Eigene Wohnung durch Jugendamt mit psychologischem Gutachten?
Nach aktuellem Stand bekomme ich mit 16 (im August) aufgrund starker Probleme zwischen mir in meiner Familie eine eigene Wohnung durch das Jugendamt (momentan wohne ich bei Bekannten). Dafür habe ich eine mündliche Zusicherung des Jugendamts sowie von meinen Eltern. Offiziell ist allerdings noch nicht. Deshalb bleibt natürlich die Befürchtung, dass meine Eltern den Antrag doch nicht stellen oder das Jugendamt diesen doch ablehnt. Könnte ich in diesem Fall ein psychologisches Gutachten, in dem steht, dass das Zusammenleben mit meinen Eltern unmöglich und für meine Entwicklung stark "behindernd" ist etc., beim Jugendamt vorlegen, damit das Jugendamt dazu verpflichtet ist oder es vor Gericht geht?
3 Antworten
Nein, denn erstens würde ich mir nicht all zu große Hoffnungen machen, dass Du eine eigene Wohnung bekommst. Zweitens bist Du als Minderjähriger nicht Anspruchsberechtigter, sondern nur Begünstigter, und Deine Eltern müssen einen formlosen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Das Jugendamt wird darauf hinwirken, wenn das Zusammenleben nicht gegeben ist und es auch aufgrund der familiären Situation förderlich ist, wenn Du nicht mehr zu Hause lebst.
Dann werden sie ihn auch nicht ablehnen.
Wenn ein Antrag gestellt wird, dann wird erst mal über eine geeignete und notwendige Hilfe entschieden. Ich glaube, wenn über Wohnung gesprochen wurde, dann hat man dir nicht ein Prospekt vorgehalten mit tollen Wohnungen, sondern das ist deine Vorstellung. Wenn man nicht mehr zu Hause leben kann, dann gibt es dafür Gründe. Einfach in eine eigene Wohnung zu ziehen ist keine Lösung. Du musst pädagogisch betreut werden und es gibt davor auch noch eine Reihe von ambulanten Hilfen, die das Zusammenleben fördern können.
Wäre es denn vielleicht sinnvoll, dem Jugendamt ein Schreiben des Psychologen zu geben, damit sich das Jugendamt ein "besseres Bild" machen kann? Also das dort dann z.B. Dinge stehen, die für die Genehmigung der Hilfe zur Erziehung sprechen, ich aber bei Gesprächen mit dem Jugendamt nicht so gut zum Ausdruck bringen kann?
Das kannst du natürlich tun. Allerdings ist das Jugendamt nicht verpflichtet, dir eine eigene Wohnung zu genehmigen. Es kann auch sein, dass du in eine betreute Wohngruppe oder in ein Heim musst.
Dann stehen die Chancen ja ganz gut
Eine wohnung durch ein Gutachten zu "erzwingen" funktioniert nicht.
Vielen Dank für die Antwort!
Ich meine auch, ob sie dann allgemein den Antrag auf Hilfe zur Erziehung genehmigen müssten. In eine WG oder ein Heim werde ich nicht kommen, da mich das Jugendamt dort aufgrund meines Charakters, meiner Selbstständigkeit u.Ä. nicht drin sieht.