Einsicht in ein Polizeiprotokoll (Akteneinsicht)
Hallo zusammen,
ich war vor gut 2 Monaten Zeuge eines Motorradunfalles und habe danach den Unfallhergang geschildert (wurde schriftlich vom Polizisten aufgenommen). Jetzt kam jedoch der Motorrad fahrer auf mich zu und fragte nach einem bestimmten Detail vom Unfallhergang und ich muss ehrlich sagen ich bin mir nicht mehr ganz 100% sicher was ich damals gesagt habe.
Ist es möglich, dass wenn ich zur Polizei gehe, ich einen Einblick in mein Protokoll bekomme? Habe in verschiedenen Fällen gehört, dass dazu ein Anwalt nötig sei?
4 Antworten
Als Zeuge bekommst du keinen Einblick in dein Aussagen-Protokoll und als Beschuldigter auch nur mit Hilfe eines RA.
Du bist bei der Polizei - nicht in einer Bücherei! Die haben andere Dinge zu tun.
Für die Akteneinsicht ist es immer nötig, dass diese durch einen Anwalt beantragt bzw. eingefordert wird. An eine Privatperson gibt die Polizei soetwas nicht mehr raus. Eigentlich...
Das bedeutet: Versuchen kannst du es ja mal und fragen kostet nichts. Wenn du zur Polizei gehst, deinen Personalausweis vorlegst und den Sachverhalt (und die Tatsache, dass du als Zeuge befragt wurdest) schilderst, dann kann es schon sein, dass du an einen netten Beamten gerätst der dir vielleicht die Akteneinsicht vor Ort gewährt. Das kommt halt immer drauf an, aber ich habe schon von solchen Fällen gehört. Wenn da natürlich einer sitzt, der jede Dienstvorschrift 10 mal durchliest bevor er irgendwas macht, dann stehen die Chancen da schlecht.
Ich würde es aber trotzdem persönlich direkt bei der zuständigen Dienststelle versuchen, da stehen die Chancen immerhin besser, als wenn du es per Post oder per Telefon probierst.
Ja in der Regel gibt die Polizei kein Protokoll heraus. Nur Anwälte können Einsicht beantragen. Uns wurde das Protokoll (als Geschädigter) allerdings auf dem Polizeirevier vorgelesen. Der Motorradfahrer sollte selbst aufs Revier gehen und versuchen dort die Details zu bekommen.
Halt dich da mal schön zurück! Du hast deine Aussage gemacht und bist dem Verursacher keine Antwort schuldig! Aber ich würde zur Polizei gehen und den Sachverhalt schildern!
Hat man nicht das Recht sein "eigenes Gesagtes" als Zeuge noch einmal zu lesen? Wie gesagt ich war weder Schuld noch sonst was. Ich habe es lediglich gesehen.