Exhibitionismus bei Minderjährigen - Welche Strafe?

5 Antworten

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Das regelt alles das Gericht, nachdem es Schwere und Umfang der Straftat festgestellt hat... Wiederholungsfall? Bekannter Straftäter?

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

FlowerPower18 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 13:08

Danke.

Gendo  30.04.2014, 13:11

Warum wird in diesem Gesetz ausschlieslich von Männern gesprochen? Ist das für Frauen etwa keine Straftat?

FlowerPower18 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 13:39
@Gendo

Naja, hast du schon mal eine Frau erlebt oder davon gehört, dass sie jemanden belästigt hat? Frauen können ja auch niemanden vergewaltigen, nur belästigen oder nötigen.

adk710  30.04.2014, 16:10
@FlowerPower18

Es stimmt schon, wegen Exhibitionismus können nach dem Gesetz nur Männer verurteilt werden, was ich persönlich schon als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz betrachte. Als Argument wird dann gebracht, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten seien. Aber anscheinend gibt es sie doch, also sollte man die Vorschrift meiner Meinung nach auch geschlechtsneutral anpassen. Nur solange das Bundesverfassungsgericht keinen Anlass für deren Verfassungswidrigkeit sieht (siehe hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html), wird sich daran wohl auch so schnell nichts ändern. Frauen können aber auch wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a verurteilt werden:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Schließlich können auch Frauen jemanden vergewaltigen und dafür auch bestraft werden, weil § 177 Abs. 1 StGB geschlechtsneutral formuliert ist:

Wer eine andere Person [...] nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Hallo !

Webseite -->

http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html

Zitat von dieser Webseite -->

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

LG Spielkamerad

FlowerPower18 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 13:09

Danke

Wie bitte? Der Mann hat sich nicht bewegt? Anstatt vorbei zu laufen, droht ihr mit der Polizei? Und jetzt würdest du gerne wissen, ob du Geld dafür bekommst? Wieso seid ihr überhaupt stehen geblieben? Vermutlich aus Interesse, wenn es euch nicht interessiert muss, man ja nicht zu sehen. Dann unterhaltet ihr euch noch mit ihm, um schließlich mit der Polizei zu drohen? Ich finde das absolut falsch. Mit 14 und 15 weiß man schon, was der da tut. Entweder man geht dass einfach nach Hause und gut ist. Oder man schaut zu. Aber stehen zu bleiben und dann später mit der Polizei zu drohen und sich dann wichtig zu machen und auf Geld zu hoffen ist nicht in Ordnung. Schließlich kommt auch niemand mit der Polizei, wenn dein Oberteil zu durchsichtig, dein Rock zu knapp oder du zu laut mit deinem Freund auf dem Campingplatz bist. Der Exhibitionist war offensichtlich null aggressiv, er hat sich ja noch nicht mal vom Fleck bewegt. Dafür habt ihr jetzt dessen Leben zerstört. Wenn eine Frau sich so verhalten hätte, NICHTS wäre passiert. Schöne Welt.

FlowerPower18 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 17:11

Sag mal, gehts noch? Was fällt dir ein, sowas zu sagen? Er hat sich durch uns befriedigt, hat uns belästigt und wir konnten nicht von dem Steck weg! Wir sind dann an ihm vorbei, hatten aber noch unsere Fahrräder da stehen, die wir dann noch aufschließen mussten und er ist immer noch stehen geblieben, während wir das aufgeschlossen haben. Wir haben ihm nicht dabei zugeguckt! Der Typ ist ein Schwein, was er gemacht hat, geht gar nicht und gehört bestraft. Der hat selber sein Leben ruiniert. Am schlimmsten ist noch, ich kenne diesen Typen, der wohnt zwei Straßen weiter und er kennt mich. Dieser Typ hat einen sehr hohe Position in seinem Job, sowas ist einfach nur abartig, wenn der selber Kinder und eine Frau zu Hause hat! Ach warum verteidigst du den so jemanden, hast du das etwa selbst gemacht?

FlowerPower18 
Beitragsersteller
 05.11.2014, 17:15
@FlowerPower18

Außerdem ist das, was er gemacht hat, eine Straftat und die Strafe steht im Gesetz! Das hat auch nicht mit einem zu knappen Oberteil zu tun! Er hat auch die Strafe bekommen, die er mit recht verdient hat. Übrigens ist meine Mutter Richterin und weiß wie man damit umgeht!

123edfgv  06.11.2014, 15:41
@FlowerPower18

Ihr konntet nicht weg und seid dann vorbei gegangen? Was denn nun? Und wie soll jemand der sich nicht bewegt jemand anderen festhalten? Deine Aussage ist nicht logisch. Da stand also ein Mann neben dir und befriedigt sich, während du dein Fahrrad aufschließt. Unschön, aber sicherlich kein Beinbruch. Wieviel Männer, Frauen machen die teilweise widerlichsten Dinge nur Zentimeter von dir entfernt. Manchmal durch eine Mauer getrennt, viel zu oft nur durch eine Blechwand. Ich fühle mich durch den Geruch von Ausscheidungen auf öffentlichen Klos sehr gestört, käme trotzdem nicht auf den Gedanken jemand deswegen anzuzeigen. Da wären mir ein paar W…er lieber, die riecht man wenigstens nicht. Sorry, deine Empörung ist für mich nicht nachvollziehbar.

„Außerdem ist das, was er gemacht hat, eine Straftat und die Strafe steht im Gesetz!“

Marihuana rauchen ist auch verboten. Und noch nie gemacht? Noch nie bei Rot über die Straße gegangen? Homosexualität war bei uns auch mal verboten. Dass dein Freund bei dir übernachten darf, war auch mal verboten. Da deine Mutter Richterin ist, wird sie dir sicherlich vom schönen Kuppeleiparagraphen erzählen können. Zum Glück wurde aber all das legalisiert. Nur Frage ich mich, wenn Frauen das tun, dann ist es keine exhibitionistische Handlung! Wieso? Ich dachte Männer und Frauen sind gleich? Nein, hier liegt wirklich eine krasse Benachteiligung vor. Offensichtlich haben du und deine Freundin, das Ganze überstanden, ohne das euch ein Haar gekrümmt wurde. Meinst du der Exhibitionist, kann das Gleiche behaupten?? Schön, dass du dich so „im Recht” fühlst!

FlowerPower18 
Beitragsersteller
 07.11.2014, 13:44
@123edfgv

Warum verteidigst du den denn so? Was steigerst du dich denn da so rein? Es ist völlig eine Sache, die dich nichts angeht! Oder hast du das schon mal gemacht und wurdest, deiner Meinung nach, zu Unrecht bestraft?

erroetend  14.10.2019, 20:28
@FlowerPower18

'Er hat die Strafe bekommen, die er verdient hat' - weiter unten steht etwas von Freispruch...

Dafür habt ihr jetzt dessen Leben zerstört. Denn es passiert viel mehr, als dass er nur eine Geldstrafe bekommt. Öffentliche Bloßstellung, eventuell wird er vorbestraft und kann keinen Job mehr finden und familiäre Katastrophen im Leben des Mannes. Dann sitzt der arbeitslos auf der Straße. Und wer zahlt den Prozess, die Polizisten, den Staatsanwalt, den Richter und gar Hartz IV für den ach so bösen Täter? Dein Vater von seinen Steuern und du von deinen Steuern. Als das, weil du einem Mann beim Wi...xen zuschaust und dich hinterher ärgerst, weil du zugeschaut hast!

Das wird wohl mit einer Geldstrafe ausgehen.

FlowerPower18 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 13:08

und wer bekommt dann das Geld?

Kandahar  30.04.2014, 13:15
@FlowerPower18

Das geht wahrscheinlich an die Staatskasse oder aber an eine gemeinnützige Einrichtung. Das entscheidet der Richter.