einmalige Provision in der Steuererklärung

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Siehe Kommentar zu Erdbeerbowle: die Provision ist eine Vergütung für eine sonstige Leistung (gelegentliche Vermittlung) und damit nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Ein Steuersatz von 80 % ist allerdings unmöglich, demnach steht zu vermuten, dass da etwas schief gelaufen ist. Siehe MenschMitPlan: Wo habt ihr das erklärt bzw. wie erscheint das im Steuerbescheid und mit welcher Bemessungsgrundlage (ggf. einfach ein Übertragungsfehler, falsche Zahl eingetippt o.ä.)

Gewerblich wäre die Sache nur, wenn ihr vor hättet, das laufend zu machen. Eine Gewerbeanmeldung ist hier keinesfalls nötig. Da hat die "Tante" wohl was falsch verstanden oder tatsächlich keinen Plan.

Auf jeden Fall erst einmal zur Fristwahrung Einspruch gegen den Bescheid einlegen (1 Monat + 3 Tage nach Bescheiddatum ist dafür Zeit). Die Begründung kann nachgereicht werden, wenn das Problem geklärt ist.

Annimaus77 
Beitragsersteller
 06.05.2012, 20:23

Genau gesagt lief das ganze folgendermaßen: Da wir nicht davon ausgingen und auch überhaupt nicht daran gedacht hatten, dass das was fürs Finanzamt wäre, hatten wir unsere Steuererklärung gemacht. Nach dem selben Schema wie auch in den Jahren zuvor. Nach zirka vier Wochen bekamen wir einen Brief, in dem stand, dass dem Finanzamt bekannt wurde, dass wir einer Nebentätigkeit/ Gewerbe nachgegangen sind und dies bitte im Nachhinein angeben sollen. Anbei wurde mir ein Formular...ich habs nicht mehr genau im Kopf...in dem ich Angaben zu meiner Firma etc. machen sollte. Ich hatte dann mit der Bearbeiterin telefoniert und sie meinte, dass wir jetzt eine neue Steuernummer erhalten und das jetzt jemand anderes bearbeitet. Kurz gesagt. Haben wir nur ein kurzes Schreiben aufgesetzt, in dem wir niederschrieben, dass es eine einmalige Sache und zufällig usw. war, also so wie bereits oben beschrieben. Nach ich glaub drei Wochen erhielten wir nun unseren Bescheid. Und der war 1.000,- Euro weniger als berechnet. Wie bereits erwähnt, machen wir das schon ein paar Jahre allein und immer hat die Rechnung, abgesehen von ein paar Euro hingehauen. Im Bescheid kann ich nur erkennen, dass meinem Mann und mir 500 Euro aus selbständiger Arbeit zugeschrieben wurden. Ich habe dann mal im Steuererklärungsprogramm im "S"-Formular Zeile 9 für meinen Mann und mich die 500 Euro jeweils eingegeben und schwups kam ich auf den in etwa vom FA errechneten Betrag. Ich selbst hab also niemals ein Formular darüber an das FA geschickt. Ich kann mir das mit den "fehlenden" 1.000 Euro nicht anders erklären. Ach so eher 800 Euro. 200 euro kamen zustande, weil ich ein paar Rechnungen nicht eingereicht hatte, sondern nur die Kontoauszüge der Handwerksleistungen in unserem Garten. Das stand ja auch schön im Bescheid. Aber es stand nichts weiter da, was die restlichen 800 erklären würde.

kegus  07.05.2012, 18:43
@Annimaus77

Wo genau war denn nun die Abweichung - bei der errechneten Steuer (so hatte ich das zuerst verstanden) oder beim zu versteuernden Einkommen. Letzteres wäre ja durch die Provision erklärt. Die Information hat das Finanzamt vermutlich durch Kontrollmaterial erhalten, weil die Baufirma geprüft wurde. So etwas ist üblich. Allerdings hätte man Euch richtigerweise vorher dazu anschreiben sollen.

Legt Widerspruch gegen den Steuerbescheid ein. Es war ein Bonus,in Form eines Geldgeschenkes. Wendet euch an den Vorgesetzten der Finanztante, ggf. an das Finanzamt der nächst größeren Stadt.

kegus  05.05.2012, 19:17

Nein, es ist eine Vergütung für eine sonstige Leistung und damit nach § 22 Satz 1 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. Das Finanzamt der nächstgrößeren Stadt ist örtlich unzuständig und hilft damit gar nichts.

Wer keine Ahnung hat, sollte seine Klappe halten. SCNR

Wie/Wo habt ihr denn die Provision in eurer Erklärung angegeben?