Einsicht in ein Polizeiprotokoll (Akteneinsicht)

4 Antworten

Als Zeuge bekommst du keinen Einblick in dein Aussagen-Protokoll und als Beschuldigter auch nur mit Hilfe eines RA.

Maxam09 
Beitragsersteller
 02.09.2014, 19:31

Hat man nicht das Recht sein "eigenes Gesagtes" als Zeuge noch einmal zu lesen? Wie gesagt ich war weder Schuld noch sonst was. Ich habe es lediglich gesehen.

PhoenixXY  02.09.2014, 19:32
@Maxam09

Du bist bei der Polizei - nicht in einer Bücherei! Die haben andere Dinge zu tun.

Für die Akteneinsicht ist es immer nötig, dass diese durch einen Anwalt beantragt bzw. eingefordert wird. An eine Privatperson gibt die Polizei soetwas nicht mehr raus. Eigentlich...

Das bedeutet: Versuchen kannst du es ja mal und fragen kostet nichts. Wenn du zur Polizei gehst, deinen Personalausweis vorlegst und den Sachverhalt (und die Tatsache, dass du als Zeuge befragt wurdest) schilderst, dann kann es schon sein, dass du an einen netten Beamten gerätst der dir vielleicht die Akteneinsicht vor Ort gewährt. Das kommt halt immer drauf an, aber ich habe schon von solchen Fällen gehört. Wenn da natürlich einer sitzt, der jede Dienstvorschrift 10 mal durchliest bevor er irgendwas macht, dann stehen die Chancen da schlecht.

Ich würde es aber trotzdem persönlich direkt bei der zuständigen Dienststelle versuchen, da stehen die Chancen immerhin besser, als wenn du es per Post oder per Telefon probierst.

Ja in der Regel gibt die Polizei kein Protokoll heraus. Nur Anwälte können Einsicht beantragen. Uns wurde das Protokoll (als Geschädigter) allerdings auf dem Polizeirevier vorgelesen. Der Motorradfahrer sollte selbst aufs Revier gehen und versuchen dort die Details zu bekommen.

Halt dich da mal schön zurück! Du hast deine Aussage gemacht und bist dem Verursacher keine Antwort schuldig! Aber ich würde zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern!