Einlösung Barscheck durch Partner mit Vollmacht und/oder Ausweis?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sieh Dir doch den Scheck genau an. Es steht immer drauf "oder Überbringer".

Wenn Du den Betrag in bar ausgezahlt haben willst, wird ein PA verlangt.

Das beantwortet Deine Frage.

stella7 
Beitragsersteller
 26.03.2010, 18:41

Wessen PA muss vorgelegt werden?

Smash  26.03.2010, 18:43
@stella7

Deinen eigenen, wenn Du das Geld bei der Bank abholen willst.

stella7 
Beitragsersteller
 26.03.2010, 18:45
@Smash

Gut, und die Vollmacht reicht dann aus, oder?

Smash  26.03.2010, 18:47
@stella7

Nein, es wird keine Vollmacht benötigt. Der Scheck und Deinen PA, dann bekommst Du das Geld. Aber sofort nur bei der Bank und bei der Filiale wo das Konto den Ausstellers ist. Andernfalls musst Du warten bis die Bank sich die Deckungsbestätigung holt, das kann dann ein oder zwei Tage dauern.

stella7 
Beitragsersteller
 26.03.2010, 18:53
@Smash

Danke dir, schönen Abend noch :)

murkeltimo  26.03.2010, 18:36

Oder auch nicht (PA)

Ja, es geht. Viel Spass beim Geld ausgeben hinterher ^^

Ein Barscheck ist was der Name schon sagt ähnlich wie Bargeld und wird von der Bank dem Überbringer ausgezahlt. Allerdings werden tatsächlich keine Barschecks mehr verwendet und der Eintrag des Namens des Empfängers macht den Scheck zu einem Verrechnungsscheck, der nur auf das Konto des Empfängers vorläufig (bis zur Einlösung durch die Bank des Scheckausstellers) gut geschrieben werden kann.