Hausdurchsuchung btmg?

4 Antworten

Das gibt Gefängnis ohne Bewährung, in einem Verfahren könnte es noch Bewährung geben, wenn aber dann das zweite kommt, ist die Bewährung futsch und im neuen Verfahren gibt es dann keine Bewährung mehr. Und egal, ob die Richter unterschiedlich sind, die wissen von dem anderen Verfahren. Und es ist vielleicht ganz gut für die übrige Menschheit, wenn Du nicht mehr frei rumläufst. Du bist für andere Menschen gefährlich.


Das war nicht Pech sondern Dummneit.

Wenn die Sachen wirklich nichts miteinander zu tun haben und du 2 Verfahren bekommst, dann werden die auch einzeln beurteilt.

Allerdings kann - du wirst vermutlich 2 verschiedene Richter haben ( und selbst wenn nicht) das erste Urteil sich in sofern auf das 2. Auswirken, das man sieht das du schon eine Straftat begangen hast und es schon dahingehen was Freiheitsstrafe oder Bewährung betrifft beeinflussen.

Wenn Du Arbeit hast, starke soziale Bindungen, einen festen Wohnsitz und dem Gericht außerdem verdeutlichen kannst, dass Du aus der Drogenszene ausgestiegen bist (und evtl. Therapie machen möchtest) kann eine drohende Haftstrafe ggfs. noch zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bei schwerer KV (§ 226 StGB) glaube ich nicht mehr an Bewährung. Schwere KV ist ein Verbrechen, Strafandrohung mindestens 1 Jahr Gefängnis. Dagegen sind die anderen Sachen Peanuts.