Erhalte ich Arbeitslosengeld, wenn ich wegen des Umzugs zu meinen neuen Freund (Lebenspartner) meinen derzeitigen Job kündige?

10 Antworten

Gilt die Rechtssprechung nicht, dass es sich hierbei um einen wichtigen Grund handelt, um man trotz des Zusammenzuges Arbeitslosengeld erhalten kann, um notwenige laufende Kosten tragen zu können? Es ist ja nicht so, dass ich das aus Spaß mache.

Yvonne0809  21.01.2019, 06:21

Damit das Amt zahlt bei einer Kündigung müssen schon mehrere Kilometer dazwischen liegen. Bei 600km würden sie zahlen :) (eine Freundin musste aufgrund eines Umzugs kündigen da sie mit ihrem Partner zusammen gezogen war) ein Aufhebungsvertrag würde dir auch nichts bringen. Damit du Gelder erhältst müsste dein Chef dich kündigen oder es müssen wirklich drastische Gründe vorliegen wenn du kündigst um ALG1 zu erhalten. Was ein Umzug ja nicht ist

Ich denke du wirst ordentlich Straftage bekommen. Weil es immer bestrsft wird, wenn man kündigt. Bei uns in der Schweiz muss man Arbeitswege bis zu 2 Stunden pro Weg in kauf behmen laut Arbeitsamt. Eine Kündigung ich will zur Freundin ziehen ist kein Grund.

Meine Bekannten haben viele Arbreitsplätze wo über 30 KM Weg sind vom Wohnort. Sie gehen alle mit dem Zug, Tram und Bus dahin. Ich selber muss auch jeden Morgen mit dem Zug zur arbeit, stehe immer um 5 Morgens auf und das bei einer 45 Stunden Woche. Jammern das tue ich selber auch nicht. Warte jeden Abend, auch immer mehr wie 30 Minuten auf den Zug wegen des schlechten Fahrplans. Darum ist dein jammern einfach höchst peindlich und faul.

David798 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 06:05

Auch, wenn ich zu meinen neuen Lebenspartner umziehe? Ein einfacher Arbeitsweg würde dann 3 Stunden dauern, da ich erst 35km zur Leiharbeitsfirma bereits 3 mal umsteigen müsste, um dann noch weitere 35 Km zur Arbeitsstelle gefahren werden müsste. Kann ich dann nicht einfach einen Aufhebungsvertrag ersuchen? Immerhin ist das ein wichtiger Grund zu einem zukünftigen Ehepartner zusammen zu ziehen.

Parhalia2  21.01.2019, 06:16
@David798

Eine homoerotische Beziehung ohne unterhaltspflichtige Kinder u18 solltest Du nicht als wichtigen Umzugsgrund in DE betrachten.

Sowas erkennen deutsche Agenturen für Arbeit oder Jobcenter nicht mal für heterogene Beziehungen SO als Umzugsgrund so einfach an....

Welchen GRUND führst Du somit für Dein Vorhaben konkret ins Feld der Argumentation zu Gründen Deines Umzuges ?

David798 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 06:28
@Parhalia2
  • Bessere Arbeitsperspektive in der anderen Stadt
  • Leiharbeitsfirma wird nicht imstande sein, mich 70 km abzuholen, da sie selbst den Fahrer bezahlen müssen (aufgrund der Arbeitszeiten verkehren noch keine Büsse).
  • Bessere Unterstützung durch Familie des Lebenspartners und deren Freunde.
  • Ein beseren Verdienst, und die Möglichkeit in einer richitgen Firma anstelle einer Leiharbeitsfirma zu arbeiten.
Parhalia2  21.01.2019, 06:39
@David798

Deine Anfrage lässt bislang homoerotische Bindungen vermuten . Damit fällt " Familienzusammenführung zum Wohle von Kindern für einen " zwingend anerkennenswerten Umzug " in DE nun mal raus .

Damit brechen auch Deine andern Stichpunkte mangels Begründbarkeit in sich zusammen.

Parhalia2  21.01.2019, 06:45
@Parhalia2

Noch rein ergänzend : einen berechtigten Anspruch auf ALG I beeinträchtigt Dein Vorhaben nicht, wenn Du DANN die Kündigung Deines bisherigen Jobs hinreichend wichtig im Antrag auf ALG I oder ALG II begründen kannst.

Deine bisherigen Argumente lassen DAS aber bislang nicht erkennen....

David798 
Beitragsersteller
 21.01.2019, 07:13
@Parhalia2

Ich finde das zwei Lebenspartner oder eine hetero gestellte Beziehung gleich gesetzt werden muss auch wenn wir trotz keiner Kinder oder nicht zum Wohle für einen.... zusammen ziehen möchten. Immerhin geht es genau so um zwei Menschen, herbei sollte es zu keiner Beeinträchtigung führen. Eine Herabsetzung oder Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wird in Deutschland rechtlich verfolgt. Ob Homoehe oder Hetereo Ehe, man sollte nicht als Menschen zweiter Klasse herabgestuft werden. In meinen jetzigen Wohnort gibt es bis auf Leiharbeitsfirmen keine Perspektiven in der Stadt. Wir arbeiten gerne und viel. Es soll sich hierbei nur um eine Absicherung zwischen beiden Arbeitgerbern handeln. Gerichte haben bisweilen gegen die Sperrungen seitens der ARGE wiedersprochen, wenn beide Partner zusammen ziehen wollen. Der jetzige Arbeitgeber wird es nicht schaffen, mich in der neuen Stadt zu beschäftigen. Daher bliebe nur noch der Aufhebungsvertrag, um zumindest bis zum nächsten Arbeitgeber die notwendigen laufenden Kosten zu bezahlen. Menschen, die wirklich etwas in Ihrer Gegenwart erreichen wollen und ehrlich bleiben, werden leider immer wieder bestraft.

Parhalia2  21.01.2019, 07:56
@David798

Ich möchte Dich und Dein Vorhaben hier keinesfalls diskreditieren oder herabwürdigen, aber gemäss der aktuellen SGB - Fürwortungskartaloge wirst Du damit kaum auf Verständnis stossen, weil halt der " wichtige Grund " schlicht fehlt.

Admirablea  21.01.2019, 09:23
@David798

Nein bei uns in der Schweiz ist das auch kein Grund. Man sucht sich zuerst Arbrit in der anderen Stadt und kündigt dann oder eine neue Wohnung wo zwischen den beiden Arbeitsorten liegt. Oder du machst den Führerschein oder eine Töffprüfung und gehst so zur arbeit. Es gibt viele Paare in der Schweiz wo in Bern wohnen und einer arbeitet in Zürich oder Luzern. Selbst einer meiner Verwanten fährt jeden Tag über 120 Km per Auto zur Arbeit jeden Tag. Was er kann, das können die anderen auch.

Als wichtiger Grund wird bzw.müsste angehen werden, wenn man mit dem Ehepartner oder dem Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft an einem anderen Wohnort leben möchte, beides liegt bei dir noch nicht vor, du könntest deine Eigenkündigung dann nur mit dem langen Arbeitsweg bzw.der unangemessenen Wegzeit begründen.

An deiner Stelle würde ich mich vorher mal bei der Agentur für Arbeit melden und da mal einen Termin zum persönlichen Gespräch vereinbaren, nicht das du dann 12 Wochen ohne ALG - 1 auskommen musst.

Wegen den Wegzeiten kannst du dir aus dem Internet mal den § 121 Abs. 4 SGB - lll , suchen, wenn du bei einer Arbeitszeit von täglich mehr als 6 Stunden länger als insgesamt 2 1/2 Stunden für Hin - und Rückweg inkl.Wartezeiten und Fußwege benötigen würdest, wäre das im Normalfall nicht mehr zumutbar.

Einfacher wäre es natürlich wenn dich dein AG - aus diesem oder einen anderen wichtigen Grund kündigen könnte.

wenn du grundlos kündigst, bekommst du natürlich eine sperre. cleverer ist es, den vertrag auslaufen zu lassen wenn es ein befristeter vertrag ist oder im rahmen des umzugs einen job zu suchen der nahtlos an den derzeitigen anschließt.

ja .. du bekommst eine Sperre, weil die ohne Grund selber gekündigt (das ist kein anerkannter Grund, dass man den Wohnsitz wechselt aus privaten Gründen).

Und wenn du dann mittellos bist und ALG 2 beantragst, wird man dir erklären, dass du mit dem Freund eine Bedarfsgemeinschaft gebildet hast, er also keine Miete vom Amt kassieren kann und dich auch "durchfüttern" muss.