Entschädigung für geöffnetes Einwurfeinschreiben?
Mein Einwurfeinschreiben ist beim Empfänger geöffnet angekommen und stand auf dem Brifkasten. Der Inhalt fehlte, der etwa 19,50€ wert war. Die Briefermittlung hat nach 2 Monaten mitgeteilt, das nichts gefunden wurde und Ratschläge für eine sichere Verpackung erteilt. Von Ersatz keine Rede. Habe ich Anspruch darauf?
2 Antworten
Eigentlich hat du Anspruch auf Ersatz, denn die Postsendung wurde ja nicht (wie vereinbart und bezahlt) eingeworfen. Aber leider wird die Post da den "längeren Atem" haben, da du deine Ansprüche sicher nur mit Anwalt (auf deine Kosten) durchsetzen kannst - und die Post eigene Juristen beschäftigt.
Tja, wenn etwas nicht richtig verpackt wurde wird nichts von der Post/DHL ersetzt
Es geht nicht um das "Verschließen". Aber wenn z. B. ein USB-Stick in einem "normalen" Umschlag gesteckt wird und dieser "richtig verschlossen wird", dann reißen trotzdem die Sortiermaschinen den Brief auf.
Ich hab keine Ahnung was Du in den Brief gelegt hast. Du schreibst ja nichts.
Es wurde aufgerissen und der Inhalt geklaut. ich weiß wie man einen Brief richtig verschließt. ;-)