Erst Bildungsgutschein, dann Gründungszuschuss?
Hallo, meine Lieben!
Ich bin seit Oktober 2011 arbeitslos und bekomme noch bis April 2013 ALG I. In meinem erlernten Beruf als Sekretärin (bin aber beim AA geführt als Lektorin wegen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit) ist definitiv keine Arbeit zu bekommen, ich hab gefühlte 1000 Bewerbungen durch. Ab Oktober/November 2012 besuche ich eine Ausbildung zur Betreuungsassistentin, die kostet 750 Euro. Danch will ich mich mit Gründungszuschuss (falls ich das durchsetzen kann) in diesem Beruf selbständig machen; die Möglichkeiten hierfür sind ganz gut, jedoch brauche ich halt den Kurs. Wie sieht es in diesem Fall aus: Ist es möglich, zuerst einen Bildungsgutschein zu beantragen und danach den Gründerzuschuss oder gibt es ein geschickteres Vorgehen? Ich möchte nicht, dass man mir den GZ verweigert, weil ich zuvor den BG hatte. Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
3 Antworten
Mache deine Weiterbildung zur Betreuungsassistentin mit dem Bildungsgutschein. Danach erstellst du einen Existenz - Konzept mit dem gehst du zu Arbeitsamt und die prüfen dann die sogenannte Wirtschaftlichkeit und Erfolgsaussichten. Des weiteren werden sie dir auch Tipps geben was alles Zutun ist um einen Gewinn zu erwirtschaften.
All diese Dinge kannst du schon in dieser Weiterbildung im Vorfeld mit den Dozenten der Schule besprechen. Die helfen dir da gut weiter damit du in die Selbstständigkeit gehen kannst.
viel Erfolg dabei
L.G.
vielen Dank für den Stern und weiterhin viel Erfolg auf deinem weiteren Beruflichen weg. LG.angelah
Hallo, Angelah!
Vielen Dank für Deine rasche Antwort - leider bin ich noch immer nicht zufrieden, sorry. So in etwa hatte ich es ja auch geplant. Anders gefragt: Mal angenommen, ich bekomme den Bildungsgutschein (mein SB beim AA huft da schon im Vorfeld mit der Begründung, ich müsste zuerst einen konkreten Arbeitgeber mit konkretem Jobangebot vorweisen, der mich nach der Ausbildung auch wirklich einstellt....) Ich bin ja ein Kämpfer und kann mir schon vorstellen, dass ich mich da trotzdem durchsetze. Nun befürchte ich, wenn sie den BG bezahlen (der dient ja der Eingliederung in den - sozialversicherungspflichtigen - Arbeitsmarkt), dass sie dann anschließend sagen "beide Förderungen gibts nicht - erst weiterbilden zur Eingliederung und dann doch/noch selbständig machen". Da der GZ ja viel mehr wert ist, will ich ihn mir nicht durch sowas versauen. Lieber bezahle ich die Ausbildung selbst.
Hat irgendjemand hier draußen vielleicht schon eigene Erfahrungen mit diesem Sachverhalt bzw. diese Kombination?
ich würde dir vorschlagen das du die Frage bei Google folgendermaßen eingibst :
Das Recht auf Weiterbildung von Arbeitslosen durch die Agentur für Arbeit
Da findest du auch die genauen Informationen zu diesem Thema Du kannst da mehrere PDF herunterladen und durch lesen.
Und lass nicht locker wegen dem Gutschein er steht dir Gesetzlich zu.
Hallo....
Mich würde interessieren wie du einen Arbeitsweg weiter gestaltet hast, bzw. wie das damals gelaufen ist mit der AA!
Habe nämlich genau das gleiche vor :-)
LG Annika