Entschädigung für geöffnetes Einwurfeinschreiben?

2 Antworten

Eigentlich hat du Anspruch auf Ersatz, denn die Postsendung wurde ja nicht (wie vereinbart und bezahlt) eingeworfen. Aber leider wird die Post da den "längeren Atem" haben, da du deine Ansprüche sicher nur mit Anwalt (auf deine Kosten) durchsetzen kannst - und die Post eigene Juristen beschäftigt.

Tja, wenn etwas nicht richtig verpackt wurde wird nichts von der Post/DHL ersetzt

Arkesilaos 
Beitragsersteller
 25.03.2018, 09:57

Es wurde aufgerissen und der Inhalt geklaut. ich weiß wie man einen Brief richtig verschließt. ;-)

miezepussi  25.03.2018, 10:00
@Arkesilaos

Es geht nicht um das "Verschließen". Aber wenn z. B. ein USB-Stick in einem "normalen" Umschlag gesteckt wird und dieser "richtig verschlossen wird", dann reißen trotzdem die Sortiermaschinen den Brief auf.

Ich hab keine Ahnung was Du in den Brief gelegt hast. Du schreibst ja nichts.