Einbauküche in Mietwohnung beschädigt - wer haftet?
Hallo, ich wohne in einer Mietwohnung, aus der ich demnächst ausziehen werde. Nun ist mir aufgefallen, dass die Spüle (sieht ähnlich aus wie Granit) einen Riss hat, jedoch kann mir so stark nichts reingefallen sein, da darüber ein Schrank hängt und die Entfernung zum Spülbecken nicht hoch ist. Die Küche ist mittlerweile 4-5 Jahre alt und gehört zum Eigentum des Vermieters. Muss ich nun mit Abzug der Kaution rechnen? Wenn ja, in welcher Höhe? Schließlich müsste ich doch den Zeitwert der Spüle bezahlen, oder nicht?
8 Antworten
Sofern Du eine Haftpflichtversicherung hast, die auch für Schäden am Mietobjekt gilt (das übersehen leider sehr viele) sofort den Schaden dort melden.
Wenn der Schaden nicht im Übergabeprotokoll vermerkt ist bzw. vor Einzug beim Vermieter nicht beanstandet wurde, bist Du dafür haftbar. Bei Ersatz (nicht bei Reparatur, sofern dies möglich ist) gibt es einen Abzug Neu für Alt - die Versicherungen regeln das immer so.
Wenn die Küche Teil deiner Miesache ist und du die Küche beschädigt hast, dann musst du natürlich auch für den Schaden aufkommen. Wer denn sonst?
Die Küche ist mittlerweile 4-5 Jahre alt
Und? Das ist nicht alt!
Nichtsdestotrotz kannst du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung melden, die setzen sich dann schon mit dem Vermieter auseinander.
Wie die Vorposter schon meinten Zahlt sowas in der Regel die Haftpflichtversicherung oder eine eventuell bestehende Hausratversicherung.
Wessen Hausratversicherung, wenn die Küche dem Vermieter gehört.
Sieht aus wie Granit, ist aber vermutlich eine Art Kunststoff. Es könnte ein Spannungsriss sein. Dann kannst Du nichts dafür und auch die Haftpflichtversicherung würde nichts bezahlen und evt. Ansprüche des Vermieters abwehren.
Melde Deiner Haftpflichtversicherung, dass Dir wohl irgendwas in die Spüle gefallen sein muss, weil sie neuerdings einen Riss hat. Melde das dann auch sofort dem Vermieter. Dieser wird Dir dann schon sagen, ob er von Dir Schadensersatz haben will oder ob er erkennt, dass es sich z. B. um einen Spannungsriss handeln könnte.
Wenn er von Dir Ersatz will, soll er Dir in Form eines Angebots mitteilen, wieviel er will. Das gibst Du dann an die Versicherung weiter. Wenn es sich um einen relativ geringen Betrag handelt, wird die Versicherung wohl den vollen Schaden erstatten und nicht auf Zeitwert oder so abheben wollen.
Handelt es sich um einen größeren Schaden, wird die Versicherung jemanden schicken, der sich das anschaut, um zu erkennen, ob Du überhaupt schuld bist. Möglicherweise wird bei Anerkenntnis dann auch ein gewisser Betrag abgezogen oder aber die Übernahme wird abgelehnt und dann kann der Vermieter auch nichts von Dir selbst verlangen.
Hallo, Schäden bleiben nun mal nicht aus. Das weiss sicher auch der Vermieter. Ansonsten müsste deine Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.