Enorme probleme mit MyCare und deren Inkasso / Rechtsanwalt, was tun?

3 Antworten

Nochmal kurz und geordnet: Bei Dir kam ein Paket an, das beschädigt war und schon von DHL verklebt. Und ziemlich leicht.

Das hast Du aber nicht geöffnet, sondern so zurückgeschickt.

Ja, kann ich verstehen, dass Du nun Probleme hast. Anstatt dass Du die (mögliche) Fehlmenge reklamierst, schickt Du ein Paket auf Reisen und weißt gar nicht was drin ist. Also kannst Du auch gar nicht beweisen, was drin ist.

Dahilft Dir nicht mal das Versichern Deine Pakets. Denn das kam mit großer Wahrscheinlich so an, wie Du esw weggeschickt hast.

Julina1988 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 19:02

Ich habe es nicht geöffnet weil ich es nicht bestellt habe, und es nicht haben wollte. Mein Sohn hat es bestellt er ist 8 und hat am handy herum gespielt

tinalisatina  19.04.2017, 19:07
@Julina1988

Hm, auch wenn das schwer zu glauben ist. Aber: Wenn Du das beweisen kannst, dann würde das ist (Rechts)Lage gänzlich verändern.

Na ja, nicht ganz. Denn es bleibt bestehen, dass Du ein Paket zurückgeschickt hast, ohne den Inhalt zu kennen.

Hättest Du in dem Fall:

a) Darauf hingewiesen, dass der Besteller des Paketes nicht voll geschäftssfähig ist (weil erst 8) und die Zustimmung verweigert, wäre der Kaufvertrag nicht wirksam geworden.

b) Hättest Du die Annahme verweigert, hätte DHL den schwarzen Peter gehabt.

Julina1988 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 19:11
@tinalisatina

Das wusste ich leider nicht... Muss ich das jetzt wirklich bezahlen?

tinalisatina  19.04.2017, 19:22
@Julina1988

Sagen wir mal so, es wird schwer, das rauszukomen.

Erkundige Dich, wie Du vor allem weitere Kosten vermeidest mit dem Inkasso.

Warum hast du denn das Paket nicht geöffnet? Es war ja für dich und du hast es bestellt. Das Klebeband hat vermutlch DHL angebracht, vermutlich hatte das Paket einen Transportschaden. Warum lässt du es zurückgehen und schaust nicht hinein? Was war denn drin?

mepeisen  20.04.2017, 07:36

Alles ganz lieb und nett, was du hier schreibst. Nur muss der Händler beweisen, dass er ordnungsgemäß verpackt und versandt hat und es ordnungsgemäß beim Kunden ankam.

Völlig unabhängig von der Frage, was mit dem Sohn ist.

Im übrigen ist die Aussage "Eltern haften für ihre Kinder" in vielen Fällen völliger Blödsinn. Ob man hier haftet, kommt vor allem auch mal drauf an, ob der Sohnemann das Handy bewusst zum Spielen bekommen hat oder nicht.

Julina1988 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 19:02

Ich habe es nicht geöffnet weil ich es nicht bestellt habe, und es nicht haben wollte. Mein Sohn hat es bestellt er ist 8 und hat am handy herum gespielt

Spuky7  19.04.2017, 19:06
@Julina1988

Dein Sohn hat mit 8 Jahren ein Paket bestellt, an Eure Adresse? Und welchen Namen gab er an? Seinen eigenen oder deinen Namen?

Julina1988 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 19:07
@Spuky7

Ja, hat er leider. Auf meinem namen. Ich war mit meinem konto auf MyCare eingeloggt

Spuky7  19.04.2017, 19:11
@Julina1988

Das ist schwer zu beweisen. Für MyCare bist du der Auftraggeber und Besteller des Paketes. Also du kannst dich da nicht auf den Sohn beziehen, er hatte ja Zugang zu deinem Account.

Du haftest wohl oder übel. Nun versuch möglichst keine weiteren Gebühren zu verursachen ( Mahngebühren usw.).

Julina1988 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 19:23
@Spuky7

Gut, aber die anwalts kosten zahl ich nicht. Es ist 4 Wochen her mycare hätte in 4 wochen 2 mal mahnen müssen und nicht gleich an ihren abwalt übergeben. Der anwalt will 150 euro mehr. Mycare hat sich nicht einmal bei mir gemeldet, keine mahnug, keine versuch was zu klären, nichts

Spuky7  19.04.2017, 19:24
@Julina1988

dann mach das so. Weise auf die fehlenden Mahnungen hin.

Das paket war schon demoliert

Dann hättest du 

a) die Annahme verweigern müssen, oder

b) das Paket im Beisein des Paketzustellers öffnen müssen, um eine Mangelhaftigkeit bzw. fehlen der Ware auszuschließen.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also Unternehmer verkauft an Verbraucher, trägt immer der Unternehmer das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden oder den Verlust der Ware. Du hast allerdings das Paket angenommen. Nach § 446 BGB findet der Gefahrübergang grundsätzlich mit der Übergabe statt. Du hast also das "demolierte Paket" in Besitz genommen. 

Hättest du das Paket angenommen und festgestellt, dass die Ware fehlte, hättest/hast du ein Anspruch auf Nacherfüllung gem. § 439 BGB gehabt. 
Dabei wäre es egal gewesen, ob der Artikel bereits beim Verlassen des Händlers gefehlt hätte oder erst auf dem Transportweg verloren gegangen wäre.
Neben dem Anspruch auf Vertragserfüllung und Nacherfüllung hättest du natürlich ein widerrufsrecht gehabt. Dieses steht dir als Verbraucher vollkommen unabhängig davon zu, ob der bestellte Artikel in dem Paket fehlt oder nicht. Das Zurückschicken der Ware reicht nicht mehr als Widerruf aus! 

Jetzt ist es allerdings schwierig für dich . Denn, du hast das Paket angenommen, nach Angaben von MyCare geöffnet (du hast ja auch in deiner vorherigen Frage geschrieben),

wobei ich für MyCare selbst bezahlen musste, die geben keine Retourenscheine

den "Mangel" nicht angezeigt und auch keine Nachbesserung gefordert. Im Nachhinein, ohne im Besitz der Ware zu sein, Mängelansprüche geltend zu machen ist äußers schwierig ;-)

Ich habe es nicht geöffnet weil ich es nicht bestellt habe, und es nicht haben wollte. Mein Sohn hat es bestellt er ist 8 und hat am handy herum gespielt

Ich möchte dir jetzt wirklich nichts unterstellen, jedoch hast du in deiner ersten Frage zum Thema geschrieben:

Bei euch bestelle ich nie wieder!

Ich habe es nicht geöffnet weil ich es nicht bestellt habe, und es nicht haben wollte. Mein Sohn hat es bestellt er ist 8 und hat am handy herum gespielt

Dadurch war der Vertrag schwebend unwirksam, da der Vertrag anscheinend ohne deine Erlaubnis  abgeschlossen wurde. Dadurch kann die Rückabwicklung des Geschäftes grundsätzlich kostenlos erfolgen. Dies bedeutet Rücknahme der Ware und Rückerstattung des Kaufpreises. Dies wird allerdings auch schwierig, da du die Ware nicht mehr hast.

Es ist nicht so einfach. Du kannst nicht eine Kaufsache einfach so, also wortlos zurückschicken und im Anschluss behaupten dass:

  • Das Paket kaputt sei
  • Die Ware bei Übernahme schon fehlte
  • ein acht Jähriger die Bestellung aufgegeben habe

Es wäre wirklich besser, wenn du dir entweder einen Anwalt suchst und ca.130€ für ein Beratungsgespräch investierst oder dich mit MyCare außergerichtlich einigst - oder beides :-)