Ebike - betrug?

9 Antworten

Du sprichst von einem eBike und nicht von einem S-Pedelec, das Fahrrad mit eMotor bis 40 km/h? eBikes haben keine unterstützenden Pedale und fahren nur mit Motor.

Zudem wäre es schön wenn du Punkt und Komma benutzt, damit das besser zu lesen ist. Ich hoffe ich verstehe es richtig.

Aus einem Betrug kannst du niemals Eigentümer an einer Sache werden, vor allem wenn du davon gewusst hast, oder wie willst du es sonst erklären dass du die Erlangungstat kennst, aber noch nicht darauf durch die Firma oder den Händler angesprochen wurdest. Die Frage ist auch, hat er das selbst auf sich bestellt und dir für 1000 weiterverkauft? Wie kommt er da dran? Letztlich müsste er sonst auf der Differenz sitzen bleiben und angezeigt werden? Wie bist du in den Besitz gekommen, da muss es doch irgend eine Absprache geben und damit bist nicht nicht mehr gutgläubig in den Besitz gekommen!

Und glaub eines, da diese Bikes vermutlich einen Wert von über 3000 Euro haben, die guten kosten um die 4500 Euro, gibts da auf jeden Fall eine Anzeige..

zombiGhost 
Beitragsersteller
 24.09.2017, 00:11

so weit ich weiß wurde das bike aufem falschen namen bestellt ich habe davon erst gewusst wo es in mein besitz war nur hab ich halt angst wen ich damit angehalten werde das es ja dan weg sein wird so wie das geld das bike ist von fischer kostenpunkt 1500€ unterschtütz bis 25 kmh

Eckengucker  24.09.2017, 00:16
@zombiGhost

dann ist es kein eBike sondern ein Pedelec, aber das ist nicht so wichtig. Das Bike kann dir aber jederzeit weggenommen werden weil du kein Eigentum daran erwerben kannst. Du musst dir immer vorwerfen lassen davon gewusst zu haben, selbst die 500 Euro Preisunteschied sind ein Drittel billiger als das normale, zumindest ist es fahrlässig nicht danach zu fragen. Und irgendwie hast du es ja auch außerhalb des Normalen erfahren, vom Kumpel etwa? Na ja, ob grob fahrlässig müsste dann wohl ein Richter entscheiden, aber das Rad wird dir wohl zunächst bis zur Prüfung weggenomen werden und noch eines, wenn du sagst du warst es nicht gibt es einen Kunstgriff. Du wirst dann als Zeuge gehört und musst dann aussagen... gegen deinen Kumpel. so oder so

Betrug oder Diebstahl bedeutet, dass du die Ware dem rechtmässigen Eigentümer zurückgeben musst.

Allerdings ist eine nicht bezahlte Rechnung oder ein geplatzter Ratenkredit des ursprünglichen Käufers rechtlich kein Betrug. Wegen nicht bezahlter Rechnungen nimmt kein Polizist eine Betrugsanzeige auf.  Der Käufer ist der Eigentümer und kann es weiterverkaufen. Wenn er die Rechnung nicht bezahlt hat, kann der ursprüngliche Verkäufer nicht einfach auf die Ware zugreifen, sondern muss seine Forderung im zivilrechtlichen mahnverfahren geltend machen.  .. so eine Klausel "bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum" ist in der Regel rechtlich  unwirksam.

Betrug wäre möglicherweise gegeben, wenn der Erstkäufer unter falschem Namen und mit fremder Kreditkarte operiert hat. 

In deinem Fall könntest du allerdings auch Ärger bekommen. Wenn du die frage so stellts, als ob du davon gewusst hast, dass der "Kollege" den Kauf in betrügerischer Absicht getätigt hast, dann bist Hehler, dann ist das kein "gutgläubiger Erwerb" mehr, wenn du von einer mutmasslichen Straftat gewusst hast. 

Im normalen Fall könnte der Kollege ja seine Rechnung mit Deinem Geld bezahlen .. hat sich übernommen mit dem Kauf, weiterverkauft um seine Schulden zu begleichten und alles wäre ok !

Du hast da anscheinend ein Fahrrad gekauft, was der vorherige Besitzer gekauft hat.

Das wurde dann dem vorherigen Besitzer in Rechnung gestellt.

Bis die Rechnung bezahlt ist, darf der Vorbesitzer das Fahrrad nicht verkaufen. (solange die Rechnung nicht bezahlt ist, gehört das Fahrrad dem Verkäufer).

Der Vorbesitzer schuldet dann dem Verkäufer das Geld für das Fahrrad.

Ob da ein Betrug gegenüber dem Händler, der Deinem Verkäufer das Rad verkauft hat, begangen worden ist, geht Dich nichts an.

Ein Betrug, der DIch etwas angeht, liegt da nur in soweit vor, wie der Typ, der Dir das Fahrrad verkauft hat, Dir vorgeschwindelt hat, dass er das Rad bezahlt hat.

Hehlerei ist das nicht, weil Du ja kein gestohlenes Rad gekauft hast, sondern höchstenes eines, wofür die Rechnung nicht bezahlt worden ist.

An gestohlenem oder erschlichenem Gut kann man kein Eigentum erwerben. Ich gehe davon aus, dass dein "Kollege" nicht Eigentümer des Bikes geworden ist. Zudem könnte der Verkäufer einen Eigentumsvorbehalt vorgesehen haben. Dadurch wird das Bike erst mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kollegen übergehen.

Wir gehen also davon aus, dass der Kollege nicht Eigentümer des Bikes ist. Damit kann er es auch nicht verkaufen bzw. Du wirst nicht Eigentümer an dem Bike. (Hinweis: nur weil Du das Bike im Besitz hast, also in Händen hälst, bist Du nicht unbedingt Eigentümer.) Der Weiterverkauf eines Gegenstands, dessen Eigentümer ich nicht bin, stellt einen Betrug dar.

Nun zu Dir: Du hast Kenntnis davon, wie der Kollege in den Besitz des Bikes gekommen ist. Damit ist der Straftatbestand der Hehlerei nach 259 StGB eindeutig gegeben. Das kann Dir bis zu 5 Jahre bringen.

Hättest Du keine Kenntnis von der ersten Straftat und erwirbst das Bike in gutem Glauben, dann würdest Du wenigstens damit rechnen müssen, das Bike wieder abzugeben. Es gehört Dir ja nicht.

Weil zurück geben geht nicht da wären sonst die 1000€ weg ist ne menge geld

Ich würde dir raten das E-Bike zurüchzugeben und dir die 1000€ wiedergeben zu lassen, weil die Polizei das E-Bike sowieso als Hehlerware beschlagnahmen wird.