Hausdurchsuchung btmg?
Hallo liebe Forum Mitglieder
Ich hab mal eine Frage an euch.
Und zwar habe ich in Kürze ein Gerichtstermin (Landgericht) wegen btm (120 Gramm Gras und 8,5 Gramm kokain und es wurden dabei noch Waffen sichergestellt (Waffen, Machete Schlagring etc.
Diese Sachen wurden bei einer Hausdurchsuchung gefunden und sichergestellt. Anonymer Hinweis
Zugleich habe ich blöderweise etwas später noch ein Gerichtstermin Verdacht wegen schwerer Körperverletzung
Die 2 Anklagen haben nichts miteinander zu tun.
Ich war jetzt 15 Jahre nicht auffällig bei der Polizei. Jetzt natürlich umso mehr.
Das ist wirklich Pech!
Wisst ihr zufällig ob diese Verfahren unabhängig voneinander entschieden werden?wie hoch meine Strafe sein wird?
Weil ich nämlich gehört habe dass eine Strafe von unter 2 Jahren auf Bewährung gesetzt werden kann?
Mit was kann ich rechnen?
Bitte helft mir!
LG
4 Antworten
Das gibt Gefängnis ohne Bewährung, in einem Verfahren könnte es noch Bewährung geben, wenn aber dann das zweite kommt, ist die Bewährung futsch und im neuen Verfahren gibt es dann keine Bewährung mehr. Und egal, ob die Richter unterschiedlich sind, die wissen von dem anderen Verfahren. Und es ist vielleicht ganz gut für die übrige Menschheit, wenn Du nicht mehr frei rumläufst. Du bist für andere Menschen gefährlich.
Das war nicht Pech sondern Dummneit.
Wenn die Sachen wirklich nichts miteinander zu tun haben und du 2 Verfahren bekommst, dann werden die auch einzeln beurteilt.
Allerdings kann - du wirst vermutlich 2 verschiedene Richter haben ( und selbst wenn nicht) das erste Urteil sich in sofern auf das 2. Auswirken, das man sieht das du schon eine Straftat begangen hast und es schon dahingehen was Freiheitsstrafe oder Bewährung betrifft beeinflussen.
Wenn Du Arbeit hast, starke soziale Bindungen, einen festen Wohnsitz und dem Gericht außerdem verdeutlichen kannst, dass Du aus der Drogenszene ausgestiegen bist (und evtl. Therapie machen möchtest) kann eine drohende Haftstrafe ggfs. noch zur Bewährung ausgesetzt werden.
Bei schwerer KV (§ 226 StGB) glaube ich nicht mehr an Bewährung. Schwere KV ist ein Verbrechen, Strafandrohung mindestens 1 Jahr Gefängnis. Dagegen sind die anderen Sachen Peanuts.