Ebay ung Alg1
Hallo! Zu zeit bin ich Alg1 Empfänger ,und möchte paar gebraucht Sachen ersteigert auf Ebay. Es wird so berechnet in der Monat,das die 100€ von verkauft wird behalten ,und wenn die Summe der Umsatz größer sein wird, dann bleibt für mich 20% des Umsatzes und der Rest geht an die ARGE? (Ein Gewerbeschein steht vorhanden!) LG
4 Antworten
Bei ALG 1 kannst du 165.- € im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen. Und den Verkauf von gebrauchten Sachen sehe ich ebenfalls als "Vermögensumwandlung". Da du für ALG 1 auch nicht bedürftig sein musst (es handelt sich dabei ja um eine Versicherungsleistung), dürften sie auch deine Kontoauszüge nicht kontrollieren.
Danke für den Stern! Ich möchte noch hinzufügen, dass du bei ALG 1 (anders als bei Hartz IV) nur bis zu 14 Stunden in der Woche arbeiten darfst, ansonsten giltst du nicht mehr als arbeitslos. Aber das ALG 1, das du dann weniger bekommst (z. B. bei Teilzeitarbeitslosigkeit, wenn du zuvor in Vollzeit beschäftigt warst), geht dir nicht verloren, sondern kann im Anschluss - innerhalb eines festgelegten Zeitraums, ich weiß etwas von 3 Jahren, wenn sie es nicht schon wieder geändert haben - noch genommen werden. Auch wenn du den ALG-1-Bezug unterbrichtst, kannst du einen Fortsetzungsantrag innerhalb dieses Zeitraumes stellen. Wenn du gut verdient hast und nach deiner Entlassung z. B. einen Weiterbildungskurs auf eigene Rechnung machen und nebenbei in Teilzeit arbeiten möchtest, kommst du am besten, wenn du zunächst für einen Monat ALG 1 beziehst, dann unterbrichst und nach einem Jahr einen Fortsetzungsantrag stellst. Dann wird dein ALG 1 nicht neu berechnet, sondern wie im Anfang weitergezahlt. Bei einer Erstantragstellung nach 1 Jahr würdest du wesentlich weniger ALG 1 bekommen.
Aber da meine Kenntnisse schon aus länger zurückliegendem ALG-1-Bezug stammen und ja immer weiter gekürzt wird, ist es am besten, du erkundigst dich noch einmal vor Ort, wie die aktuelle Gesetzeslage ist. Auch die Heftchen, die man beim Arbeitsamt mitbekommt, helfen da schon weiter.
Lass es sein, der einzige der bei Ebay reich wird ist Ebay selber...
Marken(namen) sind nur geschützt gegen eine Verwendung im geschäftlichen Verkehr! (Markengesetz § 14.)
Wer hier also keine Waren oder Dienstleistungen bewirbt oder verkauft, kann ruhigen Gewissens einen Markennamen als Nickname benutzen.
Gruß aus Berlin, Gerd
was jetzt Alg1 oder Alg2?
ich denke mal du meintest Alg2 - dann hast Du einen Freibetrag von 100,00 Euro
Bruttoverdiensten zwischen 100 und 800 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei
wie Du schon sagtest ....
Habe ich gemeint Alg1 ,so wie in der Titel steht
Und was hat die Arge mit Alg1 zu tun?
Verkauf ohne Gewinn anrechnungsfrei
Bei dem Verkauf von Wertgegenständen wie Kleidung oder anderen Waren sieht das freilich etwas differenzierter aus. Alles was ein Leistungsbezieher während des Bezuges von Sozialgeld oder ALG II besitzt, gilt als „Vermögen“. Wird etwas aus den vorhandenen Besitz veräußert, handelt es sich im Grundsatz um eine sogenannte
Vermögensumwandlung. In diesem Fall wird der Verkauf nicht als „Einkommen“ gewertet, weil die Verkaufsgegenstände bereits im Besitz des ALG II Beziehers waren und somit kein Gewinn erzielt wurde. Ebenso gilt dies, wenn Sachen während des Hartz IV-Bezuges gekauft und verkauft werden.
Diese Antwort ist wirklich nicht dienlich. Falls Du noch nie Erfolg bei Ebay hattest ist doch Deine Ding.
Der Name Brille Fielmann, egal wie man diesen Namen schreibt ist ein geschützter Name. Entdeckt "Fielmann" Deinen Account wirst Du richtig zur Kasse gebeten.
Dieses ist nur ein liebgemeinter Rat!!!