Fahren mit (Rasenmäher unter 6 kmh) Versicherungspflicht auf Straße?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto und Motorrad
§1 PflVG:
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
§2 PflVG:
(1) § 1 gilt nicht für
6. Halter von
a) Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt,
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Nein, es besteht keine Versicherungspflicht. Versicherungsschutz wird über deine private Haftpflichtversicherung gewährt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ich stelle meinen Mäher auf meinen PKW-Anhänger und transportiere ihn so, damit erspare ich u.U. Ärger.
Prinzipiell gehören Fahrzeuge aus dem Bereich der Landwirtschaft nicht auf öffentliche Straßen, sondern auf das Feld beziehungsweise die Rasenfläche. Dazu gehört auch der Aufsitzmäher.
Bitte mal hier nachlesen:
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung