Er möchte das Aufenthaltsrecht für mein Baby-Hilfe

6 Antworten

Das entscheidet ein Richter. Aber niemand wird ein kleines Baby von der Mutter trennen. Das geht ja gar nicht, weil das Baby die Muttermilch braucht. Bitte gehe ins Jugendamt und hole dir dort einen fachlichen Rat. Und vorher FAKTEN schaffen, such dir eine Wohnung die ER nicht kennt. Dann machs wie Undsonstso vorschlaegt: Ziehe aus mit den Kindern und lass alles andere in der alten Wohnung drin. In Berlin gibts spezielle Frauenhaueser wo kein Mann rein darf.

 - (Sorgerecht, Familienrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht)
mullemaeuschen  18.07.2010, 15:45

...stillen?

Was machen die Mütter die nicht stillen können?

Die haun im Stillen ab.

Alles sehr grenzwertig und könnte, wenn es mal vor Gericht geht, sehr negativ ausgelegt werden.

Aufforderungen zum Lügen führen bestimmt nicht zu einer dauerhaften Lösung.

Wie Undsonstso schreibt, wichtig: Aufenthaltsbestimmungsrecht.

LG zur Dir

mulle

lotti74 
Beitragsersteller
 18.07.2010, 14:13

Ja , ich stille aber wie gesagt seit 4 Wochen nicht mehr..Er hat auch einen guten Bezug zum Kind..Frauenhaus, habe ich auch schon überlegt, aber das möchte ich meinem Großen nicht antun.

anjanni  18.07.2010, 22:45
@lotti74

Was bedeutet, Du willst das Frauenhaus dem Großen nicht "antun"?

Im Frauenhaus leben Frauen mit ihren Kindern - Jungs und Mädchen. Ich glaube nicht, daß es Deinem Erstgeborenen schaden würde...

Beschleunigtes Verfahren dauert kein halbes Jahr. Grad wenn die Kinder aktuell unter der Situation leiden, können die Gerichte sehr schnell entscheiden, sogar per einstweiliger Verfügung.

Zieh kurzfristig aus, haltet die kinder aus eurem Streit raus, lasst das Sorgerecht erstmal wie es ist und regelt den Umgang vor Gericht.

Das Gericht entscheidet bzgl. des Wechselmodells (50%) zum kindeswohl. Hier ein aktuelles Urteil: http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=908

wenn er dagegen ist, darfst du mit dem kleinen kind nicht wegziehen aus der wohnung. wenn er darauf besteht, dann musst du das gemeinsame kind zurücklassen. wenn du das kind gegen seinen willen mitnimmst, dann wird er abr und unter umständen asr beantragen und das kind per gericht zurückholen lassen. entweder ihr einigt euch oder du musst den auszug einklagen. oder er zieht aus. er scheint mit der wohnung die besseren karten zu haben in der hinsicht.

Hat er das alleinige Sorgerecht? - Dann sieht es allerdings eher dumm für Dich aus.

Habt Ihr gemeinsames Sorgerecht? - Dann müßt Ihr irgendwie miteinander reden.

Was sagt denn das Jugendamt dazu?

lotti74 
Beitragsersteller
 18.07.2010, 14:09

wir haben gemeinsames Sorgerecht. Die beistandschaft, wie gesagt hat nicht wirklich hilfreich reagiert-Nur- Holen sie sich einen Anwalt...

anjanni  18.07.2010, 22:43
@lotti74

Das ist allerdings ein bißchen dürftig.

Wende Dich doch mal an eine caritative Organisation, damit Du jemanden findest, der zwischen Euch vermitteln kann.

Vorsicht bei Gerichtsplanungen wenn es um Kindergeht Kindswohlgefährdung ist das beste Mittel um die Kinder zu verlieren, klärt das untereinander, das Jugendamt zieht die Kinder zu schnell aus den Familien, nur weil die Paare mal streiten. Jugendamt und Gericht Arbeiten zusammen. Einstweilige geht nicht er hat rechte und nichts angestellt, eine Krise ist kein Grund für Einstweilige, dazu muß er dich 2 Minuten vorher mindestens geschlagen haben und Anzeigen mußt du das auch noch.