Bereits gedrosseltes Motorrad mit über 70 kw kaufen?
Guten tag, meine frage ist einfach aber vllt. nicht ganz verständlich,
bisher bin ich im besitz einen A1 scheines, werde den A2 aber nächsten Sommer machen, ich suche daher jetzt schon nach einem geeignetem Motorrad, bevorzugt Supersportler, nun zu meiner frage : Im blick habe ich die Kawasaki ZX 6R (2006) und die Yamaha R6 (2005), habe da auch schon gedrosselte Modelle mit 35kw/48ps gefunden, möchte nun aber wissen, da ich mir kein Motorrad mit ü70kw kaufen und drsseln dürfte, ob ich mir den ein schon vor der neuregelung gedrosseltes bike kaufen darf, Danke schonmal.
6 Antworten
Hallo,
bei der Neuregelung geht es ausschließlich um die Fahrerlaubnis und NICHT um das Fahrzeug!
Wenn du das wie beschrieben machst, dann kannst du auch gleich ganz ohne Fahrerlaubnis fahren. Das kommt aufs Gleiche raus.
Es ist so oder so Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.
Es gibt dabei auch keine Grauzone und keine Toleranz. Zum Drosseln auf 35 kW / 48 PS darfst du nur ein Motorrad mit maximal 70 kW / 96 PS verwenden.
Dabei spielt es keine Rolle, wann das Motorrad gedrosselt oder gekauft wurde.
Für diese Regelung ist ausschließlich das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis maßgeblich.
Nur die, die bis zum 27. Dezember 2016 den A2 erworben haben, dürfen auch weiterhin alle Motorräder gedrosselt fahren.
Viele Grüße
Michael
fuji hat es gut auf den Punkt gebracht.
Außerdem: Die starken Modelle die du genannt hast sind recht schwer. Modelle, welche von Haus aus <48PS haben, sind auch etwas leichter und agiler.
Und du denkst dass du nach den lächerlichen 15PS vom A1 eine Yamaha R6, ein Renn- und Expertenmotorrad fahren kannst? Ich glaube nicht. Wenn du mal nen Unfall hast, glaubst du mir vielleicht, dass du dich stark getäuscht hast.....
Eine Yamaha R6 kaufst du dir, wenn du den offenen A-Schein und minimum 5Jahre Fahrpraxis hast. Du kannst das Ding sonst nicht kontrollieren. Besser auf meine Worte hören wie sterben.....
Kaufen darfst du es - führen aber nicht.
Zum Lesen:
https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie
Nein darfst du nicht
Über 70 KW darf man nur mit A fahren mit Drossel oder nicht !!!!! Es sei vor 28,12,2016 den A2 gemacht dann auch noch aber nur hier !
Konsequenz der Änderung
Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis
28. Dezember 2016zum Inkrafttreten der Änderungsverordnung erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz).
Dieser gilt jedoch nur im Inland.Vom Führen dieser Krafträder über 70 KW/ A2 im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben.
Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt
Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Dies wiederum hat neben der Strafe auch
gravierende versicherungsrechtliche FolgenDie Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/motorrad/bigbikes/