Täuschung beim Kauf? Paypal, Whatsapp, Betrug? Beweismittel, Möglichkeiten?
Hallo zusammen,
habe über einen Freund ein Artikel gekauft (ca. 1000€). Ich dachte ich kenne ihn relativ gut.. Habe nun das Geld per Paypal überwiesen (Geld an Freunde senden). Er schreibt zwar noch redet aber von Problemen und das er mir weder das Geld geben kann noch die Ware.. Ich habe Angst nichts davon zu bekommen. Habe einen Chatverlauf in welchem er alles bestäigt den Preis nennt etc. Wie ist das, wenn ich ihn anklagen möchte. Habt ihr Rat? Bin am verzweifeln , da ich das Geld oder den Artikel unbedingt benötige.
LG
3 Antworten
Dann fange mal damit an in diesem Zusammenhang das Wort "Freund" zu vergessen.
- Woher kennst Du den Typen, was begründete Eure "Freundschaft"?
- Kennst Du ihn persönlich und hast Du somit seine Anschrift?
Bei einer Zahlung über die Paypal-App "Freunde und Familie" werden keine Geldgeschäfte getätigt. Deswegen gibt es dabei auch keinen Käuferschutz.
Vorgehen gegen diesen Typen solltest Du in zwei Schritten:
- Du kannst den Chatverlauf ausdrucken und damit und allen Daten, die Du von ihm hast, Strafanzeige bei der Polizei stellen. Die Strafanzeige bringt ein Ermittlungsverfahren in Gang, jedoch keine Rückerstattung Deiner Zahlung.
- Um an Dein Geld zu kommen, musst Du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Hier findest Du Hinweise dazu: http://iceolli.de/mahn/
Im Vorfeld kannst Du ihn über Deine Schritte schriftlich informieren.
Korrespondenz zur Rückzahlung hat mindestens per Einwurfeinschreibebrief zu erfolgen. Da gilt die Unterschrift des Zustellers als Ausliefernachweis. Bei Einschreiben / Rückschein weiss man im Vorfeld nie, ob der Empfänger den Brief annimmt oder am Postamt abholt.
Vielen Dank für deine Antwort!
Dann drohe nicht, sondern teile ihm lediglich mit, dass Du Strafanzeige stellen wirst, wenn er nicht bis zum xxx (Datum ausgeschrieben) das Geld an Dich per Banküberweisung (wäre der für mich sicherere Weg) zurückzahlt. Das kannst Du in einem Einschreibebrief an seine Arbeitsstelle, den Du heute aufgibst. Bedenke bei der Frisetzung, dass am Wochenende keine Bankenarbeitstage sind. Ich würde als Frist den kommenden Freitag (04.11.2016) zum Zahlungseingang setzen.
Versuche über Deine Freundin seine Anschrift zu ermitteln! Dann kannst Du dort einen Einwurfeinschreibebrief hinsenden, identischer Text.
Sichere (speichern und auch ausdrucken) den Chat-Verlauf sofort. Nicht, dass Dein Gerät ausgerechnet jetzt zusammenbricht und Du dann keinen Zugriff mehr auf den Chat hast.
Danke für den Stern.
Was für ein Beweis? Du hast demjenigen ein nicht rückbuchbares Geldgeschenk gemacht. Warum hast Du nicht über Dienstleistungen bezahlt?
Es ist ein Freund von mir wo ich relativ gut kenne aber etwas weiter weg wohnt. Er wollte Ende Oktober kommen und daher habe ich es darüber gemacht.
Wenn es ein guter Freund ist, wozu brauchst Du da Beweise? Naja, und wir haben ja gleich Ende Oktober, da kannst Du das mit ihm persönlich klären.
Er wird nicht kommen.. es ist was dazwischen gekommen. Deswegen habe ich ja Angst mit nichts dazustehen. Zudem kenne ich mich nicht so gut mit Paypal aus und habe ihn darum gebeten mir zu helfen und er hat gesagt ich solle auf Geld an Freunde senden gehen..
Wie ich schon eingangs schrieb, bist Du wahrscheinlich reingelegt worden. Das kannst Du nicht einmal zur Anzeige bringen. Was soll die Polizei machen, wenn Du Geldgeschenke verschickst? Und wenn man sich mit was nicht auskennt, dann lässt man die Finger davon.
Diese Funktion ist nur dafür gedacht, Familienmitgliedern oder Freunden ein Geldgeschenk zu senden.
Der Käuferschutz über PayPal greift nur bei der Variante "Waren oder Dienstleistung bezahlen".
Du kannst trotzdem einen Konflikt melden - vielleicht bekommst Du von PayPal in irgendeiner Art und Weise Unterstützung.
Recht dubios, wie Dein "Freund" reagiert und die Äusserung, dass er weder Geld noch Ware zur Verfügung stellen kann, klingt fast schon nach Betrug.
Notfalls müsstest Du tatsächlich eine Anzeige machen...
Alles Gute!
Das stimmt leider.. Habe ich bereits versucht, aber die Konfliktlösung gilt nur bei bezahlen von Waren oder Dienstleistung. Es ist auch ziemlich mies.. ich dachte es wäre ein guter Freund, weiß aber nicht ob ich es glauben kann langsam, daher brauche ich Möglichkeiten wie ich reagieren kann :(.
Ich kenne ihn durch eine gute Freundin und wir waren bei ihm in seiner Heimatstadt und haben mit Ihm unseren Urlaub verbracht und habe ihn dort jeden Tag gesehen, mit ihm gesprochen, ihn kennengelernt. Jemand fremdes würde ich nie so viel Geld überweisen.. Also ja ich kenne ihn persönlich, seine Anschrift habe ich jedoch nicht. Nur evtl. seine Anschrift der Arbeitsstelle. Wenn er sich so weiter sträubt muss ich ihm wohl mit einer Anzeige drohen klar, aber ich wollte erst mal wissen, ob ich hier überhaupt eine Chance habe :(.