Empfehlungsgeber bei DVAG...? Gute entscheidung?
Hallo leute. N guter kumpel von mir ist seit n paar monaten vermögensberater und hat meinen Bruder jetzt als Kunden durch mich gewonnen. Dafür hab ich dann Kohle als vermittler bekommen, alles gut und schön, aber er meinte wenn ich das Geld verlang muss ich dort als "Empfehlungsgeber" "Arbeiten".
Ich bin noch Schüler, 18 jahre.
Ich wollte jetzt wissen ob ich dass beim finanzamt anmelden muss?
Und da ist noch ein Problem: Meine mutter ist aufgrund einer lähmung am bein H4-bezieher und ich glaub ich darf dadurch nur 1200€ im jahr verdienen. Darf ich da überhaupt diesen "job" annehmen? Weil richtiger angestellter bin ich da dann glaub ich noch nicht.
Sorry hab da überhaupt keine erfahrung mit... :/
Ich hoffe auf schnelle, hilfreiche antworten, danke im vorraus.
2 Antworten
Vor allem solltest Du Dir eine Frage stellen:
Kannst Du es mit Deinem Gewissen vereinbaren, Freunden und Bekannten Finanz- und Versicherungsprodukte zu "verkaufen", die meist nicht zu deren Vorteil sind und an denen Du verdienst?
Und ja, im Grundsatz musst Du (wie jeder andere auch), Einkommen versteuern. Es gibt allerdings Freibeträge, diese kannst Du ergooglen. Vorsicht auch mit dem Kindergeld, ab Betrag X entfällt der Kindergeldanspruch komplett.
Durch diese "Empfehlungsgeber" sind schon sehr viele Freundschaften zerbrochen und auch Existenzen zerstört worden. Seinen Bruder ans Messer zu liefern ist allerdings auch nicht die feine Art. Das einige Vermögen das diese Herrschaften beraten ist ihr eigenes. Zu einem wirklichen Vermögensberater gehört schon mehr als nur Versicherungen und Bausparverträge abzuschließen. Du solltest dir diese Tätigkeit schon noch mal ganz genau überlegen.