Fahren mit (Rasenmäher unter 6 kmh) Versicherungspflicht auf Straße?

3 Antworten

§1 PflVG:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.

§2 PflVG:

(1) § 1 gilt nicht für
6. Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,

Nein, es besteht keine Versicherungspflicht. Versicherungsschutz wird über deine private Haftpflichtversicherung gewährt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung