Einkommenssteuererklärung; Kleinunternehmer und Angestellter, zwei Steuernummern?
Hallo, ich hätte folgende Frage. Ich bin fest angestellt (Forschung und Entwicklung) und bin seit 01.12.2011 auch Kleinunternehmer (Gastronomie, Bar, Kellner, usw...). Ich habe bis weilen noch nie eine Einkommenssteuererklärung abgegeben, dieses Jahr muss ich ja eine einreichen wegen meinem Kleinunternehmen. Sprich ich hatte zuvor noch keine Steuernummer zugeteilt bekommen. Jetzt hat mir mein Finanzamt eine Steuernummer in Bezug auf mein Kleinunternehmen zugesandt. Meine Frage ist nun: Gilt diese Steuernummer auch für meine Einkommenssteuererklärung in meinem Beruf als festangestellter, oder bekomme ich hierfür noch eine Seperate vom Finanzamt zugewiesen? Danke für eure Antwort!
Gruß Fieselwutz
2 Antworten
Bei der Einkomensteuerveranlagung werden alle Einnahmen erfaßt, also in deinem Fall die aus nichtselbständiger Tätitgkeit ebenso wie die aus Gewerbebetrieb, daher bekommst du auch nur eine Steuernummer.
Ok, dann weiss ich bescheid! Danke für deine schnelle Antwort!
Gruß Fieselwutz
du musst alle Einkommensarten erklären.
die Steuernummer gilt auch für alle Einkommen.