Ebay Kleinanzeigen Nutzer möchte mich anzeigen?

3 Antworten

Dann tausche mal schnell zurück.

Deine Unwissenheit schützt nicht davor, dass Dein Tauschpartner nicht das erhalten hat, was er ertauscht hat.

Hier besteht die berechtigte Reklamation eines Wasserschadens, auch wenn Du davon nicht wusstest:

http://www.t-online.de/computer/internet/id_61925884/bgh-urteil-gewaehrleistung-bei-ebay-privatverkauf.html

Du bist in der Sachmängelhaftung.

FingoFrage 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:42

Ich habe doch erwähnt, dass ein Defekt vorliegt

Interesierter  28.12.2016, 17:44
@FingoFrage

Aber den Wasserschaden hast du nicht erwähnt. 

haikoko  28.12.2016, 17:45
@Interesierter

Ich "liebe" solche Kinder. Und kann in diesem Fall durch die Rumeierei auch nicht mehr glauben, dass der Wasserschaden unbekannt war.

Interesierter  28.12.2016, 19:50
@haikoko

Hast schon Recht. Die uneinsichtige Haltung lässt tief blicken. 

FingoFrage 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:37

Das war aber ebay kleinanzeigen

haikoko  28.12.2016, 17:38
@FingoFrage

Grundlage Deines Handelns bzw. des Vertrags über einen Tausch ist das BGB. Und das gilt bei ebay-Kleinanzeigen ebenso wie bei ebay oder anderen Verkaufsplattformen.

Nichts im Internet ist rechtsfreier Raum.

Interesierter  28.12.2016, 17:39
@FingoFrage

Auch ebay Kleinanzeigen sind kein rechtsfreier Raum. Auch hier stehst du in der gesetzlichen Sachmängelhaftung. 

Du hast mangelfreie Ware zu liefern. Das hast du nicht getan. 

In diesem Fall bist du im Unrecht. 

Der Käufer hat das Recht auf Rückabwicklung des Geschäfts. 

Wenn das Gerät einen Wasserschaden von deinem Vorbesitzer hat und du es mit diesem verkauft hast, ohne den Schaden anzugeben, war das Gerät bei Übergabe mangelhaft und entsprach nicht deiner Beschreibung. 

Ob du davon gewusst hast oder nicht, spielt keine Rolle. Hättest du es gewusst, käme sogar noch eine arglistige Täuschung hinzu, auf deren Grundlage der Käufer darüber hinaus noch Schadensersatz fordern könnte. 

Ob du nun zurücktauschen oder dich stur stellen und einen Rechtsstreit, den du verlierst, riskieren willst, musst du selbst entscheiden. 

FingoFrage 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:32

Zudem bin ich nicht volljährig. Und darf sie eigentlich Geschäfte mit Minderjährigen machen?

Interesierter  28.12.2016, 17:41
@FingoFrage

Hast du den Wasserschaden erwähnt? Nein, das hast du nicht. Deswegen liegt hier ein Sachmangel vor. 

Wenn du nicht volljährig bist, könnten deine Eltern das Geschäft für unwirksam erklären, was wiederum dazu führen würde, dass du zurücktauschen musst. Auch das entbindet dich nicht von deiner Pflicht, mangelfreie Ware zu liefern. 

Tausch zurück und lerne daraus. 

haikoko  28.12.2016, 17:42
@FingoFrage

Natürlich darf sie.

Die Grundlage Deines Handelns über ebay-Kleinanzeigen ist das Einverständis Deiner Erziehungsberechtigten, entsprechend den Nutzungsbedingungen von ebay-Kleinanzeigen.

Kein Geschäfstpartner muss davon ausgehen, dass diese  nicht vorlag.

Wenn Deine Eltern nicht damit einverstanden sind / waren, dann muss das Geschäft / der Tausch erst Recht rückabgewickelt werden.

Ziemlich miese Tour, die Dir da gerade einfällt, wegen Deines Fehlers.

FingoFrage 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:30

Ich habe aber keine Beschreibung erstellt...wir haben vor Ort getauscht und habe dort erwähnt das irgendwas mit der Akku Anzeige nicht stimmt.

Das kannst du locker aussitzen. Das Gegenüber wird nicht zum Anwalt gehen und zivilrechtlich etwa einklagen.

Interesierter  28.12.2016, 17:24

Ein gefährlicher Rat. Wäre ich der Käufer, und du der Verkäufer, würde das aussitzen sicher nicht funktionieren. Der Käufer ist hier im Recht. Der Wasserschaden war bei Übergabe vorhanden. Somit haben wir einen Sachmangel. Die Sachmängelhaftung wurde nicht ausgeschlossen. In der Fragestellung ist zumindest kein Ausschluss genannt. Folglich hätte der Verkäufer mangelfreie Ware liefern müssen, was er nicht getan hat. 

FingoFrage 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:45

Ja woher soll ich das wissen aber sie hat es in Kauf genommen ein Gerät mit einem Defekt zu tauschen...

Interesierter  28.12.2016, 19:54
@FingoFrage

Wenn du es nicht wusstest, ist das Dein Problem, nicht ihres. Sie muss sich darauf verlassen können, dass deine Angaben korrekt sind. 

Mit einem Wasserschaden musste sie nicht rechnen. 

FingoFrage 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:34

Habe aber doch erwähnt, dass es einen Defekt hat.

Interesierter  28.12.2016, 17:43
@FingoFrage

Aber den Wasserschaden hast du nicht erwähnt. 

FingoFrage 
Beitragsersteller
 28.12.2016, 17:02

Was meinst du jetzt genau also wird mir nichts passieren?