Themenspecial 13. Mai 2019
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Euopäischer Mindestlohn?

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Hallo,

das Mindesteinkommen ist ein Grundrecht auf finanzielle Mittel, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Die EU hat dazu Grundsätze und festgelegt. Für die Gestaltung und Organisation der Sozialschutzsysteme, einschließlich der Mindesteinkommenssysteme, sind in erster Linie den Mitgliedstaaten zuständig, die EU-Kommission bietet politische Leitlinien und technische und finanzielle Unterstützung an.

 Die am 26. April 2017 von der EU-Kommission vorgestellte Europäische Säule der sozialen Rechte legt als zentrales Prinzip das Recht aller Menschen, denen es an ausreichenden Ressourcen mangelt, auf Zugang zu Mindesteinkommensleistungen fest.

Gleichzeitig legt sie fest, dass Mindesteinkommensleistungen mit Anreizen zur (Wieder-)Integration des Arbeitsmarktes für diejenigen kombiniert werden sollten, die arbeiten können. Die Einhaltung dieses Grundsatzes ist eine gemeinsame Verpflichtung und Verantwortung zwischen der Union, ihren Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern.

Zum Mindestlohn konkret wird in der Europäischen Säule der sozialen Rechte gefordert, dass angemessene Mindestlöhne gewährleistet werden, die vor dem Hintergrund der nationalen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihrer Familien gerecht werden. Armut trotz Erwerbstätigkeit soll verhindert werden.

Die Lenkung der Wirtschafts- und Sozialreformen der EU-Länder erfolgt über das Europäischen Semester. Hier überwacht die Kommission auch die Einrichtung nationaler Mindesteinkommensregelungen und schlägt länderspezifische Empfehlungen für diejenigen Mitgliedstaaten vor, die mit Herausforderungen in diesem Bereich konfrontiert sind.

Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/priorities/deeper-and-fairer-economic-and-monetary-union/european-pillar-social-rights_en#documents

Viele Grüße, das Presseteam der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland