125er roller anmelden mit 1 monat abgelaufenem tüv?
Hallo liebe community,
Ich habe sowas noch nie gemacht und habe auch sonst kaum Erfahrungen in solchen Sachen weil ich bisher nur das Auto von meinen Eltern gefahren bin. Ich habe einen 125er roller gekauft der auch fahrtauglich und in guter Verfassung ist, allerdings ist der TÜV seit einem monat abgelaufen und der Rollen ist auch abgemeldet. Er steht außerdem noch beim Verkäufer 100km weit weg. Jetzt wollte ich fragen wie ich am besten vorgehen sollte. Kann ich den Roller nur mit den Papieren bei der Versicherung anmelden und dann auch zulassen(trotz 1 monat abgelaufenem tüv), um den Roller dann mit dem Kennzeichen abzuholen?
5 Antworten
Zulassung nur mit Resttüv min. 3 Monate viele verlangen da sogar 6 Monate TÜV zum anmelden aber ohne NIE .
Aber es geht auch ohne TÜV .
OHNE ZULASSUNG ZUR HU FAHREN?Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
In der Praxis kann dies folgendermaßen umgesetzt werden:
Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich). Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug.
Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung.
Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.
Du willst dir den Roller kaufen der 100km weit weg ist, mach es ganz einfach geh zu dem Veräufer und sag du bist bereit den Roller zu kaufen aber mit TÜV. Dann muss er für die Reparaturen herhalten und nicht du.
Ohne gültigen TÜV verweigert die Zulassungsstelle die Anmeldung. Daher muss der Roller zuerst zum TÜV und danach kann er zugelassen werden.
Dasselbe wie bei einem Auto:
Ohne TÜV kannst Du ihn nicht anmelden, Du mußt Dir erst den TÜV erneuern lassen.
Einige Versicherer machen es noch das Du ein Überführungskennzeichen kriegst.
Mußt Du mal bei Versicherungen anfragen, ansonsten mit Anhänger oder Transporter abholen, TÜV erledigen, und dann versichern.
Moin, da ich den aktuellen Stand nicht exakt kenne habe ich dies auch gesagt.
Das letzte mal habe ich es noch ohne TÜV bekommen, eben um damit zum TÜV fahren zu können.
Ich habe diverse Bikes aus ganz Deutschland so bewegt, allerdings ist das schon einige Jahre her, aber zu der Zeit war es möglich wie auch erlaubt.
;)
Für die Zulassung eines Kurzzeitkennzeichens nun die Vorlage der Fahrzeugpapiere und eines gültigen HU Nachweises notwendig ist.
Die Vorlage kann bei den meisten Zulassungsstellen auch in Kopie erfolgen.
Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt.
https://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
Ok danke. Es hilft dann auch nichts dass man 3 monate zeit hat den tüv nachzuholen?
Wie gesagt besorge Dir ein Überführungskennzeichen.
Er steht außerdem noch beim Verkäufer 100km weit weg.
ohne Tüv kannst den nicht anmelden, abholen kannst den mit einem Anhänger.
um den Roller zu fahren brauchst einen entsprechenden Führerschein, mind. den A1. Mit dem B geht nicht und drosseln auch nicht.
selbst für ein Kurzkennzeichen benötigt man die Tüvbescheinigung