Ermittlungsverfahren gegen mich, was passiert mit dem PC

5 Antworten

Deinen PC solltest du selbstverständlich zurückbekommen.

Ruf am Montag dort an, heute nicht mehr - da hat kein Beamter mehr Lust, irgendwas zu machen.

Das kann schon Monate bis Jahre dauern, wirklich. Ich würde an deiner Stelle ein neuen PC kaufen/leihen und nicht damit rechnen das du etwas demnächst zurück bekommst

Computerdiesel 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 13:15

Das Verfahren ist doch schon eingestellt, was wollen die denn noch mit dem PC.

surfenohneende  21.03.2014, 13:42
@Computerdiesel

außerdem hat fast Niemand Festplatten-Verschlüsselung, da kann Jeder die gesammte Festplatte einfach kopieren

wenn das Verfahren eingestellt ist, bekommst Du ihn wieder.

Es kommt leider immer wieder vor, dass das "Gericht" versäumt, im Urteil auch eine Entscheidung über die Asservate zu treffen. Das Laptop kann 1.) sichergestellt, 2. beschlagnahmt 3. Gegenstand der Einziehung oder 4. beschlagnahmt zum Zwecke der Einziehung geworden sein. Wenn das Gerät z.B. nur als Beweismittel sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, dann entfällt in der Tat nun eine Zulässigkeitsvoraussetzung, dieses weiterhin amtlich zu verwahren. Es handelt bei dieser Zulässigkeitsvoraussetrzung um die "Beweisfunktion im Verfahren". Nach rechtskräftiger Verurteilung entfällt die Beweisfunktion und damit das Recht auf weitere Verwahrung. Wenn allerdings eine Einziehung beabsichtigt war, so sollte diese im Urteil ausgedrückt werden (Versäumnis?) .In manchen Fällen ist die Einziehung gesetzlich vorgeschrieben (siehe Waffengesetz oder BTM-Gesetz). In anderen Fällen erfolgt die Einziehung (meist Tatwerkzeuge)nach Entscheidung des Gerichts.Mein laienhafter Vorschlag: Schreibe dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft einen Brief (Kopier an Polizei), dass du nach rechtskräftiger Verurteilung dein Laptop zurück haben möchtest. Weise darauf hin, dass für dich - nicht erkennbar - keine "Einziehung" erfolgte. Einziehung hat übrigens zur Folge, dass der Gegenstand nicht zurück gegeben wird. Er kann amtlich vernichtet oder verwertet werden (z.B. Drogen, Einbruchswerkzeug oder Laptop als Planungsintrument(Werkzeug) der der Tat.

Wenn die Kripo das beschlagnahmt hat, wird es auf jeden Fall bis zum Ende des Verfahrens bei der Polizeit bleiben. Wenn das Verfahren beendet ist, kannst Du die Sachen wiederbekommen, sofern sie nicht noch als Beweismaterial benötigt werden.

Computerdiesel 
Beitragsersteller
 21.03.2014, 13:48

Das Verfahren müsste ja beendet sein oder?

surfenohneende  21.03.2014, 13:41

LOL "Polizeit" -> Spellchecker rulz (oder auch nicht, Spellcheker sind sehr "kreativ" ^^ )