Darf meine Firma mich zwingen, eine Fahrgemeinschaft zu bilden mit einem Menschen, den ich a nicht mag und b schon mal mitgefahren bin und er zu schnell fährt?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es darum geht, wie du zur Arbeit kommst und wie du wieder nach Hause kommst, ist es ganz allein deine private Sache. Da kann dich der Chef zu nichts zwingen. Anders ist es bei Dienstfahrten, wenn ihr beide zusammen von einem Ort zum anderen sollt. Da kann der Chef natürlich gucken, wie er am meisten kosten spart und sagen, daß nur eine dienstliche Fahrt stattfinden soll mit euch beiden.

Du sagst, er fährt zu schnell? Meinst du damit, daß er nur für deinen Geschmack zu schnell fährt oder fährt er wirklich schneller als erlaubt? Wenn er sich nicht an die Verkehrsregeln hält, kannst du natürlich ablehnen, mit ihm zu fahren. Oder wenn du konkrete Fälle aufzeigen kannst, wo die Sicherheit gefährdet ist. Z.B. (weil er gerast ist seid ihr zu einer genauen Uhrzeit an einer bestimmten Stelle ins schleudern geraten) usw.

Nachdem ich jetzt Deine Erklärungen (die in der Frage oben fehlen) gelesen habe, weiß ich jetzt wenigstens was Du fragen möchtest.

Die Firma darf, kann und wird Dich nicht zwingen mit jemandem mitzufahren damit Du pünktlich Deine Arbeit antreten kannst. In diesem Fall vermute ich, der AG will Dir eine Möglichkeit geben auf Bus und Bahn zu verzichten und damit viel Zeit für Hin- und Rückweg zu sparen. Ich sehe das deshalb als Vorschlag und nicht als Vorgabe.

Es ist alleine das Problem des AG wie er pünktlich zur Arbeit kommt. Wenn er durch längere Fahrzeiten keine 11 Stunden daheim ist, ist das rechtlich auch kein Problem.

Die vorgeschriebene Mindestruhezeit aus dem Arbeitszeitgesetz (§ 5) bezieht sich auf die Zeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn. Fahr- und Wegezeiten dazwischen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden daher zu den 11 Stunden gezählt. Ob Du durch Bus oder Bahn länger unterwegs bist, ist nicht Sache des AG.

Wenn Du nicht mit dem Kollegen fahren möchtest, musst Du die größere Zeitspanne für Hin- und Rückweg akzeptieren. Ich sehe hier keine andere Möglichkeit. Dein AG hat schon nach einer Alternative geschaut (was er nicht muss) um Dich zu entlasten. Mehr kannst Du nicht verlangen.

Ausserdem er auch schon an der Amopel eingenickt ist

Ich hatte vor 20 Jahern ein schweren Unfall hinter mir und habe furchtbare Angst bei anderen einzusteigen

aus diesen Unfall bin ich jetzt auch schwerstbehindert

dieLuka  24.08.2015, 22:15

Ein paar mehr infos bitte ...Fahrt morgens zu ag oder fahrt von zentrale nach x oder zum Kunden?

Nein, die FIrma muss dir natürlich ein extra Auto mit Fahrer stellen, das ist ja wohl das Mindeste...

Geht es um Fahrten während der Arbeitszeit, zum Beispiel zum Kunden?

giselastrobel16 
Beitragsersteller
 24.08.2015, 22:16

bisher bin ich immer mit meinem mann gefahren, da aber die schichtfolge(trotz zusage)sich ändert haben wir gegenensetzte zeitem

dieLuka  24.08.2015, 22:19
@giselastrobel16

Mit anderen worten du schafst es morgens nicht pünktlich ins büro?