Er möchte das Aufenthaltsrecht für mein Baby-Hilfe
Hallo,
ich bin mit den Nerven fertig, weil ich mich von meinem jetzigen Lebensgefährten trennen möchte. Zu den Fakten: Ich habe einen 10 Jahre alten Sohn aus erster Beziehung und einen 13 Monate alten Sohn mit meinem jetzigen Partner. Vor 4 Wochen habe ich ihm das Sorgerecht gegeben, damit er weiß das ich die gute Beziehung unterstützen möchte und er sich keine klassischen Sorgen machen muß.
Jetzt will ich mich trennen, da er mit meinem großen überhaupt nicht klar kommt , schnell und dringends. Es gibt nur Streit oder unerträgliche Stille.
Jetzt hat er gesagt, das das Kind bei ihm bleibt, weil ich so unordentlich bin und alles " verwarlosen " lasse.
Ich habe den Kleinen bis vor 4 Wochen Gestillt.. Jetzt besteht er auf die 50% die ihm zustehen. Ich flehe ihn an, an das kinswohl zu denken, aber das tut er ja nach seiner auffassung....
Ich war jetzt beim Anwalt, aber das dauert alles natürlich ewig. Die Beistandschaft hat mir gesagt das sie nur für Unterhaltsvorderungen sind-ABR wird gerichtlich entschieden.
Das kann doch alles noch ein halbes Jahr dauern!! Wenn ich ausziehe(für den Großen) laß ich den Kleinen zurück. Ziehe ich nicht aus , steht der Große unter enormen Druck. Was kann ich tun? Was passiert wenn ich ausziehe?
Reicht das aus um das Sorgerecht ihm zu entziehen?
Danke für die Antworten
6 Antworten
Das entscheidet ein Richter. Aber niemand wird ein kleines Baby von der Mutter trennen. Das geht ja gar nicht, weil das Baby die Muttermilch braucht. Bitte gehe ins Jugendamt und hole dir dort einen fachlichen Rat. Und vorher FAKTEN schaffen, such dir eine Wohnung die ER nicht kennt. Dann machs wie Undsonstso vorschlaegt: Ziehe aus mit den Kindern und lass alles andere in der alten Wohnung drin. In Berlin gibts spezielle Frauenhaueser wo kein Mann rein darf.
...stillen?
Was machen die Mütter die nicht stillen können?
Die haun im Stillen ab.
Alles sehr grenzwertig und könnte, wenn es mal vor Gericht geht, sehr negativ ausgelegt werden.
Aufforderungen zum Lügen führen bestimmt nicht zu einer dauerhaften Lösung.
Wie Undsonstso schreibt, wichtig: Aufenthaltsbestimmungsrecht.
LG zur Dir
mulle
Was bedeutet, Du willst das Frauenhaus dem Großen nicht "antun"?
Im Frauenhaus leben Frauen mit ihren Kindern - Jungs und Mädchen. Ich glaube nicht, daß es Deinem Erstgeborenen schaden würde...
Beschleunigtes Verfahren dauert kein halbes Jahr. Grad wenn die Kinder aktuell unter der Situation leiden, können die Gerichte sehr schnell entscheiden, sogar per einstweiliger Verfügung.
Zieh kurzfristig aus, haltet die kinder aus eurem Streit raus, lasst das Sorgerecht erstmal wie es ist und regelt den Umgang vor Gericht.
Das Gericht entscheidet bzgl. des Wechselmodells (50%) zum kindeswohl. Hier ein aktuelles Urteil: http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=908
wenn er dagegen ist, darfst du mit dem kleinen kind nicht wegziehen aus der wohnung. wenn er darauf besteht, dann musst du das gemeinsame kind zurücklassen. wenn du das kind gegen seinen willen mitnimmst, dann wird er abr und unter umständen asr beantragen und das kind per gericht zurückholen lassen. entweder ihr einigt euch oder du musst den auszug einklagen. oder er zieht aus. er scheint mit der wohnung die besseren karten zu haben in der hinsicht.
Hat er das alleinige Sorgerecht? - Dann sieht es allerdings eher dumm für Dich aus.
Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? - Dann müßt Ihr irgendwie miteinander reden.
Was sagt denn das Jugendamt dazu?
wir haben gemeinsames Sorgerecht. Die beistandschaft, wie gesagt hat nicht wirklich hilfreich reagiert-Nur- Holen sie sich einen Anwalt...
Das ist allerdings ein bißchen dürftig.
Wende Dich doch mal an eine caritative Organisation, damit Du jemanden findest, der zwischen Euch vermitteln kann.
Vorsicht bei Gerichtsplanungen wenn es um Kindergeht Kindswohlgefährdung ist das beste Mittel um die Kinder zu verlieren, klärt das untereinander, das Jugendamt zieht die Kinder zu schnell aus den Familien, nur weil die Paare mal streiten. Jugendamt und Gericht Arbeiten zusammen. Einstweilige geht nicht er hat rechte und nichts angestellt, eine Krise ist kein Grund für Einstweilige, dazu muß er dich 2 Minuten vorher mindestens geschlagen haben und Anzeigen mußt du das auch noch.
Ja , ich stille aber wie gesagt seit 4 Wochen nicht mehr..Er hat auch einen guten Bezug zum Kind..Frauenhaus, habe ich auch schon überlegt, aber das möchte ich meinem Großen nicht antun.