Fahrgemeinschaft?
Wir sind eine Fahrgemeinschaft von 3 Leuten. Wir bekommen von der Firma ein Auto gestellt, sowie Wartungs- Versicherungs- und Tankkosten werden von der Firma übernommen. Uns wird aber beim Lohn monatlich von jedem rund 190 Euro vom Lohn für die Benutzung des Fahrzeuges abgezogen. Wie kann ich das am besten von der Steuer geltend machen? Eine Pendlerpauschale geht nicht lt. dem Finanzamt. Was können wir also tun, um möglichst eine gute Summe vom Finanzamz wiederzubekommen?
2 Antworten
Pendlerpauschale wäre hier m.e. schon richtig.
Die ginge nicht, wenn der Arbeitgeber euch unentgeltlich bzw. verbilligt im Rahmen einer steuerfreien sammelbeförderung das Fahrzeug zur Verfügung stellen würde. Da ihr aber dafür bezahlt können die Aufwendungen im Rahmen der Entfernungspausschle geltend gemacht werden. 190€ sprechen zumindest nicht für eine verbilligte Beförderung oder wie weit ist das? Oder werden die 190€ schon direkt von bruttolohn abgezogen so das hier gar keine Steuer und Sozialversicherung gezahlt wurden?
Das wäre dann aber auch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen
Und was steht in der LStB?
Oder werden die 190€ schon direkt von bruttolohn abgezogen
Das würde ich so im Kontext vermuten. Etwas rätselhaft ist mir allerdings, wieso der OP nicht weiß, ob er nun nach 1% Methode abrechnen muss/darf oder nicht. Das muss ja schließlich arbeitsvertraglich festgelegt worden sein.
Das wäre dann aber auch vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen
Ganz genau.
Uns wird aber beim Lohn monatlich von jedem rund 190 Euro vom Lohn für die Benutzung des Fahrzeuges abgezogen.
Zählt das als geldwerter Vorteil?
Bei der Lohnabrechnung steht nur "Fahrgemeinschaft"
Das weiß ich eben nicht.
Ihr werdet doch bestimmt einen Gehaltszettel bekommen.
Das müsste auf Deiner Lohnabrechnung als Dienstwagen stehen
Nein, die Kosten werden direkt vom Nettolohn abgezogen und die Entfernung beträgt circa 40 Km eine Strecke.