, geht er in das Eigentum der Stadt/Gemeinde/Verwaltung über.
Dass das mitunter "unter der Hand" anders gehandhabt wird, ist nach wie vor kein Rechtsanspruch.
Die Anklage muss auch nicht mit dem BGB übereinstimmen, nur mit dem StGB. :-D
Im Ernst: Wer soll Dir diese Zufälle glauben? Auch ich würde hier von einer Fundunterschlagung ausgehen und Dich anklagen bzw. verurteilen. Wäre ich Dein Verteidiger, würde ich allerdings eine Strategie entwickeln, z.B. den Versuch der Strafmilderung durch Geständnis und Schadenswiedergutmachung sowie ordentliches Auftreten vor Gericht. Oder halt Konfrontation und mit dem Kopf durch die Wand bei vollem Risiko eines ordentlichen Strafzuschlags.