Erneute Probezeit bei A2 trotz vorrangegangenem B-Führerscheins?

3 Antworten

Hallo, nein.. Du bekommst keine Probezeit mehr .. denn die gibt es nur auf den ersten Führerschein (Ausnahme Kl. AM) Auch die 0,0 Promill Grenze gilt für Dich nicht mehr.. obwohl man die natürlich eigentlich immer einhalten sollte. Aber eins ist noch wichtig .. du weißt, dass Du nicht mehr 2 Jahre nach dem Ablegen der Prüfung A unbegrenzt fahren darfst? Du musst eine prak. Prüfung für A ablegen .. ganz wichtig, sonst ist es dann fahren ohne Fahrerlaubnis!

wildehilde00 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 11:50

Wow, das wusste ich jetzt z.B. nich :o Wär mächtig in die Hose gegangen bei einer Kontrolle!!! Wurd bisher auch nichts in der Fahrschule gesagt...! Also nochmal Kohle abdrücken mit einer Prüfung nur dass man offen fahren darf...die ziehen echt aus allem Geld!!! Aber danke für die wichtige Info :)

diePest  23.01.2014, 11:55
@wildehilde00

Das ist ein neues Gesetz seit Januar 2013 ... sollte aber bei Deiner Fahrschule schon angekommen sein. Das Ganze nennt sich jetzt Stufenführerschein. Man braucht aber keine Theorie und auch keine Sonderfahrten machen, nur eine praktische Prüfung auf einer großen Maschine.. die Prüfung dauert aber auch nur 30 Min. Kosten Tüv ca. 75,- € .. dazu dann paar Fahrstunden und Gebühr für die Fahrschule.

wildehilde00 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 12:02
@diePest

Hmmm...ok, muss ich echt mal nachfragen, warum das nochnicht gesagt wurde. Am Ende vergessen die es überhaupt zu sagen und schon wissen es die Anderen nich! Ja 75€+Fahrstunde+ bischen Gebühren sind halt auch wieder 130€ oder so und das sind schon fast ein Jahr Steuern + Versicherung, bzw. eine Saison...und muss man jetzt nicht eh sogar alle...5 Jahre oder so eine Auffrischung oder so machen?

diePest  23.01.2014, 12:04
@wildehilde00

Mit 130,- wirst Du leider nicht hinkommen .. rechne mal um die 300,- €... weil ja auch ein neuer FS hergestellt werden muss. Und nein, keine Auffrischung .. allerdings ist der FS den Du jetzt erhälst auf 15 Jahre befristet. Das heißt man muss ihn dann wie einen Perso verlängern lassen .. Foto, Gebühr.. keine Prüfungen. Ist aber echt nen Trauerspiel, wenn es Deine Fahrschule nicht erwähnt .. ist ja doch schon sehr grundlegend alles. Und ich weiß das so genau, weil ich selbst in einer Fahrschule arbeite. ;)

wildehilde00 
Beitragsersteller
 23.01.2014, 12:19
@diePest

300€?! :o Was muss den da alles gemacht werden? Hab das jetzt so gerechnet: eine Fahrstunde um zu sehen ob es klappt 40€, Prüfung 75€ Gebühren da keine Theorie nur recht wenig. Neuen FS und Bilder hab ich jetzt vergessen. Aber naja, alle 15Jahre einen neuen FS geht ja noch...muss man ja vielleicht max. drei Mal machen, glaub nämlich eher nicht, dass ich mit 67Jahren noch Motorrad fahren werd :D Wär nett, wenn du mir sagen könntest, wie du auf ca 300€ kommst, wenn du in einer Fahrschule arbeitest. Müsstest ja auch die ungefähren Preis im Kopf haben ;) Aber mit der Fahrschule bin ich eigentlich sehr zufrieden und wir bekommen da auch viele Infos, die ein Freund bei einer anderen FS nicht bekommen hat...

diePest  23.01.2014, 14:20
@wildehilde00

Eine Fahrstunde wird nicht reichen, weil wieder Übungsplatz gefahren werden muss und Du Dich erstmal ans neue Mopped gewöhnen musst, rechne da mal 3 ein. Anmeldegebühr sind bei uns 25,- €, dazu noch die Gebühr für die prak. Prüfung in Höhe von 77,50 €. Der FS sollte bei 42,60 € liegen.. und flopp, 300,- €. ;) Naja, und mit dem 3x neu machen .. die Beschränkung ist ja für den kompletten FS .. als auf für Kl. B. ;)

Crack  23.01.2014, 16:24
@diePest

Hmmm...ok, muss ich echt mal nachfragen, warum das nochnicht gesagt wurde.

Ist eigentlich ganz einfach. Im Zuge der Reform Januar 2013 wurden die Fahrerlaubnisklassen neu gegliedert.

Du hast jetzt nur Klasse A2 erworben, damit darfst Du Krafträder mit max.35Kw fahren. Für alles was drüber liegt braucht man dann Klasse A. Es ist also nur logisch das Du eine neue Fahrerlaubnisklasse erwerben musst.

Wenn Du die PKW-Fahrerlaubnis machst weist Dich ja auch niemand darauf hin das Du keinen LKW fahren darfst... :)

diePest  23.01.2014, 22:52
@Crack

Viele kennen aber eben die Regelung noch, dass man 2 Jahre nach bestehen der prakt. Prüfung für Ab die Kl. Au fahren durfte .. ohne Prüfung etc.

Crack  24.01.2014, 07:19
@diePest

Das ist schlecht, aber auch hier gibt es eine Selbstverpflichtung zur Information.

wildehilde00 
Beitragsersteller
 24.01.2014, 08:53
@Crack

Mach ich ja auch ;) Bloß find ich, dass so wichtige Infos, wenn auch nur kurz, in der Fahrschule erwähnt werden sollten. Und noch hab ich ihn nicht erworben, leider...

Nein. Für dich hat sich das alles bereits erledigt.

Die zweijährige Probezeit gibt es nur einmal und wenn du die hinter dich gebracht hast, ohne dass du ein Aufbauseminar besuchen musstest, dann gibt es auch bei einem weiteren Führerschein keine neue Probezeit mehr. Und da du älter als 21 Jahre bist, gilt für dich auch die 0,0 Promille Grenze nicht mehr.

Für den A2 gibt es lediglich die Auflage, dass du in den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb nur Motorräder bis 35 kW und einem Leistungsgewicht von unter 0,2kW/kg fahren darfst. Das hat aber mit einer Probezeit nichts zu tun.

nein man hat nur einmal proezeit und da du schon seit 3 jahren den B hast ist sie vorbei und du bekommst für den A2 keine neue