Eher Feierabend machen ohne Stundenverlust?

4 Antworten

Der Arbeitgeber kann Dich dann nach Hause schicken und die Zeit mit Deinen Überstunden verrechnen, wenn Du damit einverstanden bist - oder wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung für einen solchen Fall gibt.

Ansonsten:

Der Arbeitgeber hat Dich für die vereinbarte Arbeitszeit zu beschäftigen, das gehört zu seinen arbeitsvertraglichen Hauptpflichten; tut er das nicht - aus welchem Grund auch immer (auf ein 'Verschulden seinerseits kommt es dabei nicht an) -, gerät er in den sogenannten "Annahmeverzug" nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".

Wenn der Arbeitgeber Dich gegen Deinen Willen vorzeitig nach Hause schickt, dann bist Du trotzdem so zu bezahlen, als hättest Du "normal" gearbeitet und musst die tatsächlich nicht geleisteten Arbeitsstunden auch nicht nacharbeiten oder mit Ansprüchen Deinerseits (Lohn, Überstunden, Urlaub) verrechnen lassen.

Nicht Du hast dann zu wenig gearbeitet, sondern der Arbeitgeber hat Dir zu wenig Arbeit zugewiesen.

Es ist jetzt nur die Frage, ob sich eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber deswegen "lohnen" und zum "Erfolg" führen würde (mit welchen möglichen Konsequenzen?); denn "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Die Antwort von grubenschmalz ist also richtig, die Antworten von Gerneso und quanTim sind es nicht, weil sie die Voraussetzungen nicht berücksichtigen.

überstunden werden aufgebaut wenn viel auf arbeit zu tun ist und abgebaut wenn wenig zu tun ist. sie sind kein "urlaubsersatz" oder ähnliches, sie sollen betriebliche unregelmäßigkeiten ausgleichen.
wenn dein cheff also sagt, das wenig los ist und du überstunden abbauen sollst, dann ist das vollkommen in ordnung

Wenn jetzt aber mein Chef zu mir sagt, du hast eh nichts zu tun, geh bitte früher nach Hause.

Dann darf dir das gar nicht abgezogen werden, weder von den Überstunden noch vom regulären Stundenkonto

Bubu1981 
Beitragsersteller
 06.01.2017, 08:21

Ja wie jetzt? Die ersten 2 Antworter sagen, JA, wird dir abgezogen, doch sie sagen mir NEIN , darf nicht abgezogen werden. Was stimmt denn jetzt? Wie gesagt, die Kollegin hat auch gemeint, dass darf mir NICHT abgezogen werden. Der Chef hat für ausreichend Arbeit zu sorgen. Außer ich geh von allein nach Haus. Ich kann ja nichts dafür das so wenig zu tun ist bzw. das der Chef aufs Gaspedal tritt um schneller fertig zu werden. Arbeit findet sich immer irgendwo. Auch wenn ich mir nur den Besen schnapp (bin übrigens Stablerfahrer in einem Obstlager). Ist zwar im Auge des Chefs wahrscheinlich keine effektive Arbeit.

Wenn dass stimmt, was Sie sagen, bestätigen Sie die Aussage meiner Kollegin. Kann man dass irgendwo schriftlich als Gesetz o.ä. nachlesen? Hab von der Kollegin leider nicht mehr erfahren können, wo sie das her weiß.

Der Chef darf selbstverständlich anordnen dass Überstunden in Zeiten abgebaut werden wo wenig zu tun ist. 

Ausnahme wäre dass Du keine Überstunden hast und Chef Dich heim schickt und Dir dadurch Minusstunden entstehen.

Das ist aber ja nicht der Fall wenn Überstunden vorhanden sind die in ruhigen Phasen abgebaut werden sollen.