ERA Leistungsbeurteilungen?
Hallo Leute, ich finde im Internet leider keine Verbindlichen Aussagen dazu, deswegen frage ich einfach mal hier eventuell kennt sich jemand sehr gut aus...
Ich habe in meinem Betrieb in Bayern den Elektroniker für Betriebstechnik gelernt. Nun arbeite ich ein halbes Jahr als Facharbeiter. Meine Firma zahlt nach dem IG Metall Tarif, in Bayern also die Gruppe 5A. Nach einem Jahr steige ich automatisch in Gruppe 5B auf.
Meine Frage lautet, hat mein Vorgestzter die Pflicht, meine Leistung zu beurteilen, bzw wenn ja, wie oft und muss das schriftlich oder mündlich sein? Es gibt ja eine sogenannte Leistungszulage und die kann bis zu 28 prozent des Grundgehalts betragen. Da ich der Meinung bin, dass wir in unserem Betrieb (Maschinenbau) als Elektriker sehr viel leisten müssen, bin ich der Meinung, dass eine Leistungszulage oder ein Gruppenaufstieg verdient wäre. Ich weiß dass die IG Metall sowieso schon gut zahlt und Gruppe 5 für einen frischen Facharbeiter schon sehr viel Geld ist, aber wenn man Möglichkeiten hat, warum nicht nutzen?
Denn wie man bei uns munkelt, gibt es Facharbeiter die 10 Jahre im Betrieb sind und gerade mal eine Leistungsbeurteilung erhalten haben. Ist das Gerecht bzw. muss nicht jedes Jahr eine Beurteilung stattfinden?
Schonmal Danke im Vorraus ;D
2 Antworten
Hi, die Leistungsbeurteilung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Das Ergebnis muss einem natürlich mitgeteilt werden (erfolgt eigentlich immer schriftlich).
Bezüglich Gruppenaufstieg: Die ERA-Tarifverträge sehen das nicht vor. Es wird die Aufgabe gemäß einiger Kriterien bewertet und einer Entgeltgruppe zugeteilt. Man muss sich also eventuell eine höher gruppierte Stelle suchen. Im betrieblichen Alltag kann man natürlich über alles reden, also auch ob seine Stelle höher eingruppiert wird. Man sollte aber vermutlich bessere Argumente haben außer, dass man "sehr viel Leistet".
EG 6 sieht vor: Die Arbeitsaufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, wie sie in der Regel durch eine einschlägige mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung und fachspezifische Zusatzqualifikation erworben werden.
Die erforderliche Zusatzqualifikation kann auch durch eine fachspezifische
Erfahrung von etwa 15 Monaten erreicht werden.
Also besser weiter qualifizieren und mit den Vorgesetzten reden, ob Bedarf besteht bzw. eine Stelle in dieser EG dann auch vorhanden ist.
Hi, in deiner Firma gibt es doch sicher einen Personalrat. Dort gehst du hin und lässt dich beraten. Die können dir sicher weiterhelfen.