Erwachsener bei Eltern rausgeworfen, was tun?
Hallo.Eine erwachsene, weibliche Person (21 Jahre alt) verlässt das Elternhaus und bekommt gesagt, dass am nächsten Tag die Türschlösser ausgewechselt seien.Der junge Mensch hat keine Arbeit, ist hochverschuldet und hat kein Einkommen irgendwelcher Art. Die Eltern kassieren natürlich Kindergeld.Jetzt steht die Person von einer Sekunde auf die andere in der Situation, dass nichts lebensnotwendiges vorhanden ist: Kein Dach überm Kopf (kann nur ein paar Tage als Besuch woanders unterkommen), kein Geld, nichts.Die Eltern sollten unterhaltspflichtig sein, aber soweit ich weiß, müsste man das erstmal einklagen, da diese sich sicherlich weigern werden, zu zahlen. Kann man bei tatsächlichem Rausschmiss ohne Unterhaltszahlung eigentlich die Eltern wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen und eine Unterbringung polizeilich erzwingen lassen?Ich hab mal von einer Unterhaltsvorschusskasse gehört, die sich die Kohle von den Eltern zurückholt. Soweit ich weiß geht das aber nur bei minderjährigen Kindern. Was ist damit?Was für Möglichkeiten der temporären Unterbringung gibt es?Wer zahlt notfalls für Prozesskosten usw?Ist das Jugendamt noch zuständig?
20 Antworten
dieses geht eig nicht die eltern sind verpflichtet das kind bis 25 bvei sich zu behallten. klar gibt es ausnahmen aber das kann so nicht entschieden werden. einfach zum judendamt sie ist zwar schon 21 aber bei der situation hilft das jugendamt mit einem klarenden gespräch mit eltern und kind. klar ist es nicht schön du sprichst ja nicht von dir denke ich wie wärs wenn du diese person bei dir bis montag aufnimmst. und dann sollte sie doch das jugendamt aufsuchen.
solange sie nicht zuhause wohnt dürfen die eltern das kindergeld nicht einbehalten falls sie es doch tun wir es vom amt gehollt also keine sorge. und polizeilich erzwingen lassen ist so ne sache und glaube ich auch nicht möglich. könnte ja sein es ist alles gut und so bald sie weg sind wirds noch schlimmer.
Das stimmt das Kind muss ab 18 schon versuchen eine Tätigkeit aufzunehmen, egal welche . Wenn Ausbildung gerade nicht klappt das ne Arbeit . Villeicht machen die Eltern einfach nicht begriffen mit. wir kennen keine Hintergründe aber mit 21 sollte man schon versuchen ne Arbeit zu finden egal ob es erstmal minijob ist davon gibt es genug.
Und wer ist dann zuständig? Die mitleidigen Leute, die was in ihren Schnorrbecher werfen? Oder greift dann eine Anstellungspflicht für Arbeitgeber? ;)
Ja so ist das Leben in dieser sozialen Marktwirtschaft.
Es gibt die Verlierer in diesem System und niemand, wirklich niemand, kann sich sicher sein, niemals dazu zu gehören. Das ist so, man kann es befürworten oder nicht. Der soziale Charakter einer Gesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit.
Der Sozialsimus hat zu Gleichmacherei geführt, jeder hatte sein Einkommen oder seine Unterkunft. War er gerechter? Er führte zu Schmarotzertum in großem Stil.
thomsue, genau so ist es
sehr wohl solange das kind nicht für sich alleine sorgen kann. darf es nicht ausziehen. habe keine lust zu suchen aber google spuckt da denke ich ne menge aus . das war mal mit 18 das ist heutzutage auch noch möglich aber das kind muss für sich alleine sorgen könne sprich eine arbeit haben. tut sie nicht sieht das schon wieder anderst aus. das jugendamt bleibt sogar aktiv wenn man 24 ist und die es für nötig sehen einzugreifen. ich kenne auch so ein fall sogar ganz gut!
Wenn mein Kind nichts macht und nur rumsitzt, muss ich es nicht in meinem Haushalt dulden. Bis zu welchem Alter willst du mir diese Last aufbürden??? Dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Das mit dem unterbringen läuft, ist aber nur begrenzt möglich.
Ok, dann gehts Montag zum Jugendamt.
Ich habe gerade noch etwas recherchiert. Es könnte sein, dass das Jugendamt nur sagt, zu alt. Bei 18jährigen werden sie anscheinend noch aktiv, aber bei 21jährigen nicht mehr. Schlechte Nachricht, tut mir leid.
Ja, die Grenze liegt bei 21.
Das Kindergeld (ja, das gibt es auch mit 21 noch): Sie muss beim Arbeitsamt vorstellig werden und beantragen, dass sie das Geld erhält.
Dach über dem Kopf: Wohlfahrtsorganisationen fragen. Es gibt in vielen Städten Unterkünfte für junge Menschen.
Unterhaltsvorschusskasse: Ich glaube, glaube aber nur, die gibt es tatsächlich. Ich weiß nicht, an welche Stelle man sich wenden muss, das könnt ihr aber in jedem Bürgeramt erfragen.
Die nächste Frage ist aber, besteht Unterhaltsanspruch? Da bin ich nicht sicher. Bestünde keiner, hätte das den Vorteil, dass die Person einen eigenen Anspruch auf staatliche Hilfe hat, das, was früher Sozialhilfe war. Leider weiß ich auch in diesem Fall nicht, welches Amt zuständig ist.
* Beim Arbeitsamt? Ok wieder was gelernt. Aber wenn ich mir die Mailadresse so angucke, scheint die Familienkasse ja übers A-Amt zu laufen.
* Was macht man, wenn die rumzicken? Bei mir zB muss mein Vater mir immer das Geld manuell überweisen, weil die Leute bei der Familienkasse keine direkte Zahlung ans Kind vornehmen wollten. Zumindest bei mir.
* Wo kann ich Infos über diese Organisationen bekommen?
* Anspruch besteht sicher! Die Eltern verdienen DEUTLICH mehr als 1100 netto, das Kind ist unter 25. Hartz 4 kann man wohl abschreiben, leider. Wär einfacher.
Nur der Punkt 3, sorry.
3. Infos über solche Organisationen ... ich selbst würde im Internet suchen oder bekannte Organisationen anrufen: Pro Familia, Arbeiterwohlfahrt. Die müssten ja wissen, wer auf diesem Feld sonst noch tätig ist.
Und ein kleiner Kommentar zu Punkt 4: Da wisst ihr offenbar mehr als ich. Und: Ja, ich denke, du hast recht, es wäre einfacher. Ich drücke die Daumen.
Danke dir.
Wie gesagt, Familienkasse ist Arbeitsamt.
Mein Sohn (21) studiert, er bekommt von mir Unterhalt. Und Kindergeld.
Bricht er sein Studium ab, bekommt er keinen Unterhalt mehr und kein Kindergeld. Das ist so.
So weit hast du ja recht. Aber, bitte, schau doch über den Tellerrand. Bei dir und deinem Sohn scheint die Welt in Ordnung zu sein, bei der Person, um die es der Fragestellerin geht, scheint das aber ganz anders zu sein.
Würdest du deinen Sohn nicht nur rauswerfen, sondern auch noch mit Ankündigung die Schlösser austauschen? Würdest du deinem Sohn das Heim verwehren? Ihm - letztendlich - Hausverbot erteilen?
Nur wenn sie in Ausbildung ist nicht immer BGb mit SGb verwechseln. Die Eltern müssen nicht zahlen, sie tut nichts
ja wenn er nichts tut sich nicht bemüht, dann schon
Darum gehts hier aber nicht, da das genaue Gegenteil der Fall ist.
Natürlich gehts darum,sie ist doch nicht in Ausbildung. Sie kann arbeiten oder nicht, dann muss sie putzen gehen. Deutschlandweit bewerben wie wär es damit
Letztendlich gäbe es Situationen. die dieses Mittel für sinnvoll erscheinen lassen. Das entscheidet der Einzelfall.
Zum Thema "deutschlandweite Bewerbungen" hab ich anderswo genug geschrieben. Stadtwechsel würde sie zu diesem Zeitpunkt wohl psychisch endgültig zersetzen, wenn nicht gar umbringen.
Die weibliche erwachsene Person kann für ihren Lebensunterhalt arbeiten gehen, sofern sie nicht zur Schule oder studiert. Wenn die weibliche Person für ihren Lebensunterhalt nichts tut, warum sollen es ihre Eltern tun? Sie soll sofort zum Arbeitsamt gehen und Grundsicherung beantragen.
1. Ist sie auf Arbeitssuche und das schon ne ganze Weile.
2. Verweigert ihr das Arbeitsamt jegliche Hilfe.
3. Grundsicherung? Bitte mehr Infos.
Was früher die Sozialhilfe war, nennt sich jetzt Grundsicherung und steht jedem zu, der in der Bundesrepublik seinen Wohnsitz hat.
Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt scheint es ihr nicht zuzustehen, da weder Rentner, noch unter 15 Jahren, noch Ausländer, noch stationär untergebracht.
1) Arbeit oder Ausbildung suchen? Nenne uns die Gründe, warum man mit 21 nichts gelernt hat!
2) Ja warum wohl?
3) Ja halt Sozialstaat. Irgendjemand zahlt Existenzminimum. Keine Ahnung, wer.
1) Weil einem keiner die Chance dazu gibt. Mit genug GLÜCK gibts ne Absage, die man der Familienkasse vorlegen kann, 90% schreddern die Bewerbungen.
2) Ja warum wohl? Warum verweigert man nem arbeitslosen Menschen einen Berufsberater? DAFÜR findest du nachvollziehbare Gründe?
3) Und ich frage WER.
Ich bin nicht sicher, aber ich glaube, Grundsicherung ist der falsche Begriff. Ich kenne ihn jedenfalls nur als Begriff für die Mindestunterhaltsicherung von Rentnern.
Trotzdem sollte der Nachfolger von der alten Sozialhilfe einspringen.
Irgendwann beißt die Katze sich in den eigenen Schwanz. Ich hatte mal eine Tätigkeit auf dem Sozialamt einer Gemeinde: da kam Freitag nachmittag 15 Uhr jemand und sagte, er habe keine Wohung. Du kannst dir vorstellen, dass mich das vollkommen kalt gelassen hat ... (nicht wirklich)
Ja unser soziales Netz ist so dicht: wenn man durchgefallen ist, kommt man nur schwer wieder nach oben ;(
Sollte. Sehe ich auch so.
Aber zur Zeit demontieren wir gerade den Sozialstaat, oder siehst du das anders?
Du ahnst nicht, wie gern ich dir jetzt kontra geben würde, allein, ich kann es nicht
Nein, das sehe ich nicht anders. Es bettübt mich sehr, aber wir sind heute auf dem Weg dahin, wo wir vor dreißig bis vierzig Jahren waren. Und das war sozial gesehen kein guter Zeitpunkt.
Sollte, ja, sollte ...
Ich habe das vor vielen Jahren erlebt. Ich hatte stets gehofft, es wäre heute besser.
also
die eltern dürfen sie nicht einmal rausschmeißen
sie sind verpflichtet ihr kind wenn es kein einkommen und sowas hat bis zum 25 lebensjahr zu unterhalten
und wenn sie ausgezogen ist müssen die eltern ihr das kindergeld zahlen
man kann das einklagen und die 21 jährige person würde recht bekommen nur ist die frage ob das nicht alles zu lange dauert
aber sie muss denke ich nichts zahlen entweder das gericht kommt für dit kosten auf oder die eltern selbst
Du solltest dich selbstständig machen! Bitte nochmal bei deinen Eltern um Hilfe!
Ich bin nicht verpflichtet, mein Kind bis 25 bei mir zu behalten. Wo steht das?
Die Unterhaltspflicht kann vor dem 25. Geburtstag enden.