Ex Freund Geld geliehen, reichen Kontauszüge als Beweis?

10 Antworten

Nein ..... Kontoauszüge sind lediglich der Beweis dafür, dass du das Geld an einem bestimmten Kontoinhaber überwiesen hast. Aber du könntest sie dazu benützen, um deine Behauptungen zu untermauern.

Was du benötigst, wenn du gegen deinen Freund beim zuständigen Gericht ein Klage einreichen möchtest, das könnten sein:

  1. Beweise dafür, dass dein Freund dieses Geld von dir als Darlehen angenommen hat.Eine schriftliche Erklärung oder eine mündliche, vor Zeugen abgegebene.Dazu zählen

der Beleg für die von dir geleistete Mietzahlung

der Beleg für die von dir geleistete Bezahlung der Stromrechnung.

  1. Zeugen, die Bescheid wissen, dass dein Freund von dir Geld bekommen hat.

  2. Zeugen, die über die finaziellen Verhältnisse verlässlich und sachlich Auskunft geben könnten.

Dass du Geld abgehoben hast, das kann nie als Beweis für eine nicht zurückbezahlte Summe anerkannt werden ...dazu du brauchst jemanden, der gehört und gesehen hat, dass du das Geld deinem Freund ausgehändigt hast.(Das allein ist zwar noch kein Beweis dafür, dass du das Geld nicht zrückbekommen hast aber der Richter wird aufgrund der vorgelegten Beweise und der Zeugenaussagen - auch deine und die Aussage deines EX-Freundes gelten als Zeugenaussagen - und des Gesamteindruckes, den er, der Richter, sich selbst verschafft hat, sein Urteil fällen.

florentin1 
Beitragsersteller
 12.06.2011, 14:25

Besten Dank, für diese Antwort. Leider hat niemand gesehen wie ich ihm das Geld gegeben habe. Jedoch weiß ich das er schon zweimal eine Anzeige wegen Betrug am Hals hatte die aber immer wegen Mangel an Beweisen eingestellt wurden, das ist mein einziger Lichtblick das da ein Richter hellhörig wird.

Entdeckung  12.06.2011, 17:09
@florentin1

Ne ... wenn du sonst keine Beweise hast, dann unternimm besser nichts.

Wenn er mangels Beweisen freigesprochen wurde, bzw. die Klage deswegen abgewiesen worden sein sollte, dann nützt dir das leider gar nichts.

Im Gegenteil, du darfst dies nicht als Argument geltend machen ... die Gegenseite würde das sofort beeinspruchen ... und das mit Erfolg.

Und ... vergiss bitte eines nicht ... selbst wenn du eine Klage einreichst ... und wenn du den Prozess gewinnst, wenn er, dein Exfreund, kein Geld hat um deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten zu bezahlen (was er im Falle er schuldig gesprochen würde auch müsste) dann musst du die bis dahin auflaufgelaufenen Kosten selbst bezahlen ... du kannst diese dann theoretisch von dem Beklagten in einem neuerlichen Verfahren wieder einfordern ... aber ... wo nichts ist, da hat selbst der Kaiser keinen Zugriff darauf.

Verstehst du was ich damit sagen möchte?

florentin1 
Beitragsersteller
 12.06.2011, 18:06
@Entdeckung

danke, ja ich verstehe was du meinst. Ich werde mich trotzdem mal beraten lassen. Wenn nie jemand gegen solche Menschen etwas unternimmt dann treiben dir ihre Spielchen ein Leben lang und fügen immer mehr Leuten Leid zu. Wie gesagt ich bin ja nicht die einzige mit der er sowas gemacht hat.

Entdeckung  12.06.2011, 19:12
@florentin1

Juristische Beratung ist wichtig ...... ein guter Anwalt rät seinem Mandanten zu keiner Klage, wenn er (der Anwalt) nicht der Meinung ist, dass das Klagen in dem besonderen Fall Erfolg bringen könnte.

Aber ... Anwalt ist nicht gleich Anwalt ... gehe zu einer eingesessenen Kanzlei, die einen guten Ruf hat.

florentin1 
Beitragsersteller
 12.06.2011, 21:41
@Entdeckung

ja das werde ich machen..danke nochmals

Nein.

Du könntest es ihm genauso gut geschenkt haben - darauf wird er sich berufen.

Als Beweis für Geldleihen reichen Kontoauszüge nicht aus.

Wenn ich jemanden was überweise, schreibe ich zwar Darlehen in die Betreffzeile. Aber ich bezweifle, dass das bei Gericht anerkannt würde.

Nur ein echter Schuldschein ist verbindlich. Am besten mit Vereinbarung, wann das Geld zurückgezahlt werden soll(te). Das würde bei Gericht anerkannt.

Alles andere kannst Du unter "Lehrgeld" verbuchen.

Das wird schwierig denn es steht Aussage gegen Aussage , denn der KTO - Auszug beweist nur , dass es abgehoben wurde.Am sichersten wäre wenn Du von ihm eine Schuldschein hättest.

florentin1 
Beitragsersteller
 12.06.2011, 14:29

Einen Schuldschein oder ähnliches habe ich leider nicht.Ich war einfach zu verliebt und dumm. Hab bis vor einem Jahr nicht gedacht das mir sowas passieren wird.

Schlauerfuchs  12.06.2011, 15:00
@florentin1

Dann kannst Du es probieren , aber wenn es vor Gericht geht, steht Deine Aussage gegen seine , so kann er behaupten Du hast ihm das Geld geschenkt, so ist es dann die Frage wem der Richter mehr Glaubt.

Geh mal zum Amtsgericht in deiner Stadt bzw. deinem Kreis und lass dich für 10 Euro von einem Anwalt beraten!

Normalerweise stellt man einen Schuldschein aus, wenn man jemandem Geld leiht. Dies ist eine Urkunde, auf der die Leihe zweifelsfrei festgehalten ist. Ob Kontoauszüge als Beweis im Zweifel anerkannt werden, muss dir ein Anwalt sagen. Was wäre z.B. wenn der damalige Freund behauptet, du hättest ihm das Geld aus einem ganz anderen Grund überwiesen?

Nein, sicher reicht das nicht, es ist ein Indiz aber längst kein Beweis. Anders ist es bei der Stromrechnung und der Miete- wenn Du die direkt überwiesen hast kannst Du diese Zahlungen nachweisen. Auch hast Du keinen Beweis, dass Du das Geld nicht zurückbekommen hast. Das beste wird sein sich beraten zu lassen von einem Anwalt, vorher schreib aber mal alle Geldleistungen auf die Du Deinem Freund gegeben hast. Da Du kein Schriftsück hast ist nicht einmal nach zuweisen ob Du ihm das Geld nicht geschenkt hast..

DerHans  12.06.2011, 11:41

Der Anwalt kostet dabei nur noch gutes Geld, das man dem schlechten hinterher wirft. Beweise, dass sie das Geld geliehen hat, kann der Anwalt auch nicht konstruieren.