Einkaufswagen betrunken gestohlen ... Welche Strafe?

10 Antworten

Wenn das Bier bezahlt war, dann wirds ne Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG (evtl auch nach § 153 StPO ) ohne irgendwelche weiteren Konsequenzen. Auch die Justiz weiß, daß man noch schlimmere Sachen machen kann, als Einkaufswagen als Transportmittel zu mißbrauchen.

Irubis  01.02.2013, 09:53

als Einkaufswagen als Transportmittel zu mißbrauchen.

der ist gut. Wozu sollte man sie sonst "missbrauchen"? ;-)

skyfly71  01.02.2013, 10:33
@Irubis

Zu nix. Aber man kann mit ihnen andere Sachen machen - klauen oder zerstören z.B.

Alle Supermärkte verbieten das Entfernen der Einkaufswagen von ihrem Gelände. Somit ist das mitnehmen technisch gesehen ein echter Diebstahl.

Allerdings sind die Märkte in der Hinsicht oft kulant wenn der Wagen wieder zurück gebracht wird und erstatten keine Anzeige.

Hängt jett also davon ab was der Supermarkt macht. Gegen denen ständig Wagen verloren, dann werden die euch vermutlich anzeigen. Einfach abwarten was passiert.

Irubis  01.02.2013, 09:51

Allerdings sind die Märkte in der Hinsicht oft kulant wenn der Wagen wieder zurück gebracht wird und erstatten keine Anzeige.

das hat mit Kulanz nichts zu tun. Wenn der Wagen zurückgebracht wird, dann ist der TB des Diebstahl wegen der fehlenden Zueignungsabsicht nicht erfüllt und eine Anzeige wäre sinnlos.

Was macht ein 15 jähriger angetrunken bei -10 °C mit einem gestohlenen Einkaufswagen voll mit Bierflaschen, an die er gar nicht drankommen dürfte, im Nachbardorf?#

Abgesehen davon, werdet ihr wohl nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, wenn es überhaupt zu einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft kommt, die bei geringfügigen Vergehen die Möglichkeit hat, von einer Anklage abzusehen.

Gehe ich recht in der Annahme daß Ihr den Wagen sofort nach Leerung wieder zurückbringen wolltet??!!??

Dann bestand keine Zueignungsabsicht, somit Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt - keine Strafe!

Irubis  01.02.2013, 09:54

gut erkannt.

Ich glaube, daß die Polizei eure Daten eher aufgeschrieben hat, weil ihr als Minderjährige betrunken durch das Dorf gelaufen seid. Der Einkaufswagen ist hierbei sicherlich Zweitrangig. Interessant wäre auch für die Polizei zu wissen, wer euch alkoholische Getränke verkauft hat. Außerdem ward ihr ja schon in einem betrunkenen Zustand. Eine Anzeige ist euch auf alle Fälle sicher.
LG, bienemaus63