Ebay: Ware versendet, aber nicht angekommen

15 Antworten

sieht schlecht für Dich aus

Du hast keinen Nachweis, dass Du es verschickt hast - also würde ich annehmen, Du hast es nicht verschickt.

Du hast 6 Eu - also Paket angegeben - die sind versichert.

Kein PayPal, also bist Du auch nicht als Verkäufer abgesichert.

Ich kann Dir nur raten kleine Päckchen mit Hermes zu versenden - Sendungsnummer, Versicherung ... wie man so schön sagt, aus Schaden wird man klug.

Wenn Du ne Rechtsschutz hast, dann geh zum Anwalt - aber das würde ich dem Käufer, der jetzt ohne Ware da steht - und bezahlt hat - auch raten.

Hast Du schon einen Nachforschungsauftrag gestellt? Bringt whrscheinlich auch nichts, aber vielleicht.

Fluffimausi 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 15:54

Du hast 6 Eu - also Paket angegeben - die sind versichert. wo steht das?

Ich kann auswählen: Päckchen und den Versandbetrag selbst bestimmen..

MistrF  27.02.2013, 15:49

oops - falsche Antwort

Kauf von einem privaten Verkäufer

Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt und dadurch beschädigt wurde.

Beim Kauf von einem privaten Verkäufer bietet es sich daher gerade bei höherpreisigen Artikeln an, eine versicherte Versandart zu wählen. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Verkäufer eine solche Versandart anbietet oder fragen sie vor dem Kauf direkt beim Verkäufer nach. Klären Sie mit dem Verkäufer unbedingt, um welche Art des versicherten Versands es sich handeln soll.

Bei teuren Artikeln empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Transportversicherung, da die normalen Deckungssummen (z.B. 500,00 EUR bei DHL) nicht ausreichen.

Wurde eine bestimmte Versendungsart vereinbart und weicht der Verkäufer von dieser Vereinbarung ohne dringenden Grund ab, steht Ihnen im Schadensfalle unter Umständen ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer zu (§ 447 Abs. 2 BGB). Dieser umfasst den gesamten Schaden, der durch die abweichende Versendungsart entstanden ist (z.B. Kosten einer Ersatzbeschaffung).

Unabhängig von der gewählten Versandart stehen Ihnen unter Umständen (Schadensersatz-)Ansprüche gegen das Transportunternehmen zu (§§ 421, 425 HGB), wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht oder beschädigt wird. Dies gilt in der Regel nur dann, wenn dem Transporteur ein Verschulden nachzuweisen ist. Dies wird in der Praxis allerdings häufig nicht möglich sein.

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

Ich würde als Käufer aber trotzdem sauer sein und zum Anwalt rennen und mies bewerten.

Fluffimausi 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 15:53
@MistrF

eine negative bewertung von einem käufer mit 0 bewertungen würde ich verkraften :)

Da Du Deine Frage sehr unglücklich formuliert hast, habe ich den Eindruck gewonnen, Du hättest einen versicherten Versand "kassiert" aber unversichert versandt. Dieses ist ja anscheinend nicht der Fall gewesen.

Für meine falsche Anschuldigung möchte ich mich hier öffentlich Entschuldigen. Ich habe auch den Support gebeten, meine falschen Kommentare zu streichen. Danke dem Support für die schnelle Handlung.

Trotzdem möchte ich Dir sagen, 6€ für ein Päckchen ist schon ziemlich überteuert. Hermes mag zwar nicht der schnellste "Engelsbote" sein, aber da kostet das kleinste versicherte Päckchen 3,80€. Ich bin schon sehr lange bei Ebay und verschicke generell keinen Artikel unversichert. Probleme hatte daher noch nie. Ich würde Dir das auch so ans Herz für zukünftige Auktionen legen.

rein rechtlich hast du leider das nachsehen :( sorry...!

In Deutschland trägt der Käufer das Versandrisiko was beschädigung und Verlust angeht. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du das Päckchen gut verpackt an einen Spediteur (DHL, Hermes o.ä.) abgegeben hast, bist Du aus der Haftung.

Das Stichwort heißt Gefahrübergang: Vor Gefahrübergang trägt der Verkäufer die Preisgefahr. Er hat also das Risiko, dass sein Anspruch auf den Kaufpreis gem. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt oder bei mangelhafter Lieferung nur gemindert verlangt werden kann. Nach Gefahrübergang trägt der Käufer die Preisgefahr. Wenn die Kaufsache nach diesem Zeitpunkt untergeht oder sich verschlechtert, bleibt der Kaufpreisanspruch entgegen § 326 Abs. 1 S. 1 BGB bestehen. § 446 BGB.

Also: Beleg mit Datum über Quittung heraussuchen und eine Kopie davon an den Käufer schicken.

Alles Gute!

Eichbaum1963  27.02.2013, 19:13

Als kleine Anmerkung/Ergänzung noch:

Jep, bei Privatverkäufern bzw. Versendungskauf ist es so, nicht aber bei gewerblichen Verkäufern bzw. Verbrauchsgüterkauf: dort tritt der Gefahrübergang erst ein, wenn der VK die Ware dem Käufer übergibt (bzw. übergeben lässt). § 474 BGB.

Ausschlaggebend ist DAS was als Versandart angegeben war:

Wenn das ein versichertes Paket war und du verschickst als Päckchen, dann musst du dem Käufer das Geld zurückgeben; du kannst den Versand nicht belegen.

gar nichts von beidem das gibt es doch dort nicht auszuwählen??

DU MUSST was ausgewählt haben, anders geht es gar nicht.

Wenn du mir mal die Artikelnummer per Freundesantrag schickst, dann kann ich sehen, was du ausgewählt hast.

Fluffimausi 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 16:21

also wenn ich jetzt nochmal in das verkäufertool gehe, steht da unter versandart: DHL Päckchen DHL Brief Paketversand Einschreiben Nachnahme und und und.. aber doch nichts von 'versciherter Versand' oder 'unvers. Versand'

blaccboxx  27.02.2013, 16:22
@Fluffimausi

das kann nicht sein - bitte schick mir einfach mal die Artikelnummer, DANN sag ich dir, was du ausgewählt hast...

Es ist AUSSCHLAGGEBEND für eine korrekte Antwort...

blaccboxx  27.02.2013, 16:38
@blaccboxx

ok - angeschaut:

Du hast angegeben: DHL-Päckchen - auch wenn 6,- Euro dafür echt happig sind.

Das heißt für dich; du haftest NICHT für den Versand, müsstest aber ggf. falls der Käufer klagt (was ich nicht glaube) belegen, dass du das Päckchen verschickt hast (dafür genügt ein Zeuge)...

Du hast allerdings GLÜCK, dass der Käufer nicht per paypal bezahlt hat, hätte er das, wärst du deine Geld jetzt los, denn paypal will in diesem Fall einen Sendungscode sehen und den gibt es NUR bei einem versicherten Paket.

MERKE als Verkäufer:

paypal + Versand = NUR versichertes Paket oder Einschreiben!!!

Mit einer roten Bewertung musst du halt rechnen, aber davor ist man nie geschütz als Verkäufer, die kannst du dann aussagekräftig SACHLICH kommentieren.

Fluffimausi 
Beitragsersteller
 27.02.2013, 16:44
@blaccboxx

ok,vielen dank erstmal für die hilfe ich habe ebay jetzt auch nochmal alles nacheinander aufgelistet und warte mal ab, wie es weitergeht...

blaccboxx  27.02.2013, 16:46
@Fluffimausi

Du brauchst gar nicht nichts abwarten, du musstest Ebay auch nichts auflisten; Ebay geht das nichts an.

Dennoch: Geh zur Post und stelle einen Nachforschungsantrag nach dem Päckchen.

Teile dem Käufer per mail mit, dass der Versand via DHL-Päckchen Bestandteil der Auktion war. Teile ihm mit, dass du einen Nachforschungsantrag stellen wirst, dass du mehr aber nicht tun kannst und auch nicht musst.

blaccboxx  27.02.2013, 16:48
@blaccboxx

Wenn du auf das Angebot klickst und dann auf den Reiter "Versand und Zahlungsmethoden" - dann findest du das Gesuchte - nämlich die Angabe des DHL-Päckchens.