Ex Freundin schwanger und will das Kind von mir fernhalten

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Das deine Nerven am Ende sind ist absolut verständlich und das es bei jedem Gespräch zum Streit kommt auch. Sowas muss erstmal verdaut werden. Deshalb rate ich dir das Thema für paar Tage auf Eis zu legen. Zumindest so lange bist der Stresspegel etwas gesunken ist.

Sollte es aber immer noch nicht möglich sein ein vernünftiges Gespräch zu führen, oder sollte deine EX gar der Meinung sein, sie müsse nichts mit dir Besprechen da sie dir eh den Umgang verbieten will, kann ich dich beruhigen.

Als Vater bist du nämlich nicht Rechtlos!!!!

http://www.treffpunkteltern.de/news/sorgerecht---neue-regelung-zur-elterlichen-sorge-bei-nichtehelichen-kindern_1372.php

martinzuhause  25.05.2015, 08:54

natürlich ist man als vater nicht rechtlos. man sollte aber die vaterschaft erst mal anerkannt haben. nur weil er mit ihr sex hatte und glaubt das er vater wird ist sowas von egal. das kind muss erst mal geboren sein und dann muss er erst mal als vater festgestellt sein

Nats83  25.05.2015, 12:46
@martinzuhause

Warum ist es denn deiner Meinung nach egal ob er glaubt Vater zu werden?

martinzuhause  25.05.2015, 13:17
@Nats83

es ist egal was er glaubt. solange nicht nachgewiesen ist das er der vater ist und die vaterschaft rechtsgültig anerkannt oder beschlossen wurde ist es nicht von bedeutung was er glaubt.

lass das mädel laufen. errechne wann ungefähr der entbindungstermin ist (siehe google dazu) und melde dich um den termin immer wieder mal alle 5-6 wochen und frage ihr wie es ihr und mini geht.

du könntest schon mal vorher zum jugendamt gehen und dort bekanntgeben, dass deine freundin womöglich zum termin xy entbindet und du die vaterschaft anerkennen willst, wenn der vaterschafttest durch ist. solltest du der vater nicht sein, musst du ja nix anerkennen was nicht deins ist. da solltest du vorsichtig sein.

sollte es dein kind sein, dann musst du die vaterschaft anerkennen und darauf bestehen das an ort und stelle das gemeinsame sorgerecht erklärt wird. geht sie darauf nicht ein, dann musst du letzteres einklagen.

solange sie stillt, hast du immer nur einige stunden umgang - das wäre am anfang an 4-5 nachmittagen zwischen4-5 stunden, sobald sie abstillt 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. stillt sie garnicht, wäre das etwas was von anfang an gemacht werden kann.

mit vaterschaftsanerkennung wirst du unterhaltspflichtig. dein selbstbehalt liegt bei 1080 euro. die mutter hat bei deiner leistungsfähigkeit recht auf betreuungsunterhalt und das recht auf pauschale erstausstattung - die liegt bei ca. 1000 euro.

geh die sache in ruhe an und überstürze nix.

"Ich will aber nicht, dass das Kind ohne seinen Vater im Leben aufwächst."

dazu muss die vaterschaft erst mal festgestellt werden. das kann st du erst machen lassen wenn das kind da ist. da muss die mutter dann zustimmen um dich als vater anzuerkennen. ansosnten kannst du die vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. erst dann bis du rechtlich der vater eines kindes und hast das recht auf umgang mit dem kind und darfst unterhalt zahlen um dein kind mit zu versorgen.

beim sorgerecht ist es das gleiche. du kannst es beantragen und die mutter wird dann dazu angehört. lehnt sie das gemeinsame sorgerecht ab kannst du das ebenfalls wieder übers gericht einklagen.

Also: Schön ruhig bleiben.

Eine Schwangerschaft wird eigentlich in der 5. Woche festgestellt. Find ich schon mal komisch.

2.: Ist sie minderjährig zur Zeit der Geburt, schaltet sich eh dass Jugendamt ein.

Zum Jugendamt muß sie auch, nach der Geburt und der Anmeldung des neuen Erdenbürgers wird sie dann angeschrieben, um die Vaterschaft festzustellen. Den Vater muß sie nennen, sonst macht sie sich strafbar, damit das Amt die Interessen und Rechte des Kindes dem Vater gegenüber (sprich: Geld) vertreten kann.

Dann hat so ein Vater nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte (Umgangsrecht), welche man Dir nicht nehmen kann, wenn Du Dir nix zu Schulden kommen läßt.

Mein Tipp: Erstmal abwarten, ob das mit der Schwangerschaft überhaupt was ernstes ist. War sie schon beim Arzt und hat nen Mutterpass und ein Ultraschallbild? NICHT mit Freundinnen der Ex streiten, die geht das nix an und sind deshalb keine Gesprächspartner für Dich. Nix sagen, ignorieren. Ist erstmal schwer, wenn mans aber einmal draufhat, macht das einen höllen Spaß! Außerdem sollst Du googeln und Dich über Deine zukünftigen Rechte und Pflichten informieren. Viel Glück!

Lkhvkyd 
Beitragsersteller
 25.05.2015, 01:46

Auf jeden Fall erst einmal Danke für deine Antwort!

Wie ich schon jadeamilia erzählt habe, hat sie 3 Schwangerschaftstests durchgeführt und war bereits angeblich bei ihrem Frauenarzt. Ihr nächster Termin wäre diese Woche, doch sie will mich nicht mitkommen lassen.

wenn sie es zur welt bringt, kannst du zumindest besuchsrecht bekommen. normalerweise bekommt man geteiltes sorgerecht, solange keine kindeswohlgefährdung vorliegt

martinzuhause  25.05.2015, 08:21

dazu muss das kind aber erst mal auf der welt sein und dann muss die vaterschaft anerkannt sein. das können beide zusammen machen. will das einer nicht kann ein gerichtlicher vaterschaftstest eingeklagt werden. erst dann kann man ueber umgang und sorgerecht reden. vorher ist der "vater2 für das kind rechtlich nicht existent.

bis dahin hat der "vater2 sich von der ex-freundin fernzuhalten wen n sie keinen kontakt wünscht