Einbürgerungsantrag brauche Hilfe?
Hallo,
Mit ist bekannt,dass Marokkaner unter hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.
Im Antrag steht folgendes:
Vermeidung von Mehrstaatigkeit Ich bin bereit, meine bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufzugeben und verpflichte mich, nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung, die erforderlichen Schritte einzuleiten. Ja Nein, aus folgenden Gründen .
Soll ich mit NEIN ankreuzen und schreiben :Hinnahme von Mehrstaatigkeit ?
Danke
3 Antworten
Ich würde auf jeden Fall "Ja" ankreuzen. Dadurch erklärst Du, dass Du bereit bist, "die erforderlichen Schritte einzuleiten". Das kann der deutsche Staat von Dir verlangen. Der deutsche Staat kann nicht von Dir verlangen, dass Du mit Deinem Entlassungsantrag aus der marokkanischen Staatsangehörigkeit Erfolg hast, weil das nicht von Dir, sondern vom mar. Staat anhängt.
Wenn Du "Nein" ankreuzt, würde ich als Beamter den Einbürgerungsantrag ablehnen, weil Du nicht bereit bist, "die erforderlichen Stritte einzuleiten". Erst wenn Du damit keinen Erfolg hast, wird entschieden, die Mehrstaatigkeit hinzunehmen.
Es ist auch möglich die Mehrstaatigkeit zu beantragen. Dafür muss man dann aber gute Gründe anführen, wie z.B. starke familiäre und geschäftliche Verpflichtungen oder unzumutbare Nachteile bei Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit. Aber darauf richtet sich ja Deine Frage nicht.
Marokko entlässt in einzelnen seltenen Fällen aus der Staatsbürgerschaft, somit würde ich dort das Kreuz machen und einmal den entsprechenden Antrag stellen... wenn Du das dann nicht genehmigt bekommen solltest , kann eine Einbürgerung mit Hinnahme der doppelten geschehen..wenn Du die schriftliche Ablehnung vorweist
Ich bin mit einer gebürtigen Marokkanerin befreundet die wurde aus der Staatsbürgerschaft entlassen..vor 5/6 Jahren..
wenn man aus einem Staat kommt, der gesetzlich die Entlassung, wenn auch sehr schwer vorsieht muß man das zumindest versucht haben..
Marokko entlasst nie vielleicht war es vor 5 Jahren anders. Die oben zitierte Länder stehen so in den Verwaltungsvorschriften von Paragraph 12 StAG
Es gibt nur 3 Staaten die wirklich nie entlassen das sind ..Argentinien..Mexiko....Uruguay.
Die auf die Du verweist nur sehr erschwert, denke deswegen muß man das bei den anderen Staaten auf jedem Fall versuchen..
In Baden-Württemberg ist das folgendermaßen geregelt. Egal was du ankreuzt, die Einbürgerung von Marokkanern erfolgt immer unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.
Und was sagst du dazu ?
Bei den folgenden Staaten ist, wegen der staatsangehörigkeits-rechtlichen Praxis in diesen Staaten, eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht möglich. Hier erfolgt ebenfalls die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit:
Afghanistan, Algerien, Angola, Eritrea, Iran, Irak, Jemen, Kuba, Libanon, Marokko, Nigeria, Syrien, Thailand, Tunesien.
http://einbuergerung.rlp.de/voraussetzungen/hinnahme-von-mehrstaatigkeit/