Aus Verein geschmissen, Beiträge müssen trotzdem gezahlt werden?
hallo :)
mein freund war mal in einem Fußballverein, aus dem er allerdings rausgeschmissen wurde. Danach ging er davon aus dass er durch den Rausschmiss automatisch aus dem „system“ (oder wie man es nennen kann) entfernt wurde, somit war die sache dann für ihn gegessen. Vor nicht zu langer zeit erfuhr er dann das die Beitragszahlungen trotzdem weiterliefen und es jetzt bei einer summe von ca. 700€ steht. Meine frage: ist es rechtlich gesehen ok, wenn der verein die Kosten jetzt anfordert? Er hat damals nur einen anmeldebogen ausgefüllt, an einen vertrag erinnert er sich nicht.
6 Antworten
Auf welche Weise ist er denn aus dem Verein "rausgeschmissen" worden?
Ich gehe eher mal davon aus, dass er (aus disziplinarischen Gründen oder wegen der Leistung?) aus einer Mannschaft ausgeschlossen wurde. Mit der Mitgliedschaft hat das noch lange nichts zu tun. Das würde sich schon darin äußern, dass er vermutlich nichts schriftlich bekommen hat. Ein Ausschluss eines Mitglieds kann nämlich in der Regel nicht einfach grundlos passieren.
Der ausgefüllte Anmeldebogen ist nunmal die Erklärung, dass er Mitglied wurde und die Satzung anerkennt. Einen besonderen "Vertrag" braucht man darüber hinaus nicht. Ohne schriftliche Kündigung wäre davon auszugehen, dass die Mitgliedschaft noch besteht. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass man vernünftig miteinander redet und einen Kompromiss findet. Schließich ist es auch Verschulden des Vereins, dass man so lange nicht reagiert hat, bis eine so große Summe angelaufen ist.
richtig, da hätte zumindest ne Aufklärung folgen sollen
Der Anmeldebogen ist der Vertrag.
Er hätte kündigen müssen.
Ich würde mir mal die Statuten durchlesen. Vielleicht steht da Genaueres zu so einem Fall. 700 € sind viel Geld. Ich würde einen Vergleich versuchen. Das war aber ein teurer Verein.
Meine frage: ist es rechtlich gesehen ok, wenn der verein die Kosten jetzt anfordert?
Nein.
Zunächstmal wäre zu prüfen, ob es sich bei den Rausschmiss um eine Kündigung gehandelt hat. Tendentiell würde ich hier von einer zumindest konkludenten Kündigung ausgehen, wenn der Verein ihn rausgeworfen hat und die Beiträge nicht zeitnahe eingezogen hat.
Er hat damals nur einen anmeldebogen ausgefüllt
Das ist ein Vertragsschluss. Verträge schließt man aber an dauernd. Wenn sie in den Laden geht, legen was auf das Band, der Kassier sagt einen Preis und sie zahlen den, dann haben sie einen Kaufvertrag geschlossen.
Relativ klar ist die Sache in Bezug auf die Verjährung. Diese beträgt jeweils 3 Jahre ab Ende des Jahres in den der Anspruch entstanden ist, also der Beitrag hätte gezahlt werden müssen. Das heißt von der Seite können maximal 4 Jahre an Beiträgen auflaufen.
Da sich der Verein aber nicht gerührt hat, würde ich wenn dann eher maximal 1 Jahr an Beiträgen ansetzen.
Wenn die Leute den Schriftlich aus dem "VEREIN" rausgeworfen haben dann muss er nichts mehr Zahlen
wenn allerdings nur aus der "Mannschaft" dann muss er
(der anmeldebogen ist quasi der vertrag )
Anmeldebogen - es ist angenommen worden - da standen alle relevanten Daten - damit ist ein Vertrag zustande gekommen - bis zum Rausschmiss hat er seine Beiträge bezahlt.
in der Regel: bei einem Rausschmiss endet die Mitgliedschaft sofort - es brauchen auch keine Beiträge mehr gezahlt werden.
Mit welcher Berechtigung will der Verein Geld haben?
das ist die Frage: Sportverein - Untersparte Fussball - da ist er geflogen - er ist immer noch im Sportverein angemeldet
muss er explizid kündigen
So hört sich das für mich an. Und ein Trainer hat für sich gesehen auch in der Regel nicht die Entscheidungskompetenz, jemanden aus dem Verein auszuschließen.
Ich gehe allerdings mal davon aus, dass es sich lediglich um den Rausschmiss aus einer Mannschaft oder Übungsgruppe gehandelt hat und nicht als Mitglied. Wenn ein Trainer sagt "ich will dich hier nicht mehr sehen" hat das nichts mit der Mitgliedschaft zu tun.