Erstes Inkassoschreiben nach über 4 Jahren
Mein Vater hat mich gerade angerufen und mir erzählt, dass er einen Brief bekommen hat der eigentlich an mich gehen sollte. Kurze Erklärung: wir wohnen schon seit über 2 Jahren 400 km von einander entfernt. Das Schreiben hat ein Inkassounternehmen geschickt, die für Freenet Geld einfordern. Ich hätte 2005 eine Rechnung nicht bezahlt und das fordern sie jetzt ein. Ich weiß nicht mal bei wen ich 2005 mit dem Internet war! In der Zeit bin ich schon 3 mal umgezogen und das letzte mal vor 2 Jahren von Sachsen-Anhalt nach Bayern. Ich habe weder noch Dokumente noch Kontoauszüge von 2005, ich kann also nichts beweisen aber nach der langen Zeit könnte ja jeder kommen! Ich kann das nicht nachvollziehen, vielleicht hat jemand eine Ahnung wie ich jetzt weiter machen soll!
LG
7 Antworten
Wenn die Forderung nicht durch ein Vollstreckungstitel oder ein Urteil rechtskräftig tituliert wurde ist die Forderung verjährt. Also lass dir am besten von dem Inkassobüro den entsprechenden Titel in Kopie zuschicken. Wenn keiner vorliegt bist du damit durch ;-)
Gruß
Sollte seit Ende 2005 keine Zahlungsaufforderung oder Mahnungen von freenet mehr gekommen sein, ist die Forderung verjährt. Sie sollten dem Inkasso mitteilen, dass keine Forderung gegen Sie besteht und trotzdem rein vorsorglich die Einrede der Verjährung erheben.
ich würde dort anrufen und einen nachweis verlangen ,sagen das du darüber nichts mehr weisst und das ,wie mir bekannt ist nach 3 jahren eh verjährt ist. mit dem da kann ja jeder kommen ,hast du vollkommen recht. ich denke ,die können da rein garnichts machen und haben auch keinen anspruch mehr auf irgendwas. würde da ganz sachlich ran gehen ,denn hier liegt der sieg auf deiner seite
soweit ich weiß, verjährt so etwas nach drei jahren, also dürften sie dir im prinzip gar keine mahnung mehr schicken bzw ist sie ungültig. Informier dich da aber mal genauer
Habe da letztens im Fernsehen einen Bericht gesehen, der genau dies Thema behandelt. Dort gab es auch eine Empfehlung, wie damit zu verfahren ist. Fakt jedenfalls war, dass man darauf reagieren muss, da diese Forderung sonst rechtskräftig wird. Ich weiß aber nicht mehr , was geraten wurde, erkundige Dich doch mal bei einer Verbraucherzentrale danach. Diese Inkassoschreiben werden im Augenblick bundesweit veschickt. lg