Einstiegsqualifizierung abbrechen , hilfe?
Guten Tag , ich habe eine Einstiegsqualifizierung am 1 Oktober bei einem Supermarkt angefangen. Da ich mich aber so gar nicht mit dem Chef verstehe und der Beruf mir sonst auch nicht mehr so zusagt würde ich das gerne abbrechen. Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben und ihn hier zuhause liegen aber der Rest wäre geklärt aber selbst wenn ich den Vertrag unterschrieben hätte wären da ja 2 Monate Probezeit in denen ich doch theoretisch ohne Grund abbrechen könnte.
Meine Frage : Muss ich das schriftlich machen oder kann ich kurz anrufen und sagen das ich das abbrechen möchte ? Wird das Arbeitsamt nichts sagen ?
Mfg
3 Antworten
eine Einstiegsqualifizierung ist keine Ausbildung, sondern ein sozialversicherungspflichtiges & gefördertes Praktikum.
Daher können da andere Kündigungsfristen gelten, wie in einer Ausbildung. Schau in Deinen Vertrag, ob da was zu den Fristen steht oder wie es in der Probezeit aussieht.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag sollte dann schriftlich erfolgen.
Wie die Arbeitsagentur reagiert, kann man schlecht voraus sagen. Je nachdem führen sie Dich nicht mehr als Ausbildungssuchend & melden Dich ab, was bei Volljährigen Auswirkungen auf das Kindergeld hätte. Oder sie bieten Dir vielleicht eine andere Orientierungsmaßnahme an, da Dir Dein bisheriger Berufswunsch nicht mehr zusagt.
Ich las erst jetzt das Wort "Einstiegsqualifizierung". Meiner Meinung nach besteht dann kein ordentlicher Vertrag zwischen Euch. Ob es Auswirkungen seitens des Arbeitsamts hat kann ich dir nicht sagen. Es wirkt sicher unprofessionell wenn du schon mehrfach solche Programme abgebrochen hast. Ggf. kannst du denen deine Umstände schildern, wofür die sicher kaum Verständnis zeigen.
Naja einen Vertrag gibt es schon den hab ich ja hier liegen dort steht : "Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Die Probezeit beträgt 2 Monate. (...) Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Ich schreibe denen jetzt eine schriftliche Kündigung und damit wäre im Grunde die Sache für mich geklärt, danke an alle Antworten die mir geholfen haben :)
Bzw ich habe nie etwas unterschrieben, also war nie ein Arbeitsverhältnis und somit muss ich nichtmal was schriftliches schreiben.
Entschuldige bitte meine direkten Worte.
Offenbar hast du den Ernst deiner Situation noch nicht verstanden. Nach reichlich einer Woche hast du plötzlich keine Lust mehr. Warum verstehst du dich mit dem Chef nicht? Liegt es daran, dass du arbeiten sollst? Du verhältst dich, als ob dir alle Möglichkeiten offen stünden und du jederzeit den Beruf erlernen bzw. ausüben könntest, der dir gerade gefällt. Du solltest erkennen, dass du dich auf dem Holzweg befindest.
Nun, dein Bearbeiter im Jobcenter wird sicherlich deutliche Worte für dein Verhalten finden. Von entsprechenden Sanktionen darfst du ausgehen.
Der Chef wird ausfallend. beledigend und schon vom ersten Tag an hatte er etwas gegen mich. Hab ich mich beschwert ? Nein, ich habe jede Arbeit die er oder jemand anders mir zugeteilt hat ohne wenn und aber gemacht. Aber ich sehe keine Zukunft und er auch nicht. Mal abgesehen davon war das nicht mehr als ein Langzeitpraktikum und keine Ausbildung , daher kann ich ihre Aufregung gar nicht verstehen. Das war halt einfach nicht mein Ding, im Nachhinein ist man halt schlauer. Was sie da von entsprechenden Sanktionen sagen ist mir auch ziemlich fraglich.
Es fällt mir schwer, deine Worte zu glauben.
Wenn du jede Arbeit machst und das auch noch gut, welchen Grund gäbe es für den Chef, dir gegenüber ausfallend und beleidigend zu werden?
Du schreibst, dass diese Ausbildung nicht dein Ding ist.
Aus allem, was du schreibst ergibt sich, dass du keine Lust hast und dies auch deutlich so kommunizierst. Vor diesem Hintergrund würde auch der ungehaltene Auftritt des Chefs einen gewissen Sinn ergeben.
Du kannst es schon telefonisch mitteilen, der Betrieb benötigt aber einen Dreizeiler.
Viel Erfolg.
Im Grunde hab ich den Vertrag ja nichtmal unterschrieben , wäre der damit nicht einfach ungültig und die Sache wäre geklärt ?