Fahren ohne Schlüsselzahl 95?
Ich habe vor kurzem meinen C Führerschein bestanden, CE ist noch in Arbeit. Deshalb habe ich auch nur einen vorläufigen Führerschein, heißt ich habe noch keine Fahrerkarte. Somit darf ich nicht mal in der Firma fahren. Da ich für den CE Führerschein noch etwa ein Monat benötige und ich Fahrpraxis sammeln möchte fahre ich privat (natürlich nicht legal) mit einem LKW von einem Kollegen (über 7,5t zGG). Was drohen da für Strafen. Der Lehrer hat mal ein zwei Sätze über eine Schlüsselzahl 95 geredet. Ob es sich dabei darum handelt weiß ich nicht. Da wären die Strafen bei bis zu 5000€. Wie sieht es bei mir aus?
3 Antworten
Hi,
Da ich für den CE Führerschein noch etwa ein Monat benötige und ich Fahrpraxis sammeln möchte fahre ich privat (natürlich nicht legal) mit einem LKW von einem Kollegen (über 7,5t zGG).
Private Fahrten darfst Du mit dem Führerschein Klasse C natürlich auch mit vorläufigem Führerschein machen - was daran nicht legal sein soll, erschließt sich mir nicht.
Der Lehrer hat mal ein zwei Sätze über eine Schlüsselzahl 95 geredet. Ob es sich dabei darum handelt weiß ich nicht.
Die Schlüsselzahl 95 dient dem Nachweis der Grundqualifikation nach dem BKrFQG - diese wird zum gewerblichen Fahren mit Fahrzeugen über 3,5 t zGG benötigt.
Siehe auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqg/index.html
LG
Es geht privat eher darum, dass ich wie gesagt in der Ausbildung bin, währenddessen ich nur KFZ bis 7,5t fahren darf (außerhalb des Betriebs), im Betrieb dann normal bis 40t bzw 44t im Kombinierten Verkehr.
Sofern Du in der Ausbildung zum BKF bist und noch unter 21 Jahre, gilt deine Fahrerlaubnis der Klassen C/CE nur im Rahmen deines Ausbildungsverhältnisses.
Fährst Du privat mit einem solchen Fahrzeug, erfüllt dies den Tatbestand des Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG, https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html), d.h.
- bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- i.d.R. Entzug der bisher erteilten Fahrerlaubnis und damit auch
- vorzeitiges Ende der Ausbildung.
Mit der Fahrerkarte bin ich mir Nicht ganz sicher, der LKW hat zwar eine zGG von glaube ich 16t, da ich im Prinzip eine Leerfahrt mache muss sie allerdings nicht gesteckt werden, oder liege ich da falsch.
Die Fahrerkarte muss bei allen Tätigkeiten gesteckt werden, sowohl bei Leerfahrten als auch beim Gütertransport.
Siehe auch (hier Punkt "Nichtbeachten einer Beschränkung"): https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-fpx-einzelne-texte/id-2005-03-126-auflage-beschraenkung-befristung-die-beschnittene-fahrerlaubnis.html
Für gewerbliche Fahrten benötigst du die Kennzahl 95. Kannst 2 Wochen ohne Fahrerkarte fahren. Musst halt den Kassenzettel vor Antritt der Fahrt ausdrucken und ausfüllen und nach Beendigung nochmals.
Richtig wenn eine Karte beantragt worden ist dann schon.
Nicht ganz richtig: Vorübergehend ohne Karte und nur mit Ausdrucken geht nur, wenn die Karte defekt oder verloren ist. Wer noch nie eine hatte, darf nicht mit Ausdrucken fahren. Fahrerkarte hat aber nichts mit der Schlüsselzahl 95 zu tun. Das sind 2 Paar Schuhe - und 2 verschiedene Vergehen
ich weiß die Frage ist schon etwas älter aber, die Fahrerkarte kannst du sogar ohne LKW Führerschein beantragen. Man könnte ja ein Fahrtenschreiber auch in ein Pkw einbauen und dann benötigte man auch eine Fahrerkarte.
Der Prüfer meinte, ich darf ohne Fahrerkarte nicht fahren (auf die Firma bezogen), deshalb soll ich mich mit dem CE etwas beeilen. Es geht privat eher darum, dass ich wie gesagt in der Ausbildung bin, währenddessen ich nur KFZ bis 7,5t fahren darf (außerhalb des Betriebs), im Betrieb dann normal bis 40t bzw 44t im Kombinierten Verkehr. Wäre schonmal Punkt eins. Mit der Fahrerkarte bin ich mir Nicht ganz sicher, der LKW hat zwar eine zGG von glaube ich 16t, da ich im Prinzip eine Leerfahrt mache muss sie allerdings nicht gesteckt werden, oder liege ich da falsch.