Einkaufswagen betrunken gestohlen ... Welche Strafe?
Hallo,
weiß schon ... war ne extrem dumme Idee &&& ...
Wir haben ihn mit Bier beladen, weil es war viel zu kalt um das alles zu tragen (-10 Grad) und wir waren seehr angetrunken.
Dann bei der Strecke ins Nachbardorf kam die Polizei, und haben halt unsere Daten genommen & gemeint es kommt zur Anzeige.
Welche Strafe ist zu erwarten ? (bin 15)
Gruß
& ja ich hab daraus gelernt ..
10 Antworten
Wenn das Bier bezahlt war, dann wirds ne Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG (evtl auch nach § 153 StPO ) ohne irgendwelche weiteren Konsequenzen. Auch die Justiz weiß, daß man noch schlimmere Sachen machen kann, als Einkaufswagen als Transportmittel zu mißbrauchen.
Zu nix. Aber man kann mit ihnen andere Sachen machen - klauen oder zerstören z.B.
Alle Supermärkte verbieten das Entfernen der Einkaufswagen von ihrem Gelände. Somit ist das mitnehmen technisch gesehen ein echter Diebstahl.
Allerdings sind die Märkte in der Hinsicht oft kulant wenn der Wagen wieder zurück gebracht wird und erstatten keine Anzeige.
Hängt jett also davon ab was der Supermarkt macht. Gegen denen ständig Wagen verloren, dann werden die euch vermutlich anzeigen. Einfach abwarten was passiert.
Allerdings sind die Märkte in der Hinsicht oft kulant wenn der Wagen wieder zurück gebracht wird und erstatten keine Anzeige.
das hat mit Kulanz nichts zu tun. Wenn der Wagen zurückgebracht wird, dann ist der TB des Diebstahl wegen der fehlenden Zueignungsabsicht nicht erfüllt und eine Anzeige wäre sinnlos.
Was macht ein 15 jähriger angetrunken bei -10 °C mit einem gestohlenen Einkaufswagen voll mit Bierflaschen, an die er gar nicht drankommen dürfte, im Nachbardorf?#
Abgesehen davon, werdet ihr wohl nach Jugendstrafrecht abgeurteilt, wenn es überhaupt zu einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft kommt, die bei geringfügigen Vergehen die Möglichkeit hat, von einer Anklage abzusehen.
Gehe ich recht in der Annahme daß Ihr den Wagen sofort nach Leerung wieder zurückbringen wolltet??!!??
Dann bestand keine Zueignungsabsicht, somit Tatbestand des Diebstahls nicht erfüllt - keine Strafe!
gut erkannt.
Ich glaube, daß die Polizei eure Daten eher aufgeschrieben hat, weil ihr als Minderjährige betrunken durch das Dorf gelaufen seid. Der Einkaufswagen ist hierbei sicherlich Zweitrangig. Interessant wäre auch für die Polizei zu wissen, wer euch alkoholische Getränke verkauft hat. Außerdem ward ihr ja schon in einem betrunkenen Zustand. Eine Anzeige ist euch auf alle Fälle sicher.
LG, bienemaus63
der ist gut. Wozu sollte man sie sonst "missbrauchen"? ;-)