Einbürgerungsurkunde ohne Einbürgerungszusicherungdokument erhalten?
Hallo liebe Foristen,
nun, ich bin fast am Ende des Einbürgerungsprozesses (für deutsche Staatsbürgerschaft), und muss in den nächsten Tagen die Bestätigung beim Konsulat für den Verlust meiner bisherigen Staatsbürgschaft (Moldawien), diesen Nachweis brauche ich, um deutscher Staatsbürger zu werden. Das Problem ist nun, dass ich die Einbürgerungszusicherung als Papierformat nicht mehr habe (also das Originaldokument), weil ich es dem Konsulat abgeben musste (und noch viel mehr Papierkram, eine kostspielige Sache), für den Verlust der Staatsangehörigkeit wie gesagt. Kann ich trotzdem mit dem Zertifikat über den Verlust vom Konsulat beim Rathaus die Einbürgerungsurkunde beantragen?
Und muss ich den Nachweis, falls er nicht auf deutsch ausgestellt ist noch übersetzen, bevor ich zu Rathaus renne, weil das kostet wieder Geld :(
Bin dankbar über jede hilfreiche Antwort.
Grüße
Marius
1 Antwort
Die Einbürgerungsurkunde wird erst ausgestellt, wenn die Einbürgerung ganz sicher ist. Die Einbürgerung wird vollzogen durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die Einbürgerungszusicherung dokumentiert, dass Du eingebürgert wirst unter der Vorausssetzung, dass Du eine oder mehrere Voraussetzungen erfüllst, hier: nachweist, dass Du kein moldawischer Staatsbürger mehr bist.
Wenn Du die Einbürgerungszusicherung nicht mehr besitzt, dann geh zum Ausländeramt und lass Dir eine Zweitschrift geben bzw eine beglaubigte Kopie. Und wenn das eine Gebühr kostet, dann bezahle sie alt. Bezahlen musst Du nur einmal, die Staatsbürgerschaft behältst Du Dein ganzes Leben lang (wenn nichts dazwischen kommt).