Eigentum der Zimmereinrichtung eines Jugendlichen
Mein Kind (16 Jahre) hat bis vor kurzem über viele Jahre bei der Mutter gewohnt und ich habe den Unterhalt gezahlt. Mein Kind hat bisher das Mobilar nicht mitgenommen. Nun haben wir die Mutter gebeten, die Möbel abholen zu können und die Mutter weigert sich diese herauszugeben mit der Begründung, die Möbel sind vom Stiefvater finanziert worden und dem Kind nur zur Nutzung überlassen worden. Nun meine eigentliche Frage. Von dem Unterhalt den ich die ganzen Jahre gezahlt habe, sollten eigentlich auch Rücklagen für den Kauf von Möbeln möglich sein. Ein Kind benötigt nicht jeden Monat für 400,00 € Klamotten. Für den Naturalunterhalt war ja die Mutter zuständig. Warum muss hier überhaupt der Stiefvater vorfinanzieren? Das ist doch bloss eine Schutzbehauptung Es handelt sich im Prinzip nur um Kleinmöbel die meinem Kind aber sehr wichtig sind und die es gerne in seinem jetzigen Zimmer stehen haben möchte.
4 Antworten
Persönliche Dinge müßte die Mutter herausgeben, bei Möbeln kann sie sich weigern. Weshalb bittet das Kind nicht selbst die Mutter und den Stiefvater, um die Herausgabe der gewünschten Kleinmöbeln? Dann sind sie vielleicht eher bereit wie wenn Du sie zur Herausgabe aufforderst. Übrigens ist der Unterhalt nicht nur für Klamotten gedacht, sondern auch für alles Übrige, der Unterhalt der Mutter ergibt sich meist aus der Pflege und Rundumsorge des Kindes, von Unterhaltzurückbehalt für Anschaffungen wie Möbeln habe ich noch nie etwas gehört.
Um es klar und deutlich auszusprechen. Die Mutter ist derartig vergnatzt, dass der Unterhalt nun wegfällt, dass sie einfach überhaupt keine Kooperation zeigt. Einst gemachte Schenkungen werden widerrufen. Für "Goodwill-Aktionen" ist hier überhaupt kein Raum gegeben.
Meiner Meinung nach ist der Unterhalt für sämtliche für das Kind erforderlichen Dinge zu nutzen. Sei es nun Anschaffung von Schulbüchern, Klassenfahrten, Taschengeld etc. etc. Insofern natürlich meiner Meinung auch für den Kauf von Möbeln. Wie der Unterhalt verbraucht wird, bleibt ja der Mutter überlassen, jedenfalls werden meiner Meinung nach nicht jeden Monat 400 € für all diese Dinge benötigt und da sollten solche Kleinmöbel schon einmal mit drin sein. Ein 16 jähriger unterliegt auch nicht mehr der täglichen Pflege, sondern der normalen menschlichen Versorgung. Liebe kann man nicht mit Geld bezahlen.
Das ist aber engstirnig von der Mutter...
Ihr sollte eigentlich klar sein, daß man an bestimmten Dingen, die einem sehr vertraut sind, auch hängt - insbesondere Jugendliche. Wenn es sich nicht gerade um wertvolle oder antike Stücke handelt, kann sie auf diese Kleinmöbel doch verzichten, auch wenn sie vom Stiefvater finanziert wurden. Ich weiß jetzt leider keine rechtlichen Grundlagen hierzu, würde aber Deiner Tochter raten, nochmal zu versuchen, mit der Mutter eine gütliche Einigung zu finden.
Der Unterhalt ist definitiv nicht nur für Kleidung dar! Wo käme man denn da hin, wenn ein Kind jeden Monat für 400 Euro Kleidung bekommt? Müssen ja auch nicht immer alles Marken sein. Am besten mal einen Termin beim Jugendamt machen und beraten lassen.
Genau das will ich damit sagen. Wer mit dem Geld vernünftig umgeht, kann davon auch Möbel kaufen, auch wenn mal ein bisschen gespart werden muss.
Wieso war die Mutter für den Naturalunterhalt zuständig?
Der Unterhalt den du bezahlt hast ist für alles was ein Kind benötigt inkl. Anteil Miete, Nebenkosten etc. etc.
Wenn der "Stiefvater" diese bezahlt hat wird es schwierig auf Herausgabe zu klagen. Vernünftig wäre sich einfach zu einigen.
Tut mir leid Tina, da irrst du! Noch haben beide Elternteile Verpflichtungen. Beim Naturalunterhalt handelt es sich im Wesentlichen um Betreuungs- und Erziehungsleistungen. Er ist der Gegensatz zum Barunterhalt und erlangt vor allem beim Kindesunterhalt Bedeutung. Der Naturalunterhalt wird in der Regel von demjenigen Elternteil geleistet, bei dem das minderjährige Kind lebt.
Vom Naturalunterhalt ist insbesondere umfasst:
Nahrung, Kleidung, Wohnraum (inklusive Strom, Heizung etc.). Erreicht das Kind die Volljährigkeit wird diese Form des Unterhalts für beide Elternteile durch den Barunterhalt ersetzt.
wenn ich mir deine Kommentare durchlese, wird mir klar warum die Mutter bei dir so reagiert.
Und da du alles besser weißt und dir so sicher bist im Recht zu sein, warum verklagst du die Mutter dann nicht?
Eins dürfte klar sein, im Guten wird sie mit dir nichts regeln.....
Ich entnehme deiner Meinung, dass von 400 € Unterhalt durchaus die Finanzierung von dem ein oder anderen Möbelstück (Ikea) möglich wäre und dazu nicht die finanziellen Mittel des Stiefvaters nötig sein müssten, es sei denn, dass der Stiefvater vom Unterhalt gegessen und getrunken hat.