Betrieblicher Ersthelfer als Azubi
Hi. Habe letztes Wochenende von der Feuerwehr aus beim Roten-Kreuz den 16-stündigen Erste Hilfe Kurs gemacht. Ich bin Azubi bei einem sehr bekannten Kühlgeräte-Hersteller, bei dem wir auch Betriebliche Ersthelfer haben. Nun zur Frage: Darf ich mit 17 als Azubi auch Betrieblicher Ersthelfer sein? Danke für die Antworten mfg
5 Antworten
Als Ersthelfer kannst Du in Deinem Betrieb natürlich tätig werden. Lediglich zahlt der Unfallversicherungsträger nicht die Teilnehmergebühren für Auszubildende.Dieter Tembaak, Sanitätsschule Tembaak
Ja, dein Chef kann dich bei der Berufsgenossenschaft (BG) als Ersthelfer eintragen
Ist aber nur für dein Chef wichtig. Du wirst Verletzten sicherlich auch so helfen und deine regelmäßigen Vortbildungen bekommst du ja bei der FFW.
Natürlich kannst du auf der Basis des 16 - stündigen Erste Hilfe Kurs auch als Auszubildender als betrieblicher Ersthelfer tätig werden.
Natürlich... Bei uns im Betrieb ist auch jemand Ersthelfer und der ist16 😊
Selbstverständlich darfst Du Ersthelfer im Betrieb sein.
Die Firma kann froh sein, dass es einen neuen, so gut ausgebildeten Ersthelfer gibt. Jeder Betrieb muss ja eine gewisse Anzahl (gemessen an den Beschäftigten) Ersthelfer haben und das so gut wie möglich in allen Bereichen der Firma.