EC-Lastschrift in einem Supermarkt wurde nicht eingelöst und zurückgebucht . Wie jetzt am besten vorgehen?
Hallo und frohe Weihnachten,
wegen einer Überschneidung wurde Anfang der Woche eine EC-Zahlung von der Bank nicht eingelöst und zurückgebucht ( war ein Lastschriftverfahren ). Wie kann man das jetzt am besten bereinigen ?
Funktioniert eine erneute / nachträgliche Anweisung bei der Bank, wenn das Konto ausreichend gedeckt ist, oder muss ( bzw. kann ) man das auch direkt im Kaufhaus ( ein grosser Discounter ) abklären, wenn man neben der Bankinformation dann den zugehörigen Kassenbon noch hätte ?
1 Antwort
Das Kaufhaus wird auf Dich zukommen und den Betrag erneut fordern + die angefallenen Gebühren + Kosten die durch die Nichteinlösung entstanden sind. Am besten Du nimmst den Kontakt mit dem Kaufhaus auf bevor noch mehr Kosten entstehen. Für solche Fälle hat man in der Regel ein Dispo der in Anspruch genommen werden kann. Ist eine Überlegung wert einen einrichten zu lassen.
Ich habe das inzwischen abgeklärt mit der Marktleitung und der zugehörigen EC-Firma. Barzahlung war zwar nicht mehr im Laden nachträglich möglich, aber die EC-Firma schickt mir jetzt einen Überweisungsträger zu.
Ein paar Euro Aufschlag gibt es dann zwar, aber den verzeichne ich dann mal als "Lehrgeld für Unachtsamkeit".
Guten Rutsch. 😉
Danke für Deine Antwort. Dann werde ich Dienstag früh mal bei dem Warenhaus vorsprechen und mit denen eine schnelle und möglichst unkomplizierte Lösung suchen.