Fahrgemeinschaft?

2 Antworten

Pendlerpauschale wäre hier m.e. schon richtig.

Die ginge nicht, wenn der Arbeitgeber euch unentgeltlich bzw. verbilligt im Rahmen einer steuerfreien sammelbeförderung das Fahrzeug zur Verfügung stellen würde. Da ihr aber dafür bezahlt können die Aufwendungen im Rahmen der Entfernungspausschle geltend gemacht werden. 190€ sprechen zumindest nicht für eine verbilligte Beförderung oder wie weit ist das? Oder werden die 190€ schon direkt von bruttolohn abgezogen so das hier gar keine Steuer und Sozialversicherung gezahlt wurden?

Das wäre dann aber auch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen

spitzbube136 
Beitragsersteller
 28.02.2022, 15:31

Nein, die Kosten werden direkt vom Nettolohn abgezogen und die Entfernung beträgt circa 40 Km eine Strecke.

FordPrefect  28.02.2022, 14:45
Oder werden die 190€ schon direkt von bruttolohn abgezogen

Das würde ich so im Kontext vermuten. Etwas rätselhaft ist mir allerdings, wieso der OP nicht weiß, ob er nun nach 1% Methode abrechnen muss/darf oder nicht. Das muss ja schließlich arbeitsvertraglich festgelegt worden sein.

Das wäre dann aber auch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen

Ganz genau.

Uns wird aber beim Lohn monatlich von jedem rund 190 Euro vom Lohn für die Benutzung des Fahrzeuges abgezogen. 

Zählt das als geldwerter Vorteil?

spitzbube136 
Beitragsersteller
 28.02.2022, 14:33

Bei der Lohnabrechnung steht nur "Fahrgemeinschaft"

spitzbube136 
Beitragsersteller
 28.02.2022, 14:32

Das weiß ich eben nicht.

AlexausBue  28.02.2022, 14:32
@spitzbube136

Ihr werdet doch bestimmt einen Gehaltszettel bekommen.

Asturias  28.02.2022, 14:32
@spitzbube136

Das müsste auf Deiner Lohnabrechnung als Dienstwagen stehen