Ebay Kleinanzeigen Nutzer möchte mich anzeigen?
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen ein Handy getauscht gegen ein anderes und ich habe zugezahlt...Ich habe auch während dem Tausch gesagt das bei meinem Handy die Akku Anzeige rum spinnt diese Person war jedoch damit einverstanden ich war sogar höflich und habe gesagt wenn sie Probleme damit hat kann sie sich wieder bei mir melden. Dann schrieb mir die Person am nächsten Tag das, dass Handy nicht richtig lädt und sie zurück tauschen will, aber bei mir hat das Handy noch richtig geladen...ich wieder nett bot ihr an die Reparatur für einen Akku Austausch zu bezahlen was ich gestern auch tat. Jedoch meinte die Person, dass das Problem immer noch nicht behoben ist und der Techniker meinte das das Handy mal einen Wasserschaden hatte...Jedoch habe ich das nicht gewusst da der Vorgänger mir das damals auch nicht mal erzählt hat, und wie gesagt haben wir schon getauscht or Ort sogar. Habe ihr lediglich die Infos gegeben die ich hatte. Bin ich im Recht oder im Unrecht? LG
3 Antworten
Dann tausche mal schnell zurück.
Deine Unwissenheit schützt nicht davor, dass Dein Tauschpartner nicht das erhalten hat, was er ertauscht hat.
Hier besteht die berechtigte Reklamation eines Wasserschadens, auch wenn Du davon nicht wusstest:
Du bist in der Sachmängelhaftung.
Aber den Wasserschaden hast du nicht erwähnt.
Ich "liebe" solche Kinder. Und kann in diesem Fall durch die Rumeierei auch nicht mehr glauben, dass der Wasserschaden unbekannt war.
Hast schon Recht. Die uneinsichtige Haltung lässt tief blicken.
Das war aber ebay kleinanzeigen
Grundlage Deines Handelns bzw. des Vertrags über einen Tausch ist das BGB. Und das gilt bei ebay-Kleinanzeigen ebenso wie bei ebay oder anderen Verkaufsplattformen.
Nichts im Internet ist rechtsfreier Raum.
Auch ebay Kleinanzeigen sind kein rechtsfreier Raum. Auch hier stehst du in der gesetzlichen Sachmängelhaftung.
Du hast mangelfreie Ware zu liefern. Das hast du nicht getan.
In diesem Fall bist du im Unrecht.
Der Käufer hat das Recht auf Rückabwicklung des Geschäfts.
Wenn das Gerät einen Wasserschaden von deinem Vorbesitzer hat und du es mit diesem verkauft hast, ohne den Schaden anzugeben, war das Gerät bei Übergabe mangelhaft und entsprach nicht deiner Beschreibung.
Ob du davon gewusst hast oder nicht, spielt keine Rolle. Hättest du es gewusst, käme sogar noch eine arglistige Täuschung hinzu, auf deren Grundlage der Käufer darüber hinaus noch Schadensersatz fordern könnte.
Ob du nun zurücktauschen oder dich stur stellen und einen Rechtsstreit, den du verlierst, riskieren willst, musst du selbst entscheiden.
Zudem bin ich nicht volljährig. Und darf sie eigentlich Geschäfte mit Minderjährigen machen?
Hast du den Wasserschaden erwähnt? Nein, das hast du nicht. Deswegen liegt hier ein Sachmangel vor.
Wenn du nicht volljährig bist, könnten deine Eltern das Geschäft für unwirksam erklären, was wiederum dazu führen würde, dass du zurücktauschen musst. Auch das entbindet dich nicht von deiner Pflicht, mangelfreie Ware zu liefern.
Tausch zurück und lerne daraus.
Natürlich darf sie.
Die Grundlage Deines Handelns über ebay-Kleinanzeigen ist das Einverständis Deiner Erziehungsberechtigten, entsprechend den Nutzungsbedingungen von ebay-Kleinanzeigen.
Kein Geschäfstpartner muss davon ausgehen, dass diese nicht vorlag.
Wenn Deine Eltern nicht damit einverstanden sind / waren, dann muss das Geschäft / der Tausch erst Recht rückabgewickelt werden.
Ziemlich miese Tour, die Dir da gerade einfällt, wegen Deines Fehlers.
Ich habe aber keine Beschreibung erstellt...wir haben vor Ort getauscht und habe dort erwähnt das irgendwas mit der Akku Anzeige nicht stimmt.
Das kannst du locker aussitzen. Das Gegenüber wird nicht zum Anwalt gehen und zivilrechtlich etwa einklagen.
Ein gefährlicher Rat. Wäre ich der Käufer, und du der Verkäufer, würde das aussitzen sicher nicht funktionieren. Der Käufer ist hier im Recht. Der Wasserschaden war bei Übergabe vorhanden. Somit haben wir einen Sachmangel. Die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen. In der Fragestellung ist zumindest kein Ausschluss genannt. Folglich hätte der Verkäufer mangelfreie Ware liefern müssen, was er nicht getan hat.
Ja woher soll ich das wissen aber sie hat es in Kauf genommen ein Gerät mit einem Defekt zu tauschen...
Wenn du es nicht wusstest, ist das Dein Problem, nicht ihres. Sie muss sich darauf verlassen können, dass deine Angaben korrekt sind.
Mit einem Wasserschaden musste sie nicht rechnen.
Habe aber doch erwähnt, dass es einen Defekt hat.
Aber den Wasserschaden hast du nicht erwähnt.
Was meinst du jetzt genau also wird mir nichts passieren?
Ich habe doch erwähnt, dass ein Defekt vorliegt