Fahrrad fast angefahren
Ich wollte vorhin von der Arbeit nach Hause fahren, wollte an einer Kreuzung nach rechts abbiegen und habe meinen Bruder gesehen, den ich mitnehmen sollte. Dann wollte ich rückwärts in die Straße zurückfahren, damit ich kurz parken konnte. Ich habe nach hinten geschaut, wollte rückwärts fahren und habe im letzten Moment eine Dame auf dem Fahrrad gesehen die hinter mir taumelte. Mein Bruder meinte ich hätte sie gar nicht berührt. Ich selbst habe auch nichts mitbekommen. Danach meinte die Dame, sie würde die Polizei anrufen. Ich muss noch dazu sagen, dass ich in der Probezeit bin. Was passiert nun mit meinem Führerschein? Bekomme ich eine Anzeige? Handelt es sich um eine Fahrerflucht, obwohl ich danach noch 5 Minuten am "Tatort" war und das "Opfer" bereits weg war? Danke im Voraus für Eure Antworten.
4 Antworten
Hallo aylinaylin61,
grundsätzlich bist du beim Rückwärtsfahren zu erhöhter Vorsicht verpflichtet, du musst dabei ausschließen, dass jemand gefährdet wird (§ 9 StVO: "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.") Kommt es in einer solchen Situation zu einem Sturz, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass du die Alleinschuld zugesprochen bekommst, und zwar auch dann, wenn es zu keiner Berührung zwischen dir und dem Fahrradfahrer kam.
Dass es im konkreten Fall für dich zu Konsequenzen kommt, ist aber unwahrscheinlich, vermutlich hat die Frau im nachhinein nicht mehr die Polizei gerufen. Um Fahrerflucht handelt es sich auch nicht, schließlich ist sie zuerst gefahren und du hast es dem Unfallopfer ermöglicht, dich nach Personalien etc. zu fragen.
In solchen Fällen ist es immer sinnvoll, auszusteigen, und sich beim Unfallopfer zu erkundigen, ob alles in Ordung ist und sich zu entschuldigen (die Schuldfrage ist in diesem Fall soweiso eindeutig). Das reduziert auch die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige - jeder macht mal Fehler, und meiner Erfahrung nach ist es für das Unfallopfer in solchen Situationen wichtig zu wissen, dass der Andere sich seines Fehler auch bewusst ist. Spätestens wenn der Radler in dieser Situation gestürzt ist, sollte man auch (unaufgefordert) den eigenen Namen (bspw. per Visitenkarte) herausgeben, selbst wenn der Radler der Meinung ist, es wäre nichts passiert und einfach weiterfahren möchte. Dann kann die nämlich niemand mehr mit Unfallflucht o.ä. kommen.
Dir wird nichts passieren. Es war nur ein Beinahe Unfall wenn die Dame nicht angefahren wurde. Das kann passieren. Du hast rechtzeitig gebremst, fertig. Fahrerflucht ist auch nur wenn du dich aus dem Staub gemacht hast, ohne Bescheid zu sagen. Ihr habt ja miteinander geredet und die Dame ist zuerst gefahren.
Wahrscheinlich ist sie getaumelt, weil sie das Bremsen nicht hinbekommen hat. Da es keine Berührung gab, passiert dir auch nichts.
Es muss nicht immer zu einer Berührung kommen, damit man als Unfallverursacher gilt. Ein Radler kann sich nicht in Luft auflösen, und wenn er durch das Verhalten des Fragestellers zu einer Aktion gezwungen wird, die - ohne Berührung - zu einem Sturz führt, dann ist die Ursache trotzdem das Verhalten des Fahrzeugführers.
Also bekomme ich auch keine Anzeige?
Nö, es war ja kein Unfall.