EOS Inkasso Vollstrecker

3 Antworten

Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Die haben exakt null Sondervollmachten.

Ein Mitarbeiter eines Inkassobüros ist kein behördlicher "Vollstrecker", sondern er hat rechtlich etwa den Status eines Milchmanns. D.h. er hat kein Recht, die Wohnung zu betreten, und er kann natürlich auch keine Sachen pfänden. Man muss und man sollte solche Leute nicht in die Wohnung lassen. Es gibt keine Verpflichtung und auch keine Rechtsgrundlage dafür. Man sollte ihnen Hausverbot erteilen und notfalls die Polizei rufen.

Ebenfalls gibt es keine Verpflichtung, mit solchen Leuten irgendwelche Diskussionen anfangen zu müssen.

Wenn die was wollen, dann haben die ihr Anliegen gefälligst schriftlich vorzutragen. Mit Unterschrift etc., denn ansonsten weißt Du ja noch nicht einmal, ob dieser Typ wirklich von diesem Inkassobüro kommt. Da kann ja jeder kommen und behaupten, er sei von "Inkasso XY", und er hätte jetzt gerne 500 Euro von Dir. Nee, nix gibts.

Wenn die dann ihren Käse schriftlich vortragen und Du daraufhin immer noch keine Erklärung für die Forderung hast, dann gibt es einen Musterbrief:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung

mepeisen  04.09.2014, 01:26

Sage deiner Mutter: Wenn er morgen vor der Tür steht, soll sie ihn deutlich auffordern, sofort zu verschwinden und ihm ausdrücklich Hausverbot erteilen. Davor seine Personalien geben lassen und notieren, sowie sein KFZ-Kennzeichen. Absolut überhaupt nicht in die Wohnung lassen. Der hat da, wie Goofy richtig schreibt, absolut nichts verloren. Sollte er nicht direkt verschwinden, soll deine Mutter sofort die Polizei rufen und ihn wegen Nötigung und Hausfriedensbruch anzeigen, sowie von der Polizei vom Grundstück entfernen lassen.

Dem Kerl wirft man noch an den Kopf "Wenn sie was wollen, schreiben Sie meinem Sohn einen Brief. Tauchen sie nochmals hier auf, werde ich beim Aufsichtsgericht einen Entzug der Lizenz ihres Saftladens beantragen."

Ruf da doch mal an und frag nach. Also ich würde den auch morgen kein geld geben wenn ich nicht genau wüsste worum es geht. Ich hab auch schon 2-3 mal mahnungen von verschiedenen inkassobüros gehabt (allerdings schriftlich) und habe nicht bezahlt, am ende stellte sich herraus das es abzocker waren und die meine daten wahrscheinlich daher hatten weil ich im inet mal an einer kostenlosen verlosung teilgenommen habe.

SCAR3 
Beitragsersteller
 03.09.2014, 17:30

krass! habe meine mutter gerade angerufen sie meint er hätte was von einem vertrag bei der telekom geredet und wenn ich morgen nicht bezahle wird es gerichtlich weitergehen

Spongebob28  03.09.2014, 17:39
@SCAR3

Und genau das ist es: Wenn es seriös wäre, müssten sie dir die gelegenheit geben es zu prüfen bzw es mit deinem anwalt zu besprechen. Die versuchen druck aufzubauen damit sie morgen geld mitnehmen können. Hast du überhaupt ein vertrag bei der telekom? ich mein sonst könntest du da ja sicherheitshalber nachfragen ob noch irgendwelche zahlungen offen sind.

mepeisen  04.09.2014, 01:31
@SCAR3

Wenn du nie Kunde bei der Telekom warst, dann würde ich direkt morgen die Polizei dazu rufen. Sobald er da ist. Ihn in ein Gespräch verwickeln, dass er solange da bleibt (draußen, nicht in die Wohnung lassen) bis die Polizei da ist.

Bei der Polizei dann kann er erklären, wieso er, ohne dass du einen Vertrag bei der Telekom hast, Geld von dir erpressen will. Man erstattet direkt bei dem Polizeibeamten gegen den Inkassomitarbeiter Strafanzeige wegen Nötigung. Und dann kann der Inkassomitarbeiter auch schon gehen.

Hätten die was an der Hand, würden die keinen Außendienstler vorbei schicken. Das machen sie in der Regel nur bei dubiosen Forderungen oder wenn sie den Schuldner einfach nicht wiederfinden und absichtlich eine Personenverwechslung provozieren wollen.

Vorab : Nichts unterschreiben (Schuldanerkenntnis etc )

Schriftlich reagieren

*"Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit benötige ich folgende Unterlagen

Detailierte Forderungsaufstellung

Rechnungskopie bzw Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers

Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde

sowie ** Zustellungsnachweis** einer möglicherweise angeblich verschickten Ware

Mit der Kontaktaufnahme per Telefon sowie Außendienst bin ich nicht einverstanden "*