Ersthelfer A für Zivilen B Führerschein gültig?
Ist der Ersthelfer A für dem Erwerb des Zivilen B Führerscheins gültig?
3 Antworten
Du hast bestimmt eine Bescheinigung. Wenn da draufsteht "entspricht den Anforderungen von Paragraph 19 der Fahrerlaubnisverordnung", dann gilt der Kurs, vorausgesetzt er ist nach 2015 gemacht worden bzw. wenn er vorher gemacht worden ist, muss er dem vorherigen "großen" erste Hilfe Kurs entsprechen, damit er jetzt noch Gültigkeit hat.
Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis (Erste Hilfe Kurs, Sehtest) sind zwischen Bw und Zivilleben gleich, da ein Soldat im Dienst auch am öffentlichen Verkehr teilnimmt und dessen Voraussetzungen erfüllen muß. Zweckmäßig ist es, sich eine Bestätigung über die Sanitätsausbildung Einsatzersthelfer EH-A, möglichst mit Ausbildungsinhalt ausstellen zu lassen, und natürlich auch über den Bw-Sehtest, sofern beides noch nicht zu lange zurück liegt.
Theoretisch gesehen schon. Nur einige Zulassungsstellen sind da ein wenig Stur.
Im zivilen Bereich wird die Einsatzersthelferausbildung A als (erweiterter) Erste-Hilfe-Kurs anerkannt.
Einfach zu Googeln Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Einsatzersthelfer