Bei Vertragsverlängerung eine erneute Probezeit?

3 Antworten

Ja!

Die Probezeit ist einzig und alleine relevant in Zusammenhang mit der Möglichkeit zur Kündigung mit verkürzter Frist (nicht für die Möglichkeit zur Kündigung ohne Grund durch den Arbeitgeber).

Das ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 3 dann aber längstens während 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses möglich.

Diese 6 Monate sind in Deinem Fall jedoch noch nicht verstrichen; sie sind es - Beginn des Arbeitsverhältnisses am 01.10.2018 vorausgesetzt - erst am 31.03.2019.

Dann endet auch die 6-monatige "Wartezeit" für den Eintritt des Kündigungsschutzes - sofern das Kündigungsschutzgesetz wegen der Größe des Betriebs (nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitkräfte) überhaupt anzuwenden ist.

Wenn es im gleichen Betrieb ist, ist eine erneute Probezeit nicht zulässig.

DominiqueSmile 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 21:43

Danke schön :)

Familiengerd  29.01.2019, 13:24

Das ist hier falsch - siehe dazu meine eigene Antwort.

Es kommt darauf an. Wenn es tatsächlich ein neuer Arbeitsvertrag ist, also kein Arbeitsvertrag, welcher ausdrücklich auf den "alten" Arbeitsvertrag Bezug nimmt, so ist durchaus eine erneute Probezeit rechtlich zulässig. Es ist dann in der Tat ein "neues" Arbeitsverhältnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  29.01.2019, 13:23

Das ist schlicht und einfach falsch!

Dass ein neuer Vertrag geschlossen wurde, spielt überhaupt keine Rolle, das Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht neu begründet, sondern gilt als "von Anfang an" bestehend.

Dennoch darf hier eine Probezeit vereinbart werden, weil die Dauer von 6 Monaten, während der bei vereinbarter Probezeit mit verkürzter Frist gekündigt werden kann, noch nicht erreicht ist.

Das hat aber nichts mit " 'neues' Arbeitsverhältnis" zu tun!