Ebay Privatverkauf mit Abholung und Barzahlung bindend?
Hallo Leute, ich habe bei Ebay ein Möbel eingestellt und zwar mit Barzahlung bei Abholung. Jedenfalls hat dieses dann auch jemand gekauft. Nach einer Woche habe ich mich mal gemeldet und gefragt, was denn jetzt Sache ist. Als Antwort kam, dass kein Interesse mehr bestünde.
Wie soll ich denn jetzt weiter vorgehen? Immerhin ist der Kauf doch bindend, oder?
Dankeschön schon mal!
3 Antworten
Ein Kauf oder eine Ersteigerung ist bindend.
Du hast einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung und Abholung, der auch einklagbar ist, da ein wirksamer Kaufvertrag nach § 433 BGB vorliegt.
In der Realität wirst du dir aber das rechtliche Durchsetzen nicht antun wollen, da das Monate oder Jahre dauern kann, auch wenn Du mit recht bekommen wirst.
Setze dem Käufer eine Frist, wenn Du nicht die Ablehnung schon schriftlich hast und drohe ihm an, dass du die Abnahme nach Ablauf nach Deiner Wahl entweder gerichtlich durchsetzen wirst oder es anderweitig veräußern wirst und drohe an, dass Du im letzteren Fall die Differenz einen eventuell niedrigeren Kaufpreises bei ihm eintreiben wirst.
Vielleicht lässt er sich erschrecken und nimmt es doch.
Wenn nicht verkaufst du es nach Fristablauf einfach weiter und vergißt die Angelegenheit. Allerdings würde ich den Fall auch Ebay melden, die dann die Account von ihm sperren können.
Bei begründeten Beschwerden löscht Ebay sogar Accounts. Selbst bereits erfolgreich veranlasst, als ein Käufer Konzertkarten nicht bezahlt und abgenommen hat.
Im übrigen habe ich bewusst "kann" geschrieben, da die Sperrung u. a. davon abhängig ist, ob es schon eine Vorgeschichte mit dem Käufer gibt, also Beschwerden.
In bestimmten Fällen kontaktet Ebay den Verkäufer und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor sie entscheiden, um zu sehen, ob die Beschwerde Substanz hat.
Der Kauf ist bindend. Redest Du von ebay direkt oder von den Kleinanzeigen?
Direkt bei Ebay, keine Kleinanzeigen.
Der Vertrag ist die ene Sache, die Durchsetzung langwierig. Sollte der Käufer nicht zahlen, eröffnest Du einen Nichtzahlerfall. Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung. Hat der 2 Verwarnungen, kann er fast ein Jahr lang nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer autmatisch aussperren kann.
Vorsichtshaler kündigst Du den Vertrag noch schriftlich, damit ihm nicht einfällt, nach 4 Wochen noch zu zahlen.
Ich würde aber solche Möbel zur Selbstabholung bei den Kleinanzeigen einstellen. Dort gilt Abholung gegen Barzahlung.
Jop. Das ersteigern eines Artikels auf Ebay bindet die beiden Partein an einen Kaufvertrag. Du kannst ja auch nicht im nachhinein sagen: "Tut mir leid, ich finde sie passen nicht zu den Möbeln"
Theoretisch. Die Praxis spricht da eine ganz andere Sprache!
Das mag wohl stimmen. Aber das kann man auch durch Gesetze durchsetzen lassen. Ob es sich bei ein paar Hundert Euro lohnt ist dabei eine ganz andere Sache.
...Allerdings würde ich den Fall auch Ebay melden, die dann die Account von ihm sperren können.
Ebay sperrt keine Accounts auf Zuruf, das wäre auch schlimm