Ex Freundin aus der Wohnung bekommen
Seit einiger Zeit weigert sich meine Ex aus meiner Wohnung aus zu ziehen., was kann ich machen ? Sie hat keinen Mietvertrag und zahlt auch keine Miete.
13 Antworten
Deine Wohnung besteht vermutlich aus 2-3 Zimmern samt Küche, Bad, Flur, Abstellraum usw. Dein Mietvertrag ist auf dich ausgestellt, deine Ex hatte Wohnrecht als Lebenspartnerin in deiner Wohnung, dein Vermieter wurde über das Wohnen der Ex in dieser Wohnung informiert, du bezahlst alle Nebenkosten und die Nettomiete, die Ex ist behördlich in dieser Wohnung gemeldet und benutzt aktuell ein Zimmer in dieser Wohnung. Ihr lebt zusammen getrennt von Tisch und Bett mit 2 Haushaltführungen wie eine WG. Hat deine EX eigene Möbel in deiner Wohnung bzw. in ihrem Zimmer? Welche Schlüssel stehen ihr zur Verfügung? Die Situation der Ex würde ich als Wohnen zur Untermiete ohne Mietzahlung bezeichnen. Da hier nur ein mündlicher MV vorliegt, bestimmst du die Pauschalmiete auf 322,45€ fällig zum 3. WT des Monats,,in dem die Partnerschaft zerbrach . Ruckzuck hat sie Mietschulden an der Backe und bei 2 ausstehenden Mieten kannst du sie außerordentlich und fristlos schriftlich!!! kündigen mit allen Folgeerscheinungen.
Setz ihr schriftlich eine Frist. Ist sie bis dahin nicht ausgezogen, kannst du sie mit Hilfe der Polizei aus der Wohnung entfernen lassen oder ihre Sachen vor die Tür stellen und das Schloss austauschen.
Wenn sich jemand unbefugt in meiner Wohnung befindet und sich weigert, diese zu verlassen, kann man natürlich die Polizei um Hilfe bitten.
BITTEN kann man sie. Ob sie ohne vorliegende Straftat etwas unternimmt, ist eine andere Frage. Denn "befugt" ist im zivil- und strafrechtlichen Sinn ein gravierender Unterschied...
Dann schmeiß sie raus. Setz Ihr eine Frist (2 Wochen), und wenn sie dann nicht geht, versuchst Du's über die Polizei. Kann allerdings sagen, dass die nichts machen, weil keine Straftat vorliegt. Dann müsstest Du tatsächlich Räumungsklage erheben...
Viele haben dir geraten, die Polizei zu rufen. Die Polizei wird sehr wahrscheinlich nichts unternehmen, da es sich hierbei um eine zivilrechtliche Sache handelt.
Du wirst wahrscheinlich zum Anwalt gehn müssen und eine Klage einreichen müssen. Oder ihr versucht euch beide einfach so zu einigen.
In welchem Tätigkeitsbereich ist die Polizei denn sonst tätig, wenn nicht im "Zivilrecht"?
Da hier kein (mündlicher) Untermietvertrag vorliegt, hat die Person kein Anrecht auf Nutzung der Wohnung.
Wie schon gesagt: Frist (schriftlich) zum Auszug setzen und dann vor die Türe setzen. Im Zweifel mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht kann er auch ein Hausverbot aussprechen. Du kannst ansonsten natürlich auch einen Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen.
In welchem Tätigkeitsbereich ist die Polizei denn sonst tätig, wenn nicht im "Zivilrecht"?
Ähm, im Strafrecht vielleicht??? Mord, Totschlag, solche Sachen. Schonmal gehört?
Da hier kein (mündlicher) Untermietvertrag vorliegt, hat die Person kein Anrecht auf Nutzung der Wohnung.
Das Besitzrecht an einer Wohnung ergibt sich eben NICHT allein aus dem Vertrag, genau das ist der Punkt...
Wie schon gesagt: Frist (schriftlich) zum Auszug setzen und dann vor die Türe setzen.
... und darauf warten, dass der Schlüsseldienst (ggf. mit einstweiliger Verfügung, Gerichtsvollzieher und Polizei) auftaucht, und sie wieder reinlässt. Super Idee...
Vielleicht kann er auch ein Hausverbot aussprechen.
Gegen einen Mitbesitzer der Wohnung???
Du kannst ansonsten natürlich auch einen Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen.
Natürlich nur, FALLS es auch Hausfriedensbruch ist. Nach herrschender Meinung ist es aber eben KEINER...
setze ihr eine frist um sich eine wohnung zu suchen und verweise sie danach der wohnung, notfalls mit polizei.
wer im mietvertrag steht, hat das hausrecht. welches nur bei häuslicher gewalt ausgehebelt wird. Also auf keinen fall mit gewalt !!
Hausrecht hat der, der rechtmäßig im BESITZ der Wohnung ist. Und das ist si ebenfalls...
Die Polizei wird sehr wahrscheinlich nichts unternehmen, da es sich hierbei um eine zivilrechtliche Sache handelt.
Ist eben die Frage, ob es sich dabei um Hausfriedensbruch handelt oder nicht...
Ich hatte mal so einen Fall und hatte Strafanzeige erstattet. Das Verfahren ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, ich habe mir aber hinterher vom Gericht nochmal ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen, dass es sich hier grundsätzlich um Hausfriedensbruch handelt, weil das Besitzrecht erloschen ist. Und dann MUSS die Polizei tätig werden. Wenn ich jetzt nochmal so einen Fall hätte, würde ich im Zweifelsfall der Polizei diesen Wisch unter die Nase halten, und wenn sie dann nichts tun eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgeben...
Die Polizei wird sehr wahrscheinlich nichts unternehmen, da es sich hierbei um eine zivilrechtliche Sache handelt.