Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?
Hallo liebe Forumskollegen,
ich habe eine Frage zum gemeinsamen Eigentumswohnungskauf bei einem unverheirateten Paar.
Zunächst einige Vorabinformationen zu uns beiden:
Ich (28 Jahre), 60.000 Euro Eigenkapital (angelegt, soll großteils angelegt bleiben), ca. 3.500€ Netto Monatseinkommen.
Sie (26 Jahre), 5.000 Euro Eigenkapital, 1.500 Euro netto Monatseinkommen
Wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren in einer gemeinsamen Mietswohnung und würden uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, um nicht noch weitere Jahre ca. 10.000 Euro im Jahr an Miete zu bezahlen. Ich habe ein gutes Einkommen und einige Rücklagen gebildet, sie hat ein geringeres Einkommen und kaum Rücklagen gebildet.
Wir möchten uns nichtsdestotrotz gemeinsam eine Eigentumswohnung bis maximal 200.000 Euro kaufen. Aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsgefüge möchten wir die Kosten unter uns beiden anteilig aufteilen.
Ich: 70-80% Sie: 20-30%
Dies würden wir dann auch im Notarvertrag aufnehmen.
Unsere ursprüngliche Idee war es, dass wir zwei getrennte Kreditverträge machen, Sie dann ca. 50.000 Euro und ich ca. 150.000 Euro und dann jeder seinen Kredit abbezahlt. Nach Rücksprache mit unserem Finanzberater ist das so nicht möglich, da die Bank nur einen kredit auf eine Immobilie ausstellt. Wir müssten das dann "unter uns separat" vertraglich regeln.
Nun zu meiner Frage:
Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Sie kann letzlich kaum Eigenkapital einbringen und würde eine monatliche Rate zur Kredittilgung einbringen (z.B. 400€).
Wie würde man das im Falle einer Trennung regeln? Trotz unserer glüclklichen und guten Beziehung möchte ich im Falle einer Trennung soweit wie möglich alles bereits vorab geklärt haben: Nehmen wir mal den Fall an, Sie bezahlt 400€ pro Monat an Rate für die Rückzahlung des Kredites und hat dann pro Jahr 4.800€ abbezahlt (Zinsen aussen vor gelassen). Das wären in 5 Jahren 24.000 Euro). Im Falle einer Trennung müsste ich wohl die restlichen Anteile übernehmen. Aus meiner Sicht würde ich Ihr die 24.000 Euro an gezahlten Kredittilgungen allerdings nicht (gänzlich) zurückzahlen, da Sie sich die Mietkosten in diesem Zeitraum ja gespart hat. Somit würde ich eine Vergleichsmiete abziehen. Regelt man auch solche Dinge bereits vorab im Detail oder gibt es dort bereits gesetzlich auch Festlegungen diesbezüglich? Gibt es dort einen Begriff, unter dem ich weiter suchen kann?
Eine weitere Frage wäre, wie man das im Grundbuch aufsetzt, wenn ein Partner zwar Wohnungsanteile bekommen soll, aber kein Eigenkapital einbringt sondern lediglich einen Teil der monatlichen Kreditrate bezahlt?
Ich danke euch vielmals!
Viele Grüße, Sebastian
6 Antworten
Aufgrund Ihres finanziellen Polsters besteht keinerlei Anlaß, den Kauf gemeinsam mit einer finanziell minderbemittelten Partnerin zu vollziehen; das können und sollten Sie völlig alleine durchziehen!
Solange Ihre Verbindung störungsfrei läuft, wohnt Ihre Partnerin gegen eine angemessene Beteiligung an den Unterhaltugnskosten der Wohnbung - nicht an der Finanzierung und den damit verbundenen Kapitaldientleistungen - mit Ihnen zusammen, solange beide dies wollen.
Funktioniert das Zusammenleben, können Sie später, z.B. für den Fall einer Eheschließung Ihrer dann Ehefrau ein persönlich bedingtes Wohnrecht für die Dauer der Ehe einräumen.
Damit wäre sie dann auch vor den Nachstellungen evtl. später aus einer Ehe hervorgehender Kinder geschützt, was den normalen Erbgang angeht.
Sofern keine Eheschließung beasichtigt wäre und auch keine Kinder vorhanden oder geplant sind, können Sie die Partnerin testamentarisch bedenken, sofern niemand sonst Ihre Erbe antreten soll.
Am einfachsten geht so etwas über einen zivilrechtlichen Vertrag untereinander, wo die Ausgleichszahlungen schon im Vorfeld geregelt sind. Allerdings sollten ihr noch eine möglich Wertsteigerung berücksichtigen. Das würde ich auch im Vorfeld tun, sonst muss möglicher Weise sonst im Trennungsfall ein Gutachter tätig werden. Das kann teuer werden.
Im Grundbuch werdet ihr gemeinschaftlich eingetragen. Dein Wunsch lässt sich im Grundbuch nicht umsetzen.
Aber angenommen, sie steht dort mit 1/5 Anteil an der Wohnung drin und man trennt sich nach 3 Jahren und sie hat lediglich ein paar Tausend Euro eingebracht. Dafür wäre dann ein zweiter Vertrag notwendig oder?
Auch so etwas kann man vorab regeln.
Ab zum Notar, der kennt alle Tricks und (Un-)Möglichkeiten
Im Fall der Trennung sind die Fronten eindeutig definiert.
und im Falle eines verkrachten Zusammenlebens!?!
Sie wären sehr gut beraten, wenn Sie "Ihr" Ding finanziell vollständig alleine durchziehen.
Einen besseren Rat gibt es nicht!
Wichtig ist, das Siei Ihrer "Angebeteten" ein hübsches Nest bereiten, in dem beide für die Dauer des Miteinander in Frieden und Eintracht gut leben können!
... aber so etwas hat doch keine Frau nötig. Bist Du Dir sicher?
Und wenn Deine Erben kommen wird sie vor die Tür gesetzt/rausgeklagt?
Unter den geschilderten Umständen würde ich dringend empfehlen, dass du Erwerb und Finanzierung der Wohnung alleine übernimmst - es ist kein Vorteil zu erkennen, wenn deine Partnerin sich beteiligt, aber im Falle einer Trennung wäre gehöriger Stress vorprogrammiert.
Solange die Beziehung andauert, kann deine Partnerin eine Art "Mietbeteiligung" in angemessener Höhe beisteuern. Wenn es zur Trennung kommt, fällt das weg, und der Käs' ist gegessen.
Alles andere schafft nur unnötiges Konfliktpotenzial.
Ich schließe mich - aus bitterer Erfahrung - all denen an, die Ihnen empfehlen, diese Wohnung alleine zu kaufen und zu finanzieren. An Ihr Eigenkapital müssten Sie dann aber wohl dran - doch eine Immobilie ist in der Regel gut angelegtes Geld.
Momengt mal, im Grundbuch kann ich mehrere Eigentümer eintragen, sogar mit unsterschiedlichen Anteilen.
Im Fall der Trennung siend die Fronten eindeutig definiert.